Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Naja, eigentlich ist die Fahrt im KFZ ja nur mit einem vollständigen Verbandskasten erlaubt. Also darfbman rein theoretisch mit einem nicht kompletten VK gar nicht fahren. Da das aber keinen Sinn macht, gehe ich mal davon aus, dass man - wenn man bei einer Kontrolle verwischt wird und man glaubhaft zeigen kann, dass man den VK gerade erst benötigt hat - einfach am gleichen Tag einen neuen oder aufgefüllten VK an der Pol-Wache vorzeigen muss und die Sache damit erledigt ist. Das dürfte allerdings im Kullanzbereich der Beamten liegen.

Gruß, Mr. Blaulicht
dachte ich mir auch... wurde vergangenes Jahr angehalten und als sonst nix zu bemängeln wollten die Herren dann meinen Verbandkasten sehen. Drei Tage vorher hatte ich aber genau diesen bei einer Schnittverletzung meines Nachbarn im Gebrauch so das eine Mullbinde,drei Kompressen und Einweghandschuhe fehlten. Diese erklärung wurde leider nicht Akzeptiert. Er deutete auf den Deckel des Kastens worauf stand KFZ-Verbandkasten.....na ja, konnte mir das Lachen nicht verkneifen und sagte das mein nachbar ja im Auto gesessen hätte...und so kamen zu den 10 € für fehlende teile noch 20 wegen " aufmüpfigkeit" hinzu. Und -Kasten musste ich gefüllt vorzeigen.

Ich lies es mir aber nicht nehmen einen zusätzlichen Kasten vorzuzeigen den ich mit der Aufschrift: Allzweckverbandkasten versah...
Daraufhin mussten sogar die Beamten schmunzeln.

Gruß Dirk