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Thema: Frage zur StVO

  1. #16
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...
    Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Da konstruier ich doch mal schnell einen Fall...

    Ich komme an eine Kreuzung vor der ein Vorfahrtschild steht (das "eckige Spiegelei"). Die Straße von links hat ein "Vorfahrt-Achten-Schild", rechts geht eine Einbahnstraße rein. Aus dieses Einbahnstraße kommt ein Auto.
    Wer hat jetzt Vorfahrt? Ich, weil ich das Vorfahrschild habe, oder das Auto, dass verkehrt herum aus der Einbahnstraße kommt, daher logischer Weise kein Vorfahrt-Achten-Schild hat, aber von mir aus gesehen von rechts kommt? ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #17
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    Das is ganz einfach: Du hast Vorfahrt...

    Denn wenn der, der die Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, das darf (§35) dann hat er auch nach dem letzten Absatz in diesem Paragraphen besondere Vorsicht walten zu lassen ;)
    (Und Ja, auch wenn es nicht die Müllabfuhr, sondern ein Rettungsmittel ist, darf es sich nicht seine eventuelle Vorfahrt erzwingen...)

    Ein anderer Fall als der Genannte, wird wohl nicht eintreten... Denn wenn Fahrräder die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet, diese in verkehrter Richtung befahren dürfen, steht dann auch ein "Vorfahrt-Achten"-Schild auf der anderen seite :)

    MfG Fabsi

  3. #18
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    Das ist das gleiche wenn einer im Überholverbot überholt und auf der anderen Fahrbahnseite will jemand nach rechts auf die Strasse einbiegen und schaut nur nach links, weil von ihn aus gesehen kann ja von rechts nichts kommen....
    Nur weil einer sich falsch verhält verliert er seine Vorfahrt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.

  5. #20
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.
    Deshalb: immer den §1 StVO im Hinterkopf haben (... sich selbst und andere gefährden ...).
    MkG
    Rundhauber

  6. #21
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    Dazu muss man noch nicht einmal in Überholverbot sein. Mir passiert das regelmäßig in einer schmealen Gasse, wo rechts Autos parken. Da bleibt mir nur die linke Spur übrig. Das führt regelmässig zu Vorfahrtverstößen von von links kommenden Fahrzeugen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt IMHO ein Urteil, wo jemand ein Verkehrschild nicht sehen konnte, weil dieses durch Heckenbewuchs "verschwunden" war. Wenn mich nicht alles täuscht, floss dort in die Urteilsfindung ein, das der gute Mensch seit einigen Jahren schon jeden Tag an diesem plötzlich verschwundenen Schild auf dem Weg zur Arbeit vorbei gekommen ist... Und das war nicht zu seinem Vorteil.
    Von diesen urteilen gibt es viele.
    Bez. der Heckenbewuchsgeschichte kann man sich als Ortsunkundiger rausreden.
    Bei täglichen Fahrten derselben Strecke ist das ja noch verständlich, obwohl wie kann man denn dann Unterschiede machen so unter dem motto "der darf das, der aber nicht"? Naja Gerichte in ihren Urteilsfindungen halt.
    Aber es gibt ja auch den Fall, daß Schilder im Winter zugeschneit sind. Dann ist man nicht verpflichtet diese Schilder frei zu machen und braucht sich dann auch nicht an die nicht erkennbaren Zeichen zu halten. Dies gilt jedoch nicht für folgende Schilder: Vorfahrt achten (zeichen 205), Vorfahrtstraße (Zeichen 306), STOP (Zeichen 206), da diese alleine durch ihre außergewöhnliche Form zu erkennen sind (inwieweit das bei "Ende der Vorfahrtstraße"[Zeichen 307] auch funktionieren soll ist mir schleierhaft.)

  8. #23
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Jo den Fall kennen ich auch. bin fälschlicherweise mit einem Bus (Linienbus) eine Straße weitergefahren obwohl ich lt. dem Spardosenschild nicht hätte weiterfahren dürfen. Nur das Problem war der parkende Getränkelaster der genau vor dem (einzigen) Schild stand und eine Gaststätte belieferte.
    Ich habe das zwar bemerkt an den falschherum stehenden Fahrzeugen, aber fahr mal mit nem linienbus der eh grad so in die Straße passt, ca. 100m rückwärts. Das dauert und zack standen die Grünen hinter mir. Erst haben sie noch schön sorgfältig hinter mir abgesperrt und mir rausgeholfen. Aber kaum aus dem Chaos raus, kam schon das gemecker von wegen Einbahnstraße und blabla. Wohlbemerks: Wir standen genau vor dem besagten Schild. Ich zeigte mal drauf und sagte denen woher ich denn bitteschön wissen soll, daß man da nicht weiterfahren kann/darf. "Ja links....ach ne da steht ja gar kein Schild...ähhhmmmm ja dann noch gute weiterfahrt". Sofort trollten sich die 2 zu dem getränkelasterfahrer und dann bekam der ne schöne abfuhr.

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