Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
Also grundsätzlich, kann mir keiner vorschreiben was ich in meiner Freizeit so anstelle.
Grundsätzlich sollte man sich das aber überlegen, bevor man ein ehrenamtliches, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eingeht. Daraus resultieren nunmal auch ein paar rechtliche Gegebenheiten, die bei der Wahl der Freizeitaktivitäten mitunter relevant werden.