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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

  1. #1
    dbip Gast

    Signalleuchten im Pressedienst

    Hallo Leute!

    Ich weiß nicht ob ich mit meinem Post hier richtig bin, sonst verschiebt es mir bitte!

    Hätte da mal eine für mich wichtige Frage: Wie sieht es rechtlich in der BRD aus für Signalleuchten für Pressedienstleistende aus? Welche Blitzer oder Rundumleuchten, welcher Farbe dürfen Presseangehörige in Ausübung ihres Dienstes öffentlich verwenden und welche nicht? Gibt es hierfür irgendwelche rechtlichen Anträge zum stellen? Wenn ja wo und wie muss ich das machen? Wie lauten die Vorgaben dafür?

    LG
    Danny

  2. #2
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    Hallo !

    Also zunächst einmal, -keine- .
    Wer wann und wie Rundumleuchten einsetzen darf regelt §52 der StVZO, sowie §38 der StVO ( Blaues Blinklicht und Einsatzhorn )

    Wenn der Pressedienst einen Dienstwagen bzw. Einsatzfahrzeug dafür nutzen kann, stellt sich dann wiederum die Frage ob es sich um eine Hoheitliche bzw. dringende Aufgabe handelt die ein schnelles Vorankommen rechtfertigt, wohlkaum !!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Zitat Zitat von dbip Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!
    Hallo


    Zitat Zitat von dbip Beitrag anzeigen
    Hätte da mal eine für mich wichtige Frage: Wie sieht es rechtlich in der BRD aus für Signalleuchten für Pressedienstleistende aus? ?
    Den Ausführungen von Andreas 53/01 (Kurzfassung: Nein) würde ich noch gerne die Frage : "Wozu" anfügen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    §52 StVZO
    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
    4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    §38 StVO
    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
    dbip Gast
    Das soll also auch bedeuten, dass die Verwendung von Orangen oder Roten Blitzlicht hinter der Windschutzscheibe verboten ist und geahndet wird!? (wenn man als Pressefotograf tätig ist auf dem Weg zum Einsatzort)

  6. #6
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    Hallo!

    Ja ! FÜr Pressedienste gibt es keinerlei Leuchten oder Fraben die erlaubt wären! Weder auf dem Dach noch hinter der Frontscheibe. Stellt sich die alles entscheidende Frage, wozu?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ja ! FÜr Pressedienste gibt es keinerlei Leuchten oder Fraben die erlaubt wären! Weder auf dem Dach noch hinter der Frontscheibe. Stellt sich die alles entscheidende Frage, wozu?

    MfG
    Hmm naja also bei "Pressediensten" allgemein kann ich leider nicht zustimmen ;)

    Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
    Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)
    MFG Flo

  8. #8
    dbip Gast
    Zitat Zitat von Freakmaster Beitrag anzeigen

    Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
    Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)
    Danke Freakmaster, aber bitte kannst du mir deine Codes entschlüsseln?

    BF?
    D- oder I-Dienst?
    SoSi?

    Danke

  9. #9
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    Aber dann ist es ein Fahrzeug der Feuerwehr...

  10. #10
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    Zitat Zitat von dbip Beitrag anzeigen
    Danke Freakmaster, aber bitte kannst du mir deine Codes entschlüsseln?

    BF?
    D- oder I-Dienst?
    SoSi?

    Danke
    BF = Berufsfeuerwehr
    D-Dienst = Führungsdienst, ist nach ebenen angegeben, meine je näher der Buchstabe beim A steht desto mehr hat er zu sagen.
    I-Dienst = siehe D-Dienst
    SoSi = Sonderrechte

    und zur Ergänzung:
    WF = Werksfeuerwehr
    FF = Freiwillige Feuerwehr
    SoRe = Sonderrechte

    Mfg
    Chris

  11. #11
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    Warum meinst du Sondersignal zu brauchen?
    Wenn es brennt, brennt es auch noch wenn du normal dahin fährst!
    Du bist nicht so wichtig, wie die Retter! Was schließen wir daraus? Du bist ein normaler Teilnehmer im Straßenverkehr und musst dich an die Regeln halten, die u.a. besargen mit Zulässiger Geschwindigkeit, Verhalten und auch der benutzung von Sondersignal.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Freakmaster Beitrag anzeigen
    Hmm naja
    Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit
    Bei welcher?

  13. #13
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    Also wenn der "Knipskerl" einen Dienstwagen mit einer SoSi-Anlage gestellt bekommt wird ihm im Bedarsfsfall (äußerst fragwürdig) die Freigabe der Wegerechte durch die Lst mitgeteilt.
    Somit stellt sich eigentlich die Frage nach den Farben der Kennleuchten gar nicht, da es sich um ein bereits zugelassenes Fw-Fzg handelt.

    Der Einsatz von Presseleuten mit SoSi-Anfahrt ist aus zwei Gründen eigentlich Schwachfug...

    1. Wenn es brennt dannhat er genug Zeit zur Einsatzstelle zu fahren (wurde ja auch schon genennt)

    2. Wenn das Feuer so klein ist, das es gelöscht werden kann bevor der Pressemann/-frau da ist, wird kaum jemand Interesses für ein Bild von einem brennenden bzw. dann ja schon gelöschten Mülleimer haben wollen.

    Wozu also die SoSi ????
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  14. #14
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    1.480
    @dbip: Chr881986 hat ja schon alles entschlüsselt :)
    Wenn nochetwas unklar ist bitte melden :)

    @Chr881986: danke fürs erklären!

    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Bei welcher?
    @Florian Feuerbaer: du hast ne pn
    MFG Flo

  15. #15
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    Zitat Zitat von Freakmaster Beitrag anzeigen
    @dbip: Chr881986 hat ja schon alles entschlüsselt :)
    Wenn nochetwas unklar ist bitte melden :)

    @Chr881986: danke fürs erklären!


    @Florian Feuerbaer: du hast ne pn
    Mich würd auch interessieren, welche BF den besagten "Pressefotograf" einsetzt.
    Für diese kurosität fällt mir Spontan Berlin ein, leige ich da richtig?

    Mfg

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