Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
Wenn doch jemand andere Gründe, Pflichten, hatte:
-Aufsichtspflicht von Kindern, älteren, hilfebedürftigen Personen,
-5-6 Flaschen Bier, oder andere Alk-Getränke getrunken hat,
-gerade im Einkaufszentrum an der Kasse stand,
-grade nicht im Ort war,
-sich nicht für den Einsatz Fit fühlte,
-ein Feuer im Garten gemacht hat, um Gartenabfälle zu verbrennnen
Bis vielleicht auf den ersten Punkt werden diese Situationen wohl geplant ablaufen, und so wie ich es bislang verstehe, war diese "Übung" im Voraus bekannt. Ergo: Erklärungsnotstand...

Aber auch dann kann man deine Denkanstöße weiterverfolgen: Selbst wenn sie bei einer angekündigten Übung fehlen, heißt das noch lange nicht, dass sie die Pflichtausbildungsstunden nach FwDV 2 unterschreiten. Auch wenn manche Wehren das selbst mit ihrem gesamten Jahresplan schaffen ;-( Ich denke nicht, das diese Wehr dazu zählt.