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Thema: Amtsrichter wundert sich über veralteten Polizeifunk...

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Joe aus Hö Beitrag anzeigen
    Och , ich kenne einen Polizisten der sich brennend für Funktechnik und allem was damit zu tun hat interessiert :-)
    Aber der Richter lebt wohl hinterm Mond ... zumal ich auch nicht glaube , dass es sich um einen Scanner gehandelt hat. Wer würde denn den Verlust eines Scanners anzeigen ? Das könnte schnell ein Eigentor werden ...

    Einen schönen Sonntag noch .

    ~Joe~

    Warum eigentor? Der Besitz ist ja nicht strafbar, nur das benutzen.
    Denke aber auch daß es sich bei dem Wawa-gerät um ein 2 oder 4m-Gerät gehandelt hat.

  2. #2
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    Eine Rettungsdienstorganisation + Scanner = nur Amateur - oder Wetterfunk hören ? Das würde Dir nichtmal der Richter von da oben abkaufen...

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #3
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    Zitat Zitat von Joe aus Hö Beitrag anzeigen
    Eine Rettungsdienstorganisation + Scanner = nur Amateur - oder Wetterfunk hören ? Das würde Dir nichtmal der Richter von da oben abkaufen...
    War da nich mal was von "im Zweifel für den angeklagten"? Solange keine BOS-Frequenzen im Scanner einprogrammiert sind, hat der Besitzer nichts zu befürchten..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Solange keine BOS-Frequenzen im Scanner einprogrammiert sind, hat der Besitzer nichts zu befürchten..
    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    Bei dem Betroffenen war ein Scanner sichergestellt worden, bei dem ein Kanal des örtlichen Polizeifunks eingestellt war.
    Also hat er ^^

    MfG Fabsi

  5. #5
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    780
    ich glaube ja das es anders war zumindest nach meinem "zwischen den zeilen lesen" der Typ hat bei Ebay ein baugleiches Fug verkauft wie der Wasserwacht geklaut wurde. Auf Grund dessen hat die örtliche Pol eine Durchsuchung gemacht und per ZUFALLSFUND den Scanner gefunden... und natürlich mitgenommen... was durchaus üblich ist... und die Strafe ist auch üblich gemäß JGG - erzieherische Maßnahme nennt man so was und wenn er nicht verbelasstet ist wieso nicht... hat doch keinem was getan
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  6. #6
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    46
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    (...)Denke aber auch daß es sich bei dem Wawa-gerät um ein 2 oder 4m-Gerät gehandelt hat.
    Glaube ich nicht. Wenn es wirklich ein BOS Funkgerät währe, dann hätte er sicher keine Genehmigung dafür. Und bei dem betreiben eines Senders auf BOS Frequenzen kommt man mit Sicherheit nicht mit einer Verwarnung raus.
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

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