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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

  1. #1
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    Alarmfahrt mit Familie?

    Man man, das waren damals noch Zeiten. Aber wie sieht es denn aus wenn man als OrgL/LNA/KBM etc einen Alarm bekommt während Frau und Kinder an Bord sind? Muß er sie auf die Straße setzen um seine fahrt mit Sosi fortzusetzen? http://www.youtube.com/watch?v=hQGsR...eature=related

  2. #2
    Volvofan854 Gast
    Ich denke mal, dass es wohl im Blick auf Sicherheit und versicherungstechnisch Probleme gibt, wenn dann während der Einsatzfahrt was passiert.
    Müssen "Zivilisten" nicht raus aus dem Fahrzeug, wenn es im Dienst eingesetzt wird?
    Ist natürlich interessant, das Thema...

  3. #3
    FiRe-1987 Gast
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.

  4. #4
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.
    Man schmeisst doch keine aufsichtpflichtigen Personen, aus dem Auto! Man fährt mit Sosi zur Wache. Oder läßt se unter Aufsicht ein Spaziergang machen.

    Mit der Familie ist es doch ähnlich. wenn der Einsatz spontan kommt, darf man(unter Vorbehalt) ja 31km/h schneller fahren, wenn die Verhälnismäßigkeit gegeben ist.
    Allerdings entscheidet dann ein Richter über die Verhältnismäßigkeit. Wenn er dann ein Blitzfoto, wo die Familie mit drauf zu sehen ist, anschaut,wird er garantiert nicht sehr erfreut sein, und die Verhältnismäßigkeit nicht zu deinem Vorteil auslegen!

  5. #5
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    16
    Bei uns darf net mit SoSi zum Gerätehaus gefahren werden, da das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist. Es bleiben dann nen paar Betreuer bei den Kindern und die anderen fahren dann los.

  6. #6
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    @jumbo
    Und was hat das mit 31km/h über der erlaubten Geschwindigkeit zu tun?

  7. #7
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Mit der Familie ist es doch ähnlich. wenn der Einsatz spontan kommt, darf man(unter Vorbehalt) ja 31km/h schneller fahren, wenn die Verhälnismäßigkeit gegeben ist.
    Allerdings entscheidet dann ein Richter über die Verhältnismäßigkeit. Wenn er dann ein Blitzfoto, wo die Familie mit drauf zu sehen ist, anschaut,wird er garantiert nicht sehr erfreut sein, und die Verhältnismäßigkeit nicht zu deinem Vorteil auslegen!
    Ja wie geil ist das denn?!?! :-D
    Also DA möchte ich aber jetzt wissen wo du diese Info her hast?!
    Ich hab ja schon viel, ... viel (VIEL VIEL VIEL!) gelesen über "darf man jetzt privat SoRe in Anspruch nehmen oder nicht" und Ähnliches.... aber DAS noch nie ^^

  8. #8
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.
    Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

    FSHG NRW 10.02.1998:
    §12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    Absatz 9:

    "Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

    Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

    MkG

  9. #9
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    bei uns gabts mal die Debatte, dass ein mit SR u. WR fahrendes Fahrzeug zum Gefahrenbereich zugeordnet werden muss, da es deutlich gefährlicher ist hiermit zufahren und deswegen JFler mit einem ohne SR und WR fahrende Fahrzeug zur Est gebracht werden sollen.

    Über die Richtigkeit dieser Aussage möchte ich mir kein Urteil erlauben..., bin kein Richter.

  10. #10
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    Das mag sein, wobei diese Tatsache eigentlich irelevant ist
    "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

    Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?

    Aber das war ja auch gar nicht die Frage dieses Themas.

    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)

    IMO ist das kein Problem, weder von der StVO her, noch wegen der Versicherung. Ich würde zur Not auch mit JF an Bord einsatzmäßig die Unterkunft anfahren. Eine entsprechende Fahrweise sollte selbstverständlich sein, denn auch wenn man alleine im Fahrzeug ist, darf man nicht wie ein Kamikaze fahren. Die Dritten, die dann gefährdet werden, sitzen eben nicht auf dem Beifahrersitz, sondern in anderen Fahrzeugen oder laufen auf dem Gehweg.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Meiner Meinung nach ja! Was ist mit den vielen Schülerpraktikanten, die bei hauptamtlichen BOS Praktika machen? Setzt man die "aus", nur weil man eine Sonderrechtsfahrt durchführen muss?

    Ich kenne es aus meinem beruflichen Bereich, dass die Schülerpraktikanten während der Dienstschicht mitfahren, von Anfang bis Ende und die Einsätze sämtlichst begleiten. Was den versicherungstechnischen Aspekt angeht unterschreiben sie (da bin ich mir allerdings nicht zu 100% sicher) eine Verzichtserklärung für die Dauer des Praktikums.

  13. #13
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich. Wenn Du auf den dritten Mann anspielst, der meist am Wochenende als Ehrenamtlicher mit auf dem RTW oderr NEF sitzt, so ist er doch Teil der Besatzung und ist dann doch auch mitversichert. Jedenfalls habe ich diese Praxis selbst erlebt und mitgemacht. Bzgl. der Frage zu OLRD/LNA habe ich jedoch noch keine Situation bemerkt, an dem diese mit dem priv. PKW inkl. Familie zur Einsatzstelle gekommen sind. Bei uns fahren die soweit ich weis auch garnicht in der Bereitsschaftszeit mit priv. Fahrzeugen.

    Gruß Daniel

  14. #14
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    Zitat Zitat von Shalomer Beitrag anzeigen
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich.
    Es war eher der Patient gemeint.
    In der StVO wird jedenfalls nirgends unterschieden, dass der Rettungsdienst Nicht-Organisationsangehörige mit Sonder- und Wegerechten befördern darf, während die Feuerwehr das nicht darf. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

    Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?
    Sie sind GLEICHZUSTELLEN, halt nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Wer sagt mir denn dass ICH dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen muss?

    Ich erfülle die gleiche hoheitliche Aufgabe wie die Jugendlichen.

    Und selbst wenn nicht: Ich hab Leute im Auto sitzen, die definitiv zur erfüllung (...) hin müssen. Und ob das bei denen ZUSÄTZLICH wichtig ist, ist für mich irrelevant.
    Denn wenn ich "nötig" und "nicht nötig" aufem Auto hab, schadet es nicht wenn "einer" unnötig mit SR/WR fährt, es könnte aber jemandem schaden, wenn ich einmal zu wenig mit SR/WR gefahren bin.

    Und hier das Kleingedruckte:
    Natürlich eine vernünftige Fahrweise vorrausgesetzt.
    Und ebenso selbstverständlich ist auch, dass ich mit dem Argument nicht zu einem "Hund an Bushaltestelle angeleint" fahre...

    MkG

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