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Thema: Argumente gegen den Schnellangriff im Innenangriff

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es ist auch nicht explizit verboten, sich mit der Kettensäge ins Bein zu sägen, also wirst du für solche und ähnliche Fragen keine Schnellangriffinnenangriffverbotsverordnung finden.
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber geht irgendwo schon davon aus, dass er normal denkende und fachlich gebildete Menschen gegenüber hat.

    In der FwDV 3 steht, dass der Schnellangriff in der Regel vorgenommen wird, wenn
    kein weiteres Rohr vorgenommen werde muss und die Länge des Schnellangriffes ausreicht.
    Beides ist im Innenangriff in der Regel nicht gegeben.

    Desweiteren ergeben sich Nachteile bei der Vornahme des Rohres selbst (Gewicht und Reibungswert, Nachziehen um Ecken beinahe nicht möglich ohne Unterstützung), des Druckes (SA braucht wegen der größeren Reibungsverluste mehr Druck als ein parallel vorgenommenes C-Rohr) und bei der Vornahme weiterer Rohre (dann muss nämlich in jedem Fall ein Verteiler gesetzt werden, im Zweifel durch den WT alleine. Im Endeffekt ist der Schnellangriff im Gebäude nicht schneller, daher hat sich die Forderung nach einem expliziten Verbot schon erledigt.

    Außerdem die Neigung zum Verdrillen bei abgezogenem Schlauch, welche u. U. eine Unfallgefahr darstellt.

  2. #2
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    hallo..

    ich wollt trotz vorhandener Topics nocheinmal fragen:

    1. Ist der Schnellangriffsschlauch im Innenangriff generell verboten? Wenn ja wo steht das?
    2. Was sind die Gründe warum man ihn nicht im Innenangriff einsetzen sollte?
    3. Ergeben sich direkte Nachteile wenn man nen Verteiler mit 1. Rohr vergleicht?
    Wieso stellst du Fragen, die in den anderen, dir doch bekannten Themen, geklärt werden?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber geht irgendwo schon davon aus, dass er normal denkende und fachlich gebildete Menschen gegenüber hat.
    Der Unfall von BM Stampe, wo der SA erstmals explizit als negativer Faktor hinterfragt wurde, ist jetzt 13 Jahre her - trotzdem kommen immer noch solche Fragen wie obige.
    Daher kann ich die Ansicht der Gesetzgeber im Bezug auf "fachliche Bildung" nicht teilen, vereinzelt dürfte auch das "normal denken" fraglich sein.
    Geändert von überhose (20.06.2009 um 07:02 Uhr)

  3. #3
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    Die Hintergründe müssen auch nicht jedem FA bekannt sein, so etwas muss von oben entschieden, ausgebildet und durchgesetzt werden. Allerdings mangelt es ja auch dort manchmal an Sachverstand.

    Dagegen hilft aber auch nicht, das Regelwerk aufzublähen. Ich frage mich aber, wie diese Menschen zum Beispiel mit dem Straßenverkehrsrecht zurecht kommen, welches meiner Meinung nach noch wesentlich diffizieler ist. Aber von denen liest man dann tags drauf in der Zeitung ...

  4. #4
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    ... trotz vorhandener Topics ...
    deswegen zusammengeführt...

    Gruß, Mr. Blaulicht - Mod

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