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Thema: Führerscheinklasse für Sonderrechte?

  1. #1
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    Führerscheinklasse für Sonderrechte?

    Hallo!

    Als ich vor kurzem wiedermal einen Unterrichtsabend für den Grundausbildungslehrgang u.a. zum Thema StVO, Sonderrechte und Wegerechte abhielt,
    kam wieder die Diskussion, ob bzw. wie man eine besondere Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen an Fahranfänger bescheinigt, und ob alle diese Prüfung durchlaufen sollten!?

    Dazu muss man wissen, das es laut StVR keine besondere Prüfung erfordert, es wird lediglich auf eine Art Einweisung empfohlen, aber wer oder wie diese Einweisung erfolgen muss, dafür gibt es keine Verbindlichen Richtlinien!

    Welche gängige Praxis wird bei euch angewandt, bzw. wer bildet junge Fahranfänger auf Einsatzfahrzeugen aus?

    MfG
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  2. #2
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    hi unser landratsamt hat jetzt einen führerschein für katschutzfahrzeuge herausgebracht den alle haben müssen/sollten.
    bei den organisationseigenen fahrzeugen gibt es weiterhin die einweisung durch einen "alten hasen".

  3. #3
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    Hallo!

    Den sog. " Kats - Führerschein " gibt es ja noch heute! In bräuchte man aber auch nur für eben jene solche Fahrzeuge, und die Ausbildung konzentriert sich aber vielmehr auf Fänchenwinkezeichen beim Rückwärtsfahren und so ein Zeug!

    Wenigstens etwas, dem jungen Unerfahrenen Fahrer einen erfahrenen Kollegen beizustetzen, der einem so bißchen die Richtung erklärt!
    Nur, ist denn eine Einweisung von einem " Alten - Hasen " sinnvoll? Was ist wenn der alte Hase zwar schon 20 Jahre Fährt, aber dafür 20 Jahre falsch fährt, und nur durch Glück noch keinen Schaden erzeugt hat : " Ach der Willi, ja der kann fahren! Der fährt schon seit 20 jahren und es noch nie was passiert!"
    Solche oder ähnliche Argumente sind meiner Meinung fehl am Platz und zeugen von Fachlichem Defizit!

    Für fast alles und jeden gibt es Vorschriften und Intervalle in denn was geprüft oder gewartet werden muss, insb. in einem RTW! Warum dann auch nicht bei solchen Einsatzfahrten, den die größere Gefahr ist und bleibt immer noch der Straßenverkehr!

    Und wünschte mir mehr Professionelles Vorgehen!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (23.11.2002 um 12:09 Uhr)
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  4. #4
    vogel26 Gast
    hallo.
    bevor man in unserem drk ov die einsatzfahrzeuge fahren darf, muß man seinen führerschein ein jahr lang haben. danach bekommt man vom fahrzeugwart eine einweisung. die sieht ungefähr so aus:
    erklärung der ganzen schalter, ausfüllen der diagrammscheibe, ausfüllen des fahrtenbuches und eine bewegungsfahrt auf der die eigenschaften des fahrzeuges erklärt und wahrgenommen werden können. desweiteren braucht man natürlich noch die jährliche 'blaulichtbelehrung', die bei uns meistens vom kreisrotkreuzleiter durchgeführt wird.

    das mit dem ein jahr sein führerschein haben finde ich persönlich aber nicht so gut. besser fände ich da eine fahrpraxis von soundsoviel kilometern. kann man nur auch nicht wirklich kontrollieren. und wenn jemand allgemein einen unsicheren fahrstill hat, sollte man denjenigen erst noch keine einweisung geben, sondern solange warten bis derjenige relativ sicher fährt. denn die allgemein höhere gefährdung von einsatzfahrzeugen im straßenverkehr ist ja wohl jedem bekannt. auch wenn man ohne sosi unterwegs ist.

    soweit dazu.

    gruß paul

  5. #5
    LittleGrisu Gast
    Hallo,

    scheinbar wird es von Organisation zu Organisation und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

    Ich war in Berlin auch beim DRK und dort lief es, wie von meinem Vorschreiber beschrieben. Dann ging ich zur FF und dort musste man - um z.B. RTW fahren zu dürfen - mit dem Fahrlehrer der Feuerwehrschule ein paar Runden drehen.

    Vor vier Jahren zog ich nach Sachsen und bei unserer FF müssen alle - die Fw-Fahrzeuge fahren wollen - einen kompletten Maschinisten-Lehrgang absolvieren. Führerscheininhaber Kl. 3 bekamen halt nur die Bescheinigung für Maschinist Feuerwehr-Pumpen und die Inhaber der Kl. 2 bekamen die urkunde über Maschinist Löschfahrzeuge.

    Nun muss man sich aber erst (ich glaube, bei mir war es ca. ein 3/4 Jahr) bei Übungen und Dienstfahrten mit den Fahrzeugen vertraut machen. Das hatte den Vorteil, dass man bei fast jeder (nicht Einsatz-)Fahrt als Maschi eingesetzt wurde und so alle Fahrzeuge kennen lernt.

    Einmal im Jahr findet eine große Jahresübung statt, mit ordentlicher Alarmierung und Anfahrt mit SoSi, wo die Fahranwärter dann das erste mal ihre Fähigkeiten als Maschi unter Beweis stellen müssen. Und wenn man das packt, dann erhält man das Kreuzchen unter "mit Sondersignal" in der Betriebsfahrerlaubnis.
    Wer Drehleiter-Maschinist werden will, der muss erst den entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besuchen. Aber auch hier durchläuft der Kandidat anschliessend erst wieder die gleiche Prozedur wie bei den anderen Fahrzeugen (üben, üben, üben egal ob man schon Maschi LF ist), bevor die DL im Einsatz bewegt werden darf.

    Wenn man bedenkt, welche Werte man da durch die Gegend karrt (von den Leben der Kameraden, die mit im Fahrzeug sind ganz zu schweigen), kann jede Sekunde Fahrpraxis nur sinnvoll sein. Wir haben im Jahr ca. 120 - 180 Alarme und da kann bei der Fahrt eine Menge kaputt gehen.

    Ist zwar eine recht lange Wegstrecke, bevor man bei uns hinters Lenkrad darf, aber ich finde dies durchaus gerechtfertigt. Ich befürworte einen "Führerschein für Sonderrechtsfahrten"!

    Ciao,
    mICHael

  6. #6
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    zu mir hat man nur gesagt.

    hier ist der schlüssel....
    .....hier ist das auto dazu.....Fahr..!

  7. #7
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    Hallo!

    Man sagt zwar, "...wenn man ins Wasser geschissen wird, lernt man am schnellsten!"

    Aber, ob das nun die beste Variante ist...den Straßenverkehr näher zubringen!?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    In unserem BRK Kreisverband wird es so gehandhabt:

    - Man muss mindestens 2 Jahre den Führerschein haben
    - Man braucht für jede Fahrzeugart ein Einweisung
    - Man muss jährlich an der Blaulichtbelehrung teilnehmen
    - Es werden turnusmäßig die Führerscheine der Fahrzeugführer kontrolliert.

  9. #9
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    Hallo,

    bei mir war es so, dass ich meinen Führerschein hatte (Kl. BE) und mir dann gesagt worden ist, beim ersten Fest, "Fahr du mal, du trinkst ja nichts!". Meine erste Blaulichfahrt hatte ich vor 4 Wochen. Habe den ZF gefragt, ob ich fahren soll, hat ja gesagt. Sonst läuft es bei uns auch so, dass man erstmal eine Einweisung auf dem Fahrzeug haben muss. Und ich glaube man sollte so vernünftig sein, als Fahranfänger sagen zu können, dass man im Alarmfall noch nicht fährt. Ich denke Dienstabende bieten sich sehr gut an zur Fahrpraxis.

    So wünsche ich euch noch einen schönen Tag.

    MkG Peter

  10. #10
    King Salomon Gast
    Aha, also bei uns fährt immer der der als erstes aufm Bock sitzt und den Führerschein hat, so kommt jeder mal drann.
    Und Fahrt mit SoSi is auch net wirklich anders als ohne, wir sind ja keine Großstadt!! Die paar Kreuzungen die`s hat, die sind überschaubar! Und wenn dann geh mer eh meistens raus wenn`s eh schon gekracht hat, da steht dann alles!

  11. #11
    DooleyDoo Gast
    Hallo zusammen,

    bei uns läuft es so, dass man eine Einweisung auf die Fahrzeuge vom Gerätewart bekommt. Das bedeutet Erklärung der Schalter und Funktionen und dann wird eine Bewegungsfahrt gemacht, bei der man das Fahrzeug ein bischen kennenlernen soll. Dann heißt es, man solle nicht gleich als erster auf den Fahrerlpatz springen und fahren sondern sich erstmal bei Diensten mit dem Fahrzeug vertraut machen. Es ist nur so, dass es halt vorkommt, dass keine erfahrenen Maschinisten da sind, bis der Zug ausrücken soll und so ist es auch passiert, dass ich nach 3 normalen Fahrten schon den ersten Einsatz auf unserem TLF als Fahrer mitgefahren bin. Ich habe auch bei uns im Kreis von einem Führerschein für Sonderrechtsfahrten gehört.
    Was ich immer als Problem grade bei Freiwilligen Feuerwehren sehe, ist das umsteigen von dem eigenen PKW ins LF. Zum einen fährt man einfach nicht oft genug damit und zum zweiten ist es halt immer ein ziemliche Umstellung. Grade Nachts, wenn man frisch aus dem Schlaf kommt. Aber wie gesagt. Wir haben 6 "große" Feuerwehrfahrzeuge, also mit Klasse C zu fahren. Da ist jedes anders im Bremsverhalten und so weiter. Da muß man sich immer auf den ersten Metern erst dran gewöhnen. Das kann man nicht umgehen.

    Grüße Dooley

  12. #12
    Florian Helmstadt Gast
    Bei uns is dat so :
    TLF & LF nur ausgebildete Maschinisten.
    MTW darf jeder fahren.

  13. #13
    AlexHH Gast

    FS

    Also, ich finde es verantwortungslos gegenüber den Mitfahren jmd. ohne einweisund (auch und besonders in Sonderrechtsfahren) ans Steuer zu lassen. Die Unberechenbarkeit der ANDEREN Verkehrsteilnehmer unterschätzen vile!
    Also, üben, üben, üben....


    mfg

  14. #14
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    355
    Hallo erst mal...
    Beim unserem Maschi-Lehrgang kommt immer ein Bul.. ÄHH Polizist und erzählt erst mal danach kommt der Sicherheitsbeauftragte und erzählt das ganze nur ein "bischen" vorsichtiger formuliert.
    In der FF ist es so, dass jeder der einen FüSchein hat eine Einweisung auf jedes Fahrzeug bekommt. Dannach sind diese "neulinge" oft die, die bei Übungen fahren. Desweiteren sollte es so sein, dass jede/r Kammerad/in einmal im Jahr auf jedem Fahrzeug eine mind. 50Km Bewegungsfahrt macht. Das wird aber leider noch nicht von allen so gehandhabt obwohl hier "jedes" fahrzeug für nur "beide" steht.

    Einsatzfarten...die paar die wir aufm dorf haben... werden aber nach möglichkeit von leuten gefahren die den lappen schon länger haben.

    MkG STORM
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  15. #15
    Werner Poppitz Gast

    Anleitung zum RTW-Fahrer

    Hi all,

    bei uns hat sich für die ehrenamtlichen Kollegen des Rettungsdienstes folgende Vorgehensweise nach der schmerzlichen Erfahrung von zwei schweren Unfällen eingebürgert und bewährt (seither drei Jahre ohne Unfälle):

    1. Neue Mitarbeiter/-innen müssen mindesten zwei Jahre im Besitz des Führerscheins sein, und auch über entsprechende Fahrpraxis verfügen.

    2. Danach erfolgt eine Einweisung und Bewegungsfahrt auf einem KTW-Fahrzeug zusammen mit einem erfahrenen Kollegen. Hierbei prüfen wir vor allem, wie der/die jeweilige mit den Fahrzeugausmaßen zurechtkommt, und in wie weit er/sie das Fahren mit Aussenspiegeln beherrscht.

    3. Wenn er/sie diese Vorraussetzungen erfüllt, bekommt er eine Fahrgenehmigung für den Krankentransport ausgesprochen. Hier kann er weiter Erfahrungen und vor allem die notwendige Ortskenntnis sammeln. Vor allem sollte der Kandidat sämtliche Krankenhausanfahrten kennen und finden. Die Wahrscheinlichkeit im Krankentransport die Sondersignale benutzen zu müssen sind dabei relativ gering. Parallel dazu fahren die Kandidaten bei uns auch auf den RTW's als Dritte mit, so dass Sie auch dort ihre Ortskenntnis vom Wachgebiet verbessern können.

    4. Nach ca. einem halben Jahr (ehrenamtliche fahren ja nicht so oft) bekommt dann der Kollege/-in eine Einweisung auf den Rettungswagen. Im Rahmen der folgenden RTW-Schichten, bei der der jeweilige Kollege/-in als Dritter eingeteilt ist, hat er/sie die Möglichkeit unter Aufsicht erfahrener Kollegen den RTW zu fahren. Dabei achten wir darauf, dass der Kollege/-in zunächst mit Leerfahrten ohne Sondersignale beginnt. Später erlauben wir dann die Fahrt mit Patienten und Sondersignal vom Einsatzort in die Klinik, da diese Fahrten erfahrungsgemäß weniger Adrenalinbelastend sind (Der Fahrer kennt bereits das Zielkrankenhaus, und der Patient ist bereits versorgt). Erst wenn er/sie sich auf diesen Einsatzfahrten bewährt hat (hierzu gehört auch eine regelmäßige Besprechung von besonderen Ereignissen auf den Fahrstrecken) erlauben wir auch das Fahren mit Sondersignal zum Einsatzort. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann die offizielle Einteilung als Fahrer/-in am RTW.

    Wie die Erfahrung zeigt, fahren wir sehr gut mit dem Modell, auch wenn es sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, und daher nicht auf alle anderen Bereiche bei denen Blaulichtfahrzeuge bewegt werden, übertragbar ist.

    Gruss Werner

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