Hallo,
einen Anschiss für einen bezahlten Ausflug, durch die Finanzbehörde ist Selbstverständlich.
Wenn Ihr in die Satzung Euere Fv. seht, wird dort (meistens) die Unterstützung der FFw stehen. Das zählt natürlich nicht bei "Saufgelage". Da würde jeder Finanzbeamter Euch an die Kehle gehen.
Was von den meisten Finanzbeamter gedultet wird sind Teilbeträge bzw. Vorkasse bei "Tag der offenen TÜR" ;-).
Mein Tipp: Beim Ausflug es nächstemal einen Beitrag von den Teilnehmern verlangen, den Rest aus dem Fv bezuschüssen (Steigerung der Kamerschaft, etc. Verhältniss min. 2:1),
oder besucht eine Fw /-Veranstaltung. Wenn daneben eine Brauerei o.ä. ist...:-)
Achtet bitte darauf das keiner den Fv. als ein Bezahlkonto bzw. Abschreibungskonto für Spaß und Saufen sieht.
Um so mehr Ihr dort die FFw (Geräte anschaffungen etc.) unterstützt, um so mehr könnt Ihr diverse Rechnungen ansetzten (sehe Finanzbeamter wir haben......).
Fürs nächstemal viel Erfolg........
.....grüße aus dem Ww........J.