Es ist laut TR-BOS (nach der ja alle Meldeempfänger der BOS zugelassen sein müssen) z.B. nicht gestattet, dass einzelne Schleifen abgeschaltet werden können (Stichwort Alarmierungssicherheit, ich kann ja dann nie wissen, wer gerade seine Schleife aktiviert hat und wer nicht). Es sind auch so nette Sachen wie "Minipiep" oder "Akustik aus" nicht gestattet. Ausserdem müssen bestimmte Parameter (wie Rückstellzeit der Rauschsperre nach Alarm von max. 30 Sekunden) eben nach TR-BOS richtig eingestellt bzw. programmiert sein. Wenn das Gerät nicht so eingestellt bzw. programmiert ist verliert der Melder seine BOS-Zulassung und der Träger sowie auch der Händler, der das Gerät programmiert hat, machen sich strafbar!
Und das ist ja nicht nur bei tragbaren Meldeempfängern der Fall, gleiches gilt ja auch für Funkgeräte, Steuergeräte etc.
Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben.

Gruss

Alex