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Thema: Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?

  1. #1
    Vollalarm Gast

    Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?

    Hallo...

    Ich hab ne frage und zwar, ob es noch eine möglichkeit gibt, seinen FME beuqartzen zu lassen, auser ihn in eine Funkwerkstatt zu geben. Denn dort benötigt man ja eine Bestätigung, dass man berechtigt ist (also in FW, Rettungsdienst usw.) ist und man über so eine eben nicht verfügen kann... oder es selbst zu machen, was fast nicht möglich ist...
    ??????

  2. #2
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    Na na !

    Du wirst doch nix verbotenes machen wollen ;-)

    Du brauchst halt jemand der Dir nen Abgleich am Meßplatz machen kann.
    Ich denke, dass es durchaus Händler gibt, die dir dass "so" machen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
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    5.311
    Da es viele gibt, die sich zwar privat einen FME/DME angeschafft haben, allerdings keine "Berechtigungskarte" oder ähnliches von ihrer Organisation ausgehändigt bekamen, dürfte das das kleinste Problem sein...

    Böse wird es nur dann, wenn man garnicht berechtigt ist, diese Meldungen überhaupt zu empfangen (verstoß gegen das TKG) und der Funkhändler bei der Organisation nachfragt... ^^
    (Aber ob sich jeder "kollege" diese Arbeit macht ;) )

    MfG Fabsi

  4. #4
    Vollalarm Gast
    Ich bin zwar in einer Hilfsorganisation, dort aber noch nicht mit der Ausbildung fertig...
    darum kann ich auch schlecht nach einer bestätigung fragen... da ich ja dort noch keinen FME benötige... und so lange warten will ich auch nicht...

    ich kann ja aber wiederrum auch nicht in einer funkwerkstatt nachfragen ob sie sowas auch ohne berechtigungsschein machen...

    hmm...

  5. #5
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    Ich gebe zu bedenken, dass du somit ja eigentlich noch garnicht berechtigt bist, diese Meldungen zu empfangen... Sprich: verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz...

    Aber das ist nur ein rechtlicher Hinweis meinerseits ^^

    MfG Fabsi

  6. #6
    Vollalarm Gast
    Dass weiss ich ^^
    Wäre aber auch nicht schlimmer als einen Scanner zu benutzen...
    wäre ich z.B. in einer Feuerwehr, hätte ich auch keine berechtigung einen FME mit RD kanal zu besitzen...
    aber darum gehts ja nicht...

    ich suche ja nach einer möglichkeit einen fme zu bequartzen ohne vorweisen zu müssen dass ich berechtigt bin...

    ich will ja nichtmal irgendwelche schleifen draufprogramieren.... nur den quarzt rein unr feinabrichten...

  7. #7
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    Hättest du den Melder einfach nur einem der üblichen Funkhändler geschickt mit
    Bitte um Bequarzen und Abgleichen, Bezahlung per Vorkasse oder so an Privat-
    Adresse - schon hättest du alles bekommen ..

    Nun hast du aber hier alle vorgewarnt ^^

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #8
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Nun hast du aber hier alle vorgewarnt ^^
    Zumindest die hier mitlesen und es auch ohne "nachweis" gemacht hätten ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
    Vollalarm Gast
    Ich hab gar nich gewusst dass es in der richtung doch so viele gibt die des so eng sehen ^^
    Seit ihr etwa keine Schwarzfunker? ;D


    Naja, dan muss ich wohl weiter nach einer möglichkeit suchen...

  10. #10
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    Nimm ihn einfach und schick ihn an einen Händler, den Du sicherlich im www findest. Und gut ists. (Ich glaube kaum, dass er zurückkommt mit nem Vermerk, dass Du ne Berechtigung einschicken musst.)

    Hier gibts natürlich keine Schwarzfunker bzw. -hörer..... Sind alles ehrliche Leute hier! :-)

  11. #11
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    2.759
    Moin..

    * CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

    * Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)

    * BOS Funk darf man, soweit man dienstlich tätig ist. (Also entweder im Feuerwehreinsatz mit den
    dort vorgehaltenen und herausgegebenen Geräten wie FuG und Melder ODER wenn man mal
    wieder auf ner Rettungswache hockt und Menschenleben rettet.. oder natürlich im Sandienst..)

    Meine persönliche Variante ist hier: Melder von der Feuerwehr hab ich privat gekauft und nach
    Rücksprache mit dem Verantworlichen programmiert auf meine Schleifen, Melder von der
    Rettungswache krieg ich von der Vorschicht, Melder für die SEG sollte Fabsi mir endlich mal
    geben, wenn ich mit auf nen Einsatz soll, SanDienst-Melder gibt's ja neuerdings auch bei uns..)

    * Alle genannten Melder sind nicht auf Mithören programmiert - auch wenn es manchmal
    durchaus sinnvoll wäre..

    * Alles andere wäre/ist ein potentieller Verstoss gegen das TKG! Das ist ein Gesetz, auch wenn es
    sicher nicht so "schlimm" angesehen wird .. dennoch ist es recht teuer oder wenns ganz dolle
    kommt auch eine gute Zeit "urlaubserzeugend" ..
    (Gehört aber glaub ich in dieselbe Kategorie wie Hausfriedensbruch: Bedarf der rechtzeitigen
    Anzeige, um verfolgt zu werden.) ..


    Wenn ich mir deinen anderen Thread mit der Amtsanmassung anschaue, rate ich dir lieber,
    erstmal den Rechtsunterricht in deiner Ausbildung abzuwarten, bevor du "brennend" untergehst.
    Es wäre schade, einen Menschen aus dem Kreise der "Helfer und Retter" zu verlieren, der so
    motiviert ist wie du es scheinst. Vor allem durch so eine blöde und vermeidbare Sache. Keine Angst,
    du wirst nichts verpassen. Wie würdest du dich ohne die passende Ausbildung in einer Situation
    fühlen, die dich dann überfordert - in die du aber eigentlich nur gekommen bist, weil du "zu früh"
    deinen Melder hattest und dann vor dem Haufen Asche (falls Feuerwehr) oder Blech (falls Feuer-
    wehr oder Rettungsdienst) stehst?

    Habt ihr ne Vertrauensperson in euren Kreisen? Sprich diese mal auf das Thema an - vielleicht
    findet ihr eine Lösung.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

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  12. #12
    Registriert seit
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    2.155
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Moin..

    * CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

    * Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)


    [ ... ]
    Gruss,
    Tim
    Moin,

    wie meinst Du das denn ?
    Speziell den Satz "vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)"


    Gruss Flo
    Gruss Flo

  13. #13
    Vollalarm Gast
    Wie soll ich den bitte in eine von dir beschriebene situation kommen? Und wieso soll daran der melder schuld sein? Vorerst würde ich ihn nur zum mithören nutzen, weil ich mich dafür interesiere und um zu wissen was meine Kollegen grade zu tuhn haben... später dann lass ich ihn programieren und nutze ihn wie jeder andere...

    falls du das vorhin irgendwie missverstanden hast...

  14. #14
    Registriert seit
    22.04.2002
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    2.155
    Guten Morgen Vollalarm,

    sende ich einfach an einen Funkfachhändler deines Vertrauens. Normalerweise geht das ohne
    Probleme. Als ich noch Melder hatte die bequartzt werden mussten hatte mich nie ein Händler
    danach gefragt.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  15. #15
    Vollalarm Gast
    Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...

    Danke..

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