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Thema: Kontrollen von Gerätehäusern...

  1. #1
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    Kontrollen von Gerätehäusern...

    Bei uns (NRW) kursiert im Moment in der Feuerwehr ein Gerücht(?) rum, das es im Moment von seitens der Landesregierung oder offiziellen Stellen Kontrollen gibt, ob Gerätehäuser auch ja nur erlaubte Funkgeräte benutzen. Angeblich sollen Luftbilder angeguckt werden, ob man auf ihnen ein Funkmast sieht und Kontrollen gefahren werden. Ein FuG 9 darf ja angeblich nicht in einem Gerätehaus installiert sein.

    Hat jemand Infos zu diesen Kontrollen ob die wirklich im Moment vermehrt statt finden und vielleicht mal einen Gesetzestext, was erlaubt ist und was nicht zum Thema Festeinbauten von FuG´s ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
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    Haben wir schon den 1. April? :-)

    Mach Dir mal keine Sorgen. Das ist totaler Humbug.
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  3. #3
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    Naja, zumindest bei uns im Kreis kommt AFAIK die Aufischtsbehörde Kreis - Der Landrat in regelmäßigen Abständen (jährlich, alle zwei oder drei Jahre, ich weiß es nicht mehr genau) vorbei und guckt sich in den Feuerwehrhäusern und an den Fahrzeugen um, wie alles grundsätzlich so aussieht. Ob die dabei auch auf sowas achten, kann ich nicht sagen.

  4. #4
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    Ich dachte auch eher an jemanden der sagt:" Sie waren gestern bei uns" ;-)
    Das wäre eine Bestätigung gewesen.

    Naja was ich noch wissen wollte (siehe oben), wo die Richtlinien/Gesetzestexte stehen was für NRW an FuG´s in Gerätehaäusern erlaubt ist. Hatte da schon mal im kurze Frage schnelle Antwort thread gefragt, aber keine Antwort bekommen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Solche eine Aussage würde ich mir vorher aber auch gut überlegen. Solche Aufsichts- und Kontrollinstanzen werden gerne etwas grimmig, wenn ehemalige Kunden sie weiterempfehlen ;-)
    Mit welcher Begründung?

  6. #6
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    Solche Kontrollen gibt es schon seit Jahren.

    Die sind überwiegend von der Regulierungsbehörde, aus Mainz die meist mit ihrem Peilwagen, oder PKW durch die Gegend fahren.Meistens kommen die aber nur raus, wenn es Funkstörungen gab, und dabei schauen die schon mal nach, ob igendwelche verstärkenden, oder Funkstörenden Umbauten getätigt wurden,und ob unangemeldete Geräte vorhanden sind.
    Oder wenn ein Stadtbrandmeister, bei der Kreisverwaltung bemängelt, das es zu viele Funklöcher gibt, und die Leistung von Relaisstellen angehoben werden soll.
    Kommt aber echt selten vor, und was anderes kann ich mir nicht vorstellen.

  7. #7
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    Wobei es bei der ADAC Ralley im Großraum Trier wohl letztes Jahr zu spontanen Kontrollen der Handfunkgeräten durch die BNA kam...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    vor ca. 6 Wochen war die BNetzAg bei der Nachbarwehr und hat die vorhandenen Feststationsgeräte überprüft auf Hub, Leistung, Frequenztreue und Empfindlichkeit.
    Auch die Antennenanlagen wurden begutachtet.

  9. #9
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    vor Jahr und Tag gab es die eine Kontrolle der RegTP auf der Rettungswache. Diese Kontrolle endete mit einem Bußgeld da sowohl bei der Kontrolle als auch bei der Nachkontrolle die POL auf dem Gerät eingestellt war.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  10. #10
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    Das ist auch richtig so, was hat das FuG auf dem Kanal der POL zu suchen ?!?

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  11. #11
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    Na hallo? In langweiligen Stunden in der EZ den Polizeifunk abhören? Kann ich irgendwie verstehen, aber natürlich sollte das nicht passieren...
    Besonders nicht, wenn man vorher schon geschimpft wurde...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  12. #12
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    Na ja natürlich sollte das Gerät nicht permanent auf dem Pol-Kanal laufen.

    Aber es gibt Situationen, wo man mit einer anderen Organisation Kontakt aufnehmen möchte/muss, und vielleicht auch nicht mit der Wache, sondern einem Fzg, und da würde sich ja 4m anbieten.

    Wenn man doch abhört, so ist das sicherlich zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber wieso wird da ein Bußgeld verhängt? Eigentlich ist es ja Sinn der Sache, dass alle Orgs 4m verwenden, um sich untereinander austauschen zu können.

  13. #13
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    Hi,

    Speziell für NRW ist es so, das es ZWEI Stellen gibt die Kontrollen durchführen...
    Zum einen ist es die Bundesnetzagentur. Diese Melden sich in der Regel aber vorher schriftlich an. Überraschungsbesuche gibt es fast nicht! Macht auch wenig Sinn, denn dann würden die zumindest bei den meisten Freiwilligen BOS oft vor verschlossenen Türen stehen.
    (Bürozeiten der BNETZA vs. Dienstzeiten der Freiwilligen). Entsprechenden Kontrollen habe ich schon öfter mal beigewohnt (Als Verantwortlicher/Sachkundiger des Anlagenbetreibers). Den Prüfumfang hat Christian schon genannt.

    Zum anderen gibt es die LZPD (Polizei) als Vertreter des Landes. Hier habe ich schon öfter von "Überraschungsbesuchen" gehört. Aber eigendlich auch nur bei Sendebetrieb. Meist lagen dann aber auch Störungsmeldungen vor. Wovon ich wohl schon gehört habe ist das die wohl bei größeren angemeldetetn Übungen mit größerem Funkeinsatz (viele Kanäle beantragt!) vorbeigeschaut haben. Aber auch eher "so" und nicht um eine große Kontrolle durchzuführen. Selbst habe ich entsprechende Kontrollen aber noch nicht erlebt.

    Letztendlich muss man sich ja auch immer fragen was bezweckt werden soll. Beide Behörden wollen einen sicheren Störungsfreien Funkbetrieb sicherstellen. Alles andere ist Nebensache!
    Eine große Aktion mit vielen unangemeldeten Kontrollen OHNE Vorliegen von Störungsmeldungen ist da eher wenig zweckdienlich...

    Wenn aber sich der NAchbar LK beschwert das Massiv große REichweiten bei 2m Betrieb erziehlt werden die dafür sorgen das die Einsatzstellenkommunikation nicht mehr gewährleistet ist (Durch festeingebaute FuG9 an Hochantenne mit 6 Watt), dann kommt die Kontrolle aber schneller als man denkt!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #14
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    Danke Carsten !
    Eigentlich wollte ich dich auch schon direkt anschreiben, aber dein Postfach ist hier mal wieder voll und mail hat wohl nicht geklappt ?!
    Vielleicht leerst du deine PM Box mal wieder :-)

    Kannst du mir noch sagen wo genau steht, das man kein FuG 9 in einem Gerätehaus als Feststation betreiben darf ?
    Ich hab mal TR-Bos usw rein geguckt und bei der BNA hab ich nur Anträge gefunden für Diverses aber nichts dazu, was erlaubt ist und was nicht.Kannst du mir da für NRW weiter helfen ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  15. #15
    Registriert seit
    28.01.2002
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    118
    Das es nicht erlaubt ist ergibt sich fast schon aus dem Begriff Einsatzstellenfunk (2m- Band) und damit soll man eben nicht quer durch den Ort oder die Nachbarorte funken.

    Ich weiß nicht genau wo es steht aber es gibt dem Passus 2-Meter Band darf nicht an ortsfesten oder bedingt ortsfesten Antennenanlagen betrieben werden
    Schau doch mal rein

    http://www.feuer-shop.de

    Es lohnt sich sicher

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