"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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KatSG BW
Notstands...äheeem..Vorsorgegesetze
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MfG
brause
Hallo,
empfehle das Buch "Strafrechtliche Probleme im Rettungsdienst" von Staatsanwalt Ralf Tries. Auch wenn es sich vom Titel her an den Rettungsdienst richtet, halte ich es bis auf wenige Kapitel auch voll auf die Probleme in einer Bereitschaft anwendbar. Mit knapp 90 Seiten im DIN A5 Format hat man es auch schnell durchgelesen und dank einfacher Sprache ist es leicht verständlich Als weitere gute Themenquelle eignet sich die Seite von Thomas Hochstein (http://www.th-h.de/infos/jura/sandrd.php).
Ich selbst halte das Thema seit drei Jahren in einer Bereitschaft mit den Themenschwerpunkten Straßenverkehrsrecht (Sonderrechte, Wegerechte, Eigenunfälle, Fahren im Verband), Strafrecht (Körperverletzung, Notkompetenz, Rechtfertigender Notstand, Echte/Unechte Unterlassungsdelikt, Schweigepflicht) und Zivilrecht (Patientenverfügung, Geschäftsführung ohne Auftrag) in einem auf zwei Stunden konzipiertem Vortrag. Gerne sende ich dir die Präsentation dazu zu (-> PM mit deiner Emailadresse)
Stumpfes Paragraphen vortragen halte ich für wenig zielführend, da Gesetzestexte nunmal nicht zu der spannendsten Lektüre zählen und es auch für Bereitschaftsmitglieder überhaupt nicht wichtig ist, die genauen Wortlaute zu kennen oder zu wissen, in welchem Gesetz das ganze nun steht. Auch würde ich mich gerade bei so einem kurzem Vortrag von nur einer Stunde, auf einige wenige Bereiche beschränken.
Es ist schön, dass es im MuSchuG oder der ArbeitsstättenVO Punkte gibt, die auch für uns wichtig sind, allerdings sind das Fragestellungen mit denen der normale Helfer kaum selbst in Berührung kommen wird. Ich halte es für ausreichend,, wenn das notwendige Wissen hierüber auf der Führungs- und Leitungsebene vorhanden ist. Für alle anderen sollte es Sinn eines solchen kurzen Überblicks sein, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und auch Rechtsirrtümer aufzudecken. Der beliebte Fuß sollte nicht im Gefängnis, sondern mit beiden Beinen im Leben stehen.
Grüße,
Ich empfehle mal eine Schulung über die geltenden StVO!
- Kolonnenfahrt, warum müssen ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, die blauen Kennleuchten anhaben trotz der blauen Fahnen (§38 Abs.2 StVO)
- Warum keine Sonderrechte auf der Anfahrt zur Unterkunft mit dem PrivatPKW (§35 Abs.1 und 5a StVO)
- Pflichten bei einem Unfall: Warum darf ist nicht weiterfahren bzw. wann darf ich weiterfahren bei einem Unfall, trotz dass ich gerade einen Transport ausführe? (§34 StVO)
Alleine mit den drei Punkten ist die Stunde mehr als voll....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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