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Thema: Neue Auflagen für LKW-Führerschein

  1. #16
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.
    Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige.

    Nochmal: Die Fortbildungen bzw. Grundqualifikation gelten nur für Berufskraftfahrer, d.h. alle Personen bei denen das Fahren eines Kfz gewerblich ist und gleichzeitig die Haupttätigkeit ist. Die Haupttätigkeit eines FW-Mannes ist nicht das Fahren sondern das Löschen/Retten/bergen....
    Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE

  2. #17
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige. ... Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE
    Nichts für ungut, aber wenn Du auch meine vorangegangenen Beiträge gelesen hättest, wäre klar geworden, dass ich nur gewerbliche Kraftfahrer mit Klasse C/CE (und auch D) gemeint habe. Mit dem letzten Beitrag wollte ich auch nur klar machen, dass man, wenn man erst einmal als gewerblicher Kraftfahrer beim Straßenverkehrsamt erfaßt ist, ohne Weiterbildungsbescheinigung keine Führerscheinverlängerung C1E/C/CE/D bekommen wird. Falls jemand meint, sich um die Weiterbildung drücken zu können, wird eine persönliche Aussage, kein Kraftfahrer mehr zu sein (oder so ähnlich), dem Straßenverkehrsamt wohl kaum ausreichen.
    MkG
    Rundhauber

  3. #18
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    ich hab noch mal ein Schreiben gefunden in dem alles gut erklärt ist. Da steht genau drin für wen die neuen Regelungen gelten und die das im Führerschein vermerkt wird.
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  4. #19
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    Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

    Wenn ich nach dem 10.9. einen LKW-Führerschein mache, und den ausschließlich NUR für die Feuerwehr und privat verwenden will, muss ich diese Grundqualifikation nicht machen?

  5. #20
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    Zitat Zitat von fmjmp Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

    Wenn ich nach dem 10.9. einen LKW-Führerschein mache, und den ausschließlich NUR für die Feuerwehr und privat verwenden will, muss ich diese Grundqualifikation nicht machen?
    Aus dem Dateianhang aus Goffl's Beitrag (#19):
    ... Nach dem Willen der EU müssen alle diejenigen, die nach dem 10. September 2008 ihren Omnibusführerschein erwerben und damit gewerblich tätig werden wollen, eine so genannte Grundqualifikation erwerben. Ab dem 10. September 2009 gilt diese Grundqualifikation dann auch für Fahrer im Speditionsgewerbe, die mit Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht unterwegs sind. Für die Fahrer, die vor den jeweiligen Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben gibt es erst einmal Bestandschutz. Erst nach Ablauf von festgelegten Übergangsfristen ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen vorgeschrieben. Somit sind die Tagen, in denen der Lkw- oder Busführerschein ausreichten, um als Kraftfahrer tätig werden zu können, gezählt.

    Wer ist betroffen?
    Alle Fahrer die eine Lkw- oder Omnibuserlaubnis (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) benötigen, egal ob angestellt, selbständig oder nur im Werkverkehr tätig, sind von den Vorschriften betroffen. Fahrer deren Führerscheine vor dem 10. September 2008 (Omnibus) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt worden sind brauchen sich der Grundqualifizierung nicht unterziehen. Allerdings ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im 5-Jahres-Turnus für diese Fahrer vorgeschrieben....
    Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder? Wenn Du nur für Deine HiOrg fährst, ist das Thema für Dich nach derzeitigem Stand uninteressant. Aber weiß schon genau, was die EU sich noch alles einfallen läßt.
    MkG
    Rundhauber

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