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Thema: Rechtliches DME Testsender.

  1. #1
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    Rechtliches DME Testsender.

    Ich habe eine frage,wie sieht es rechtlich mit dem Besitz und Betrieb von gekauften DME Testsendern aus. (reichweite unter 5m)

    Darf ich die ohne weiteres betreiben?

    Wenn ich dieses Gerät verleihe,gibt es etwas zu beachten,damit bei einem Unfug ich nicht belastet werde?

    Danke

    Gruß Andi

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo,

    kein Problem. Es handelt sich um Meßgeräte. Sie dürfen frei verwendet werden sofern Sie über eine CE Kennzeichung verfügen und sich der Nutzer an die Bedienungsanleitung hält. Das Stichwort lautet hier "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" - hierfür ist alleine der Nutzer des Gerätes verantwortlich.

    Überprüfung eines DME in der Funkwerkstatt = bestimmungsgemäß
    Nachts unterm Schlafzimmerfenster vom Feuerwehrkameraden = nicht bestimmungsgemäß

    Bei analogen Geräten Vorsicht: Es sollte kein Alarmumsetzer in der Nähe sein.

  3. #3
    Registriert seit
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    Die Anleitung beschränkt sich leider nur auf die Bedienung. Aber vielen Dank,ich werde dann zur sicherheit für mich noch ein Schriftstück anfertigen,was vor der Ausgabe Unterschrieben werden muß.

    Ist es bei Digital-Alarm nicht auch gefährlich,wenn ein DAU in der nähe ist?

    Gruß Andi

  4. #4
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    Nein, weil der DAU nur reagiert, wenn er über Paßwort angesprochen wird.

    Blinky

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    Passwort ist nicht ganz richtig. Es müssen die passenden Steuersequenzen übergeben werden.

  6. #6
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    O.k,auf jeden fall spricht der DAU nicht an,wenn ich mit dem Prüfgerät daneben stehe,das ist mir wichtig.

    Gruß Andi

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