Ich empfehle mal eine Schulung über die geltenden StVO!
- Kolonnenfahrt, warum müssen ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, die blauen Kennleuchten anhaben trotz der blauen Fahnen (§38 Abs.2 StVO)
- Warum keine Sonderrechte auf der Anfahrt zur Unterkunft mit dem PrivatPKW (§35 Abs.1 und 5a StVO)
- Pflichten bei einem Unfall: Warum darf ist nicht weiterfahren bzw. wann darf ich weiterfahren bei einem Unfall, trotz dass ich gerade einen Transport ausführe? (§34 StVO)
Alleine mit den drei Punkten ist die Stunde mehr als voll....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator