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Thema: Rechtskunde für Bereitschaft

  1. #1
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    4.289

    Rechtskunde für Bereitschaft

    Hi,

    ich bin gebeten worden, eine Ausbildung zum Thema "Rechtskunde - die für uns relevanten Gesetze im Überblick" zu halten.
    Die Dauer der Ausbildung sollte eine Stunde nicht oder nicht viel überschreiten.

    Welche Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen etc. würdet Ihr ansprechen bzw. haltet Ihr für wichtig?

    Kurz zu uns: Wir sind eine Bereitschaft des DRK mit vielfältigen Aufgaben vom einfachen Sanitätsdienst im Theater über Rettungsdienstverstärkung, SEG-Einsatz, Großveranstaltungen bis hin zur Einsatzeinheit. als Mitglieder sind hauptsächlich SanB-Leute, ein paar RettSan und Assistenten vorhanden. Und die Ausbildung soll für's "Fußvolk" sein, nicht für die Führungs- oder Leitungsebene.

    Würde mich über Vorschläge sehr freuen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ach ja: Wenn Ihr die passenden Paragrafen bzw. Links gleich parat habt, hätte ich auch nix dagegen. Wenn jemand sogar schon eine fertige Präsentation zu Hause auf dem Rechner hat, um so lieber. Allerdings nur zur Inspiration meinerseits. Ich möchte dann schon ganz gerne meine eigene Ausbildung schreiben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
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    3.360
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Hi,

    ich bin gebeten worden, eine Ausbildung zum Thema "Rechtskunde - die für uns relevanten Gesetze im Überblick" zu halten.
    Die Dauer der Ausbildung sollte eine Stunde nicht oder nicht viel überschreiten.

    Welche Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen etc. würdet Ihr ansprechen bzw. haltet Ihr für wichtig?

    Kurz zu uns: Wir sind eine Bereitschaft des DRK mit vielfältigen Aufgaben vom einfachen Sanitätsdienst im Theater über Rettungsdienstverstärkung, SEG-Einsatz, Großveranstaltungen bis hin zur Einsatzeinheit. als Mitglieder sind hauptsächlich SanB-Leute, ein paar RettSan und Assistenten vorhanden. Und die Ausbildung soll für's "Fußvolk" sein, nicht für die Führungs- oder Leitungsebene.

    Würde mich über Vorschläge sehr freuen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ach ja: Wenn Ihr die passenden Paragrafen bzw. Links gleich parat habt, hätte ich auch nix dagegen. Wenn jemand sogar schon eine fertige Präsentation zu Hause auf dem Rechner hat, um so lieber. Allerdings nur zur Inspiration meinerseits. Ich möchte dann schon ganz gerne meine eigene Ausbildung schreiben...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Mh...

    Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte und die daraus abzuleitenden Straftatbestände
    MedProd Gesetz
    Brandschutzgesetz BW oder vergleichbar (weil Einsatzleitung)
    Rettungsdienstgesetz BW oder vergleichbar
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    20.12.2001
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    808
    KatSG BW
    Notstands...äheeem..Vorsorgegesetze
    Genfer Konventionen
    Polizeigesetze BW
    UVV
    Strassenverkehrgestze
    ArbeitsstättenVO
    MuSchuG
    JugendschutzG
    MfG

    brause

  4. #4
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    Hallo,
    empfehle das Buch "Strafrechtliche Probleme im Rettungsdienst" von Staatsanwalt Ralf Tries. Auch wenn es sich vom Titel her an den Rettungsdienst richtet, halte ich es bis auf wenige Kapitel auch voll auf die Probleme in einer Bereitschaft anwendbar. Mit knapp 90 Seiten im DIN A5 Format hat man es auch schnell durchgelesen und dank einfacher Sprache ist es leicht verständlich Als weitere gute Themenquelle eignet sich die Seite von Thomas Hochstein (http://www.th-h.de/infos/jura/sandrd.php).

    Ich selbst halte das Thema seit drei Jahren in einer Bereitschaft mit den Themenschwerpunkten Straßenverkehrsrecht (Sonderrechte, Wegerechte, Eigenunfälle, Fahren im Verband), Strafrecht (Körperverletzung, Notkompetenz, Rechtfertigender Notstand, Echte/Unechte Unterlassungsdelikt, Schweigepflicht) und Zivilrecht (Patientenverfügung, Geschäftsführung ohne Auftrag) in einem auf zwei Stunden konzipiertem Vortrag. Gerne sende ich dir die Präsentation dazu zu (-> PM mit deiner Emailadresse)

    Stumpfes Paragraphen vortragen halte ich für wenig zielführend, da Gesetzestexte nunmal nicht zu der spannendsten Lektüre zählen und es auch für Bereitschaftsmitglieder überhaupt nicht wichtig ist, die genauen Wortlaute zu kennen oder zu wissen, in welchem Gesetz das ganze nun steht. Auch würde ich mich gerade bei so einem kurzem Vortrag von nur einer Stunde, auf einige wenige Bereiche beschränken.
    Es ist schön, dass es im MuSchuG oder der ArbeitsstättenVO Punkte gibt, die auch für uns wichtig sind, allerdings sind das Fragestellungen mit denen der normale Helfer kaum selbst in Berührung kommen wird. Ich halte es für ausreichend,, wenn das notwendige Wissen hierüber auf der Führungs- und Leitungsebene vorhanden ist. Für alle anderen sollte es Sinn eines solchen kurzen Überblicks sein, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und auch Rechtsirrtümer aufzudecken. Der beliebte Fuß sollte nicht im Gefängnis, sondern mit beiden Beinen im Leben stehen.

    Grüße,

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Ich empfehle mal eine Schulung über die geltenden StVO!

    • Kolonnenfahrt, warum müssen ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, die blauen Kennleuchten anhaben trotz der blauen Fahnen (§38 Abs.2 StVO)
    • Warum keine Sonderrechte auf der Anfahrt zur Unterkunft mit dem PrivatPKW (§35 Abs.1 und 5a StVO)
    • Pflichten bei einem Unfall: Warum darf ist nicht weiterfahren bzw. wann darf ich weiterfahren bei einem Unfall, trotz dass ich gerade einen Transport ausführe? (§34 StVO)

    Alleine mit den drei Punkten ist die Stunde mehr als voll....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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