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Thema: Sprachspeicher vs. TKG

  1. #1
    SprF Gast

    Sprachspeicher vs. TKG

    Hallo Forum,

    wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich einen Melder mit Sprachspeicher habe und die Durchsage der Leitstelle aufgezeichnet wird. Weil eigentlich ist das Aufzeichen von Funkgesprächen ja verboten.

    Aber generell verboten kann es ja nicht sein, sonst würden Melder mit Sprachspeicher ja keine Zulassung nach TR-BOS bekommen.

    Ist das eine gesetzliche Grauzone oder gibt es da konkrete Rechtsmeinungen dazu?

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Nun ja, der Minipiep ist ja auch mehr oder weniger untersagt, das kannst du aber in der Programmierung auch ausschalten.

    Du kannst dir auf deinem PC illegale Sachen anschauen, aber du MUSST nicht. Genauso ist es mitm Sprachspeicher. Du KANNST es speichern, musst aber nicht.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
    Florian Pullenreuth Gast
    Ich erinnere mich mal gelesen zu haben, dass wenn der Sprachspeicher auf 30 Sek. begrenzt ist, es erlaubt ist , die Meldungen aufzuzeichnen.

  4. #4
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Und es gibt da noch den Unterschied zwischen Meldung und Gespräch ;)
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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