Hi,
Zitat von
Poli
... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!
Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.
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Wobei BF´ler und Führungsdienstgrade der FF je nach Landesrecht durchaus Vollzugsbeamte sein können ;-)
Davon abgesehen: Mangels Ausrüstung, ausbildung sowie Übung kommt das überwältigen durch nicht Pol-Kräfte nur als allerletzter Ausweg in Frage wenn keine andere Möglichkeit mehr bleibt (Flucht, sich einschließen, sonst. deeskalationsversuche) UND eine Akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt. (Mit eigen meine ich MICH!).
In diesen Fällen ist dies aber dann auch unter Nostandsgesichtspunkten straffrei, selbst für nicht Vollzugsbeamte!
Zum Pfefferspray:
Pfefferspray ist als Selbstverteidigungsmittel im Gegensatz zum CS Gas NICHT zugelassen.
(Pol Kräfte haben eine Sondergenehmigung)
Wer Pfefferspray zum Selbstschutz gegen Täter mitführt und dieses dann einsetzt hat fast immer eine Anzeige zu befürchten, sofern er dieses zugibt, da er den Einsatz gegen Menschen ja bewusst geplant hat.
Führt man Pfefferspray aber als TIERabwehrmittel mit (dafür zugelassen!) und setzt es während eines Angriffes ein da man gerade nichts besseres zur Hand hat- Notwehrhandlung, nicht Strafbewehrt!
Gruß
Carsten
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