Hallo Forum,

wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich einen Melder mit Sprachspeicher habe und die Durchsage der Leitstelle aufgezeichnet wird. Weil eigentlich ist das Aufzeichen von Funkgesprächen ja verboten.

Aber generell verboten kann es ja nicht sein, sonst würden Melder mit Sprachspeicher ja keine Zulassung nach TR-BOS bekommen.

Ist das eine gesetzliche Grauzone oder gibt es da konkrete Rechtsmeinungen dazu?

Gruß