Hallo!

Als ich vor kurzem wiedermal einen Unterrichtsabend für den Grundausbildungslehrgang u.a. zum Thema StVO, Sonderrechte und Wegerechte abhielt,
kam wieder die Diskussion, ob bzw. wie man eine besondere Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen an Fahranfänger bescheinigt, und ob alle diese Prüfung durchlaufen sollten!?

Dazu muss man wissen, das es laut StVR keine besondere Prüfung erfordert, es wird lediglich auf eine Art Einweisung empfohlen, aber wer oder wie diese Einweisung erfolgen muss, dafür gibt es keine Verbindlichen Richtlinien!

Welche gängige Praxis wird bei euch angewandt, bzw. wer bildet junge Fahranfänger auf Einsatzfahrzeugen aus?

MfG