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Thema: Fixieren bei Eigen und Fremdgefährdung/Pefferspray

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  1. #1
    Registriert seit
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    Fixieren bei Eigen und Fremdgefährdung/Pefferspray

    Wollte mal Fragen was ihr macht wenn euch bei einem Einsatz ein Betrunkener eine Reinhauen will. Dabei aber so Betrunken ist das er auch sich selber Gefährdet bedingt durch die Örtlichkeit (Flußufer/Bahnhof etc..). Und Habt ihr ein Pfefferspray dabei? wenn ja welches? gibt ja sprüh und strahl.

  2. #2
    Registriert seit
    10.04.2005
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    310
    Ich geh zur Seite und hol die Pol.
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Wenn Du ein Pfefferspray mitnimmst, rechnest Du ja mit einem solchen Verhalten. Das könnte bei evtl. Ermittlungen gegen Dich als "Vorsatz" ausgelegt werden.

    Wenn jemand mich angreift, warte ich in gebührendem Abstand (notfalls auch im abgeschlossenen Auto, bis die Polizei da ist.
    Wenn jemand sich dabei noch selbst gefährdet, hat er halt Pech gehabt! Ich kehre gerne die Rests zusammen.

    Eigenschutz geht immer vor.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
    25.09.2006
    Beiträge
    115

    ...

    Also ich würde auch auf gar keinen Fall versuchen die Person zu überwältigen, ich bring mich in Sicherheit und hol die Polizei, ne Anzeige hat man verdammt schnell am Hals...

  5. #5
    Registriert seit
    19.04.2008
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    510
    Also ich hab von den Kollegen der BP große Kabelbinder.
    Die eignen sich hervorragend zum befestigen der Infusion an Türgriffen oder Möbelknauf.
    Aber : Ich habe kein Problem damit, jemanden, der mich angreift nach "Jedermannsrecht" festzunehmen und damit zu fixieren.
    Jedoch nur wenn er uns angreift und sich nicht davon abbringen lässt, NICHT wenn er sich selbst gefährdet...

    Meine Meinung !
    Nicht als Vorbild zu sehen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    Zwangsbefugnisse...

    ... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!

    Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.

    Maßnahmen die Jedermann zustehen sollten über den Bereich der Notwehr oder Nothilfe nicht herausgehen. Denn im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe ist auch deren Überschreitung u.U. strafrechtlich relevant.

    Meiner Meinung nach lieber einen oder mehrere Schritte zurückgehen als sich übermütig in zusätzliche Gefahr begeben. Eine "Festnahme" nach dem sog. "Jedermannrecht" und eine anschließende Fesselung halte ich grundsätzlich für bedenklich.

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