Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.
Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige.

Nochmal: Die Fortbildungen bzw. Grundqualifikation gelten nur für Berufskraftfahrer, d.h. alle Personen bei denen das Fahren eines Kfz gewerblich ist und gleichzeitig die Haupttätigkeit ist. Die Haupttätigkeit eines FW-Mannes ist nicht das Fahren sondern das Löschen/Retten/bergen....
Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE