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Thema: Führerscheinklasse für Sonderrechte?

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  1. #1
    Werner Poppitz Gast

    Anleitung zum RTW-Fahrer

    Hi all,

    bei uns hat sich für die ehrenamtlichen Kollegen des Rettungsdienstes folgende Vorgehensweise nach der schmerzlichen Erfahrung von zwei schweren Unfällen eingebürgert und bewährt (seither drei Jahre ohne Unfälle):

    1. Neue Mitarbeiter/-innen müssen mindesten zwei Jahre im Besitz des Führerscheins sein, und auch über entsprechende Fahrpraxis verfügen.

    2. Danach erfolgt eine Einweisung und Bewegungsfahrt auf einem KTW-Fahrzeug zusammen mit einem erfahrenen Kollegen. Hierbei prüfen wir vor allem, wie der/die jeweilige mit den Fahrzeugausmaßen zurechtkommt, und in wie weit er/sie das Fahren mit Aussenspiegeln beherrscht.

    3. Wenn er/sie diese Vorraussetzungen erfüllt, bekommt er eine Fahrgenehmigung für den Krankentransport ausgesprochen. Hier kann er weiter Erfahrungen und vor allem die notwendige Ortskenntnis sammeln. Vor allem sollte der Kandidat sämtliche Krankenhausanfahrten kennen und finden. Die Wahrscheinlichkeit im Krankentransport die Sondersignale benutzen zu müssen sind dabei relativ gering. Parallel dazu fahren die Kandidaten bei uns auch auf den RTW's als Dritte mit, so dass Sie auch dort ihre Ortskenntnis vom Wachgebiet verbessern können.

    4. Nach ca. einem halben Jahr (ehrenamtliche fahren ja nicht so oft) bekommt dann der Kollege/-in eine Einweisung auf den Rettungswagen. Im Rahmen der folgenden RTW-Schichten, bei der der jeweilige Kollege/-in als Dritter eingeteilt ist, hat er/sie die Möglichkeit unter Aufsicht erfahrener Kollegen den RTW zu fahren. Dabei achten wir darauf, dass der Kollege/-in zunächst mit Leerfahrten ohne Sondersignale beginnt. Später erlauben wir dann die Fahrt mit Patienten und Sondersignal vom Einsatzort in die Klinik, da diese Fahrten erfahrungsgemäß weniger Adrenalinbelastend sind (Der Fahrer kennt bereits das Zielkrankenhaus, und der Patient ist bereits versorgt). Erst wenn er/sie sich auf diesen Einsatzfahrten bewährt hat (hierzu gehört auch eine regelmäßige Besprechung von besonderen Ereignissen auf den Fahrstrecken) erlauben wir auch das Fahren mit Sondersignal zum Einsatzort. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann die offizielle Einteilung als Fahrer/-in am RTW.

    Wie die Erfahrung zeigt, fahren wir sehr gut mit dem Modell, auch wenn es sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, und daher nicht auf alle anderen Bereiche bei denen Blaulichtfahrzeuge bewegt werden, übertragbar ist.

    Gruss Werner

  2. #2
    FiRe-1987 Gast
    auch wenns ein altes thema is, aber ich finds wichtig....

    bei uns in der FW is es so, dass alle die den entsprechenden Führerschein haben ( B für MTW, C für LF usw) auch fahren dürfen... allerdings müssen die fahrer, die unter SoRe fahren mindestens 21 sein... was allerding auch komisch is, da wir zb nen kameraden haben, der mit 22 dein führerschein ( B!!!) gemacht hat und der darf trotzdem mit SoRe fahren... traktischer wäre, wenn man sagt, dass die probezeit umsein muss... und die kameraden die zb C neu haben, die werden auf übungsfahrten von einem erfahrenen fahrer unterwiesen....

  3. #3
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    Also, es ist interessant, wie es bei euch so zugeht.

    Ich habs bisher so erlebt:
    ASB. einweisung und eine Fahrt mit dem "alten Hasen". Das aber nur für KatS. Bei RD war es so: naja, Du fährst mal mit mir, ich seh mir das an. Nur NEF´s waren tabu.

    DRK: Nur mit KatS-Schein. Auch für RD.

    FW: da war ich noch zu klein, aber ich durfte mal das Blaue anschalten und hab mich gefreut wie Honigkuchenpferd... *träum*

    So, wieder arbeiten....

  4. #4
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    Zitat Zitat von FiRe-1987
    und die kameraden die zb C neu haben, die werden auf übungsfahrten von einem erfahrenen fahrer unterwiesen....
    Wie sehen diese Übungsfahrten aus?

  5. #5
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    Bei uns (FW) bekommt jedes Mitglied eine Fahreinweisung auf den Fzg, dass das Mtgl. lt. FS fahren darf. Bedingung: mindestens ein Jahr FS (was auch eine schwachsinnige Regelung ist, da ich z.B. meinen Klasse 2 mitte 1998 gemacht habe und bis Anfang 2000 nie wieder einen LKW gesehen habe....).

    Die Einweisungsfahr findet mit einem erfahrenen Fahrer statt, dauert mindestens 1 Stunde und beinhaltet mindestens Fahrten auf Orts-, Landes, Bundesstrasse, Feldweg, Bremsen, Rückwärtsfahren und Einparken
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von überhose
    Wie sehen diese Übungsfahrten aus?
    der nach dir hat es schon gut beschrieben.... erstmal das auto fahren (bewegen) können, dann schnell/langsam fahren (bundestrasse/spielstrasse), rückwärtsfahren, gefahrenbremsung, einparken... und vor allem werden solche "fahranfänger" dann auch sehr häufig beim dienstabend oder für bewegungsfahrten eingesetzt...

  7. #7
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    Bei uns in der FF ist es so: Jeder darf das fahren was sein Führerschein erlaubt. Nur eine kurze Einweisung davor. (20min...)

    Ich bin 2 Wochen nach mein Führerschein das erste mal mit SR gefahrn...


    Beim BRK ist das restriktiver. Hier muss für SR-Fahrten Einweisung, 2 Jahre Fahrerfahrung usw. vorhanden sein.

    Philipp

  8. #8
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    Also bei uns in der FW ist das Fahrzeug fahren, beim ersten mal mit Einweiser und dann halt was der Führerschein erlaubt.

    Für SoSi fahrten gelten aber 2 Jahre Fahrpraxis und Einweisung auf das Fahrzeug als Vorraussetzung
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  9. #9
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    Zitat Zitat von Revolutio
    BIch bin 2 Wochen nach mein Führerschein das erste mal mit SR gefahrn...
    Man beachte: Nicht alles, was erlaubt ist, MUSS man auch machen. Manche Sachen liegen halt auch in der Eigenverantwortung... Ich finde es äußerst fragwürdig, dass man Dir a) so eine Einsatzfahrt "erlaubt" hat, und dass Du b) nicht von alleine gesagt hast, dass das eine Nummer zu viel ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Man beachte: Nicht alles, was erlaubt ist, MUSS man auch machen. Manche Sachen liegen halt auch in der Eigenverantwortung... Ich finde es äußerst fragwürdig, dass man Dir a) so eine Einsatzfahrt "erlaubt" hat, und dass Du b) nicht von alleine gesagt hast, dass das eine Nummer zu viel ist.
    Du hast schon recht, aber ehrlich gefragt: Wer von uns hatte diese Überlegung bei seiner ersten SoRe/SoSi-Fahrt?

  11. #11
    Registriert seit
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    Beiträge
    146
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Man beachte: Nicht alles, was erlaubt ist, MUSS man auch machen. Manche Sachen liegen halt auch in der Eigenverantwortung... Ich finde es äußerst fragwürdig, dass man Dir a) so eine Einsatzfahrt "erlaubt" hat, und dass Du b) nicht von alleine gesagt hast, dass das eine Nummer zu viel ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    naja, manchmal muss man halt. Bin damals 1/1 ausgerückt...

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