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Thema: Frage zur StVO

  1. #1
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    Frage zur StVO

    An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

    Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

    Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke im Vorraus.
    MfG

    brause

  2. #2
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi
    Auch nicht so ganz richtig. Streckenverbote enden u.a. auch an Einmündungen zu Vorfahrt berechtigten Strassen.

    Beispiel:
    Nebenstraße mit Tempolimit 70 (außerorts) trifft auf Bundesstraße ohne Tempolimit (also 100). Du biegst auf die Bundestraße ab. Fährst Du mit 70 weiter? Steht vor der Kreuzung ein "70 Ende"-Schild? IMO in beiden Fällen NEIN.
    Oder wenn auf der Autobahn Tempolimit 120 gilt, kannst Du auch nicht nach der nächsten Ausfahrt lustig mit 120 Sachen auf der Landstraße weiter fahren. Ich habe auf solchen Abfahrten aber noch kein "120 Ende"-Schild gesehen.

    Aber hier im Forum sind doch auch Kollegen von der POL vertreten. Die können sich hier ja mal näher dazu äußern.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    Ähm, wenn die Straße "quasi" zuende ist, dann sind auch die Beschränkungen aufgehoben ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Guggt Ihr hier.

    Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

    Gruß, Mr. BLaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi
    Stimmt auch nicht ganz:

    §41 StVO:

    [...] Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. [...]
    MfG

    brause

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Guggt Ihr hier.

    Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

    Gruß, Mr. BLaulicht
    Das entspricht ja meiner Logig.

    Danke für den Link.
    MfG

    brause

  8. #8
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das entspricht ja meiner Logig.

    Danke für den Link.
    Das ist aber auch nur ein Urteil in einem speziellen Fall, der sogar noch den Spezialfall innerorts darstellt.

    Es gibt genau so Urteile, die in die andere Richtung geben (IMO ist das sogar die Mehrheit, einfach mal mit "Einmündung, Streckenverbot" googlen).

    Die StVO ist eindeutig: Streckenverbote enden, wenn sie aufgehoben werden oder man die Straße verlässt (oder der Grund für das Verbot nicht mehr vorliegt, wenn sie an ein Gefahrenzeichen gebunden sind).
    Dass ein Verkehrsteilnehmer, der an dieser Einmündung auf die Straße auffährt, von einem solchen Streckenverbot nichts wissen kann, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird, wird wohl hingenommen. Ansonsten müsste man das Zeichen ja an jeder pisseligen Einmündung wiederholen.

  9. #9
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    Mein vorläufiges Fazit:

    Recht hat doch eher wenig mit Logig oder gar gesundem Menschenverstand zu tuen...

    Aber Danke fürs schlaumachen.
    MfG

    brause

  10. #10
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

    Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

    Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke im Vorraus.


    Mahlzeit,

    Also ich weis soviel das Schilder die für eine Strecke bestimmt sind nur einmal aufgehoben werden müssen undzwar nur am Ende und nicht bei jeder einmündung. Bei uns im Ort gibts eine 30er zone begrenzt auf Tag und Zeit, Aus den Seitenstraßen kommen jeweils regulärer 30er zonen die an der Hauptstr. enden. Hab mal einen Fahrlehrer gefragt ob ich denn 50kmh fahren darf wenn ich aus einer der seitenstr. komme, er meinte eigentlich nicht weil als ortskundiger müsste mann wissen das zu bestimmten zeiten auf der Hauptstr. auch 30 gilt. Dabei stellt sich mir auch die frage ob man nun nach Ortskenntnissen fahren sollen oder nach verkehrszeichen.

    MfG Martin43

  11. #11
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    Das ist eigentlich eine klare Sache: Zonen werden beim Einfahren angezeigt und beim Ausfahren wieder aufgehoben. Wenn Du an keinem ZOne-30-Schild vorbeigekommen bist, bist Du auch nicht in einer Zone 30. Wenn Du allerdings bei Dir an einem Zone 30-Schild vorbeigefahren bist und von der Hauptstr. in einer Nebenstraße abbiegst, gilt die Zone 30 weiter. Auch wenn Du Dein Auto dort abstellst und erst am nächsten Tag weiterfährst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Warum interessiert Ihr Euch eigentlich dafür? FWler dürfen doch Sonderrechte in Anspruch nehmen und fahren dann wie die gesengte Sau... [*lol*]

  12. #12
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    Sorry ich meinde das etwas anders, wenn ich aus einer 30er zone komme die laut aufhebungsschild endet und auf die Hauptstr. fahre, kann man nicht erkennen das gerade auf der Hauptstr. 30 gilt.

    MfG

  13. #13
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    Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
    Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
    Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
    Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
    Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Der Meinung bin ich auch, aber der Verein in Grün bei uns ist da manchmal anderer Meinung aber zum Glück kennt man sich ja:) Wenn nicht Gehts vor Gericht.

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt IMHO ein Urteil, wo jemand ein Verkehrschild nicht sehen konnte, weil dieses durch Heckenbewuchs "verschwunden" war. Wenn mich nicht alles täuscht, floss dort in die Urteilsfindung ein, das der gute Mensch seit einigen Jahren schon jeden Tag an diesem plötzlich verschwundenen Schild auf dem Weg zur Arbeit vorbei gekommen ist... Und das war nicht zu seinem Vorteil.
    Da ist der Fall ja auch etwas anders: Das Schild ist da, und dem Verkehrsteilnehmer hätte durch tägliches Dranvorbeifahren erkennen können, dass das Schild immer mehr zu wuchert. Dies hätte ihm als wahrscheinlicher vorkommen müssen als die plötzliche Änderung durch Entfernen des Schildes.
    Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.

    Aber wenn ich jemanden in ener fremden Stadt besuche, brauche ich nicht zu wissen, wo sich evtl. Schilder verbergen könnten, sei es hinter irgendwelchen Hecken oder parkenden Fahrzeugen. Und auch, was früher mal war, kann mir völlig egal sein.

    Auch toll in diesem Zusammenhang die Ausrede mit dem Navi: Es gilt, was auf dem Schild am Straßenrand steht, nicht, was mir das Navi sagt.

    Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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