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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

  1. #31
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    Wir sollten uns hier hüten, uns vor den Karren der Industrie mit kommerziellen Interessen spannen zu lassen. Hier geht es um - wie es scheint - sehr viel Geld. Und keiner von uns bekommt für die Munbdpropaganda Geld. Zumindest will ich das hoffen!
    Wenn wir hier Stellung beziehen, machen wir uns a) relativ schnell unglaubwürdig und b) auch für die Gegenseite angreifbar.


    *** BITTE BEACHTEN ***

    Deswegen werde ich ab jetzt jeden wertenden Beitrag löschen.


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (16.05.2008 um 19:54 Uhr)

  2. #32
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    Nein, ich meine mit "wertend" die Beiträge, derentwegen uns ein evtl. durch denb Beitrag geschädigter Hersteller irgendwelche kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen schicken kann.

  3. #33
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    Ich blick ehrlich gesagt gar nichts mehr :)

    Kann das mal jemand zusammen fassen ?
    Ich verstehe das so, dass eigentlich nur Schuhe aus den angegebenen Zeiträumen Mängel aufweisen, oder ?
    Dass heisst doch dann im Rückschluß, wenn ich jetzt einen solchen Schuh kaufe, dieser nicht aus den angegebenen Produktionszeiträumen ist, also vor kurzem erst Produziert wurde, ist das alles hinfällig und kann mir eigentlich egal sein, ist das so richtig ???

    Vielleicht kann mir da jemand etwas Licht ins dunkel bringen.

  4. #34
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Dass heisst doch dann im Rückschluß, wenn ich jetzt einen solchen Schuh kaufe, dieser nicht aus den angegebenen Produktionszeiträumen ist, also vor kurzem erst Produziert wurde, ist das alles hinfällig und kann mir eigentlich egal sein, ist das so richtig ???
    So würde ich das auch interpretieren.

    Ich vermute mal, mit Stiefeln, die vor diesem Zeitraum produziert wurden, sieht es genauso aus. Falls nicht, wäre es ganz schön, wenn jemand das darstellt. In unserer Nachbarwehr haben sich nämlich soweit ich weis Kameraden die Stiefel privat beschafft, und die sollte man dann vielleicht darin unterrichten...

  5. #35
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    Hi,

    also es ist so:

    Die Stiefel, die in den angegebenen Zeiträumen produziert wurden, besitzen keine Zulassung, weil diese ENTZOGEN wurde. (Das hat ersteinmal mit der Frage ob Mängelfrei oder nicht nur sekundär etwas zu tun!)

    Einen Stiefel, der in in dieser Zeit produziert wurde DARF wegen der fehlenden Zulassung im Einsatzdienst NICHT getragen werden. Da gibt es kein Deuten oder rütteln.
    Es spielt dabei auch keine Rolle ob wirklich JEDER der Stiefel Mängel hatte oder nur EINIGE.
    Selbst wenn jemand nachweist das sein Stiefel die Mängel nicht hat, hat der immer noch keine Zulassung! (vgl. die Hauptuntersuchung beim Auto. Ist die HU abgelaufen, dann darf ich solange nicht fahren bis ich eine neue HU bestanden habe. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob mein Wagen mängelfrei ist oder nicht, es zählt NUR der Stempel)

    Was mit den Stiefeln vor oder nach den genannten Zeiträumen ist, das ist wiederum eine reine formsache. Die Stiefel haben da eine Zulassung und dürfen somit (solange keine groben Mängel erkannt sind) im Einsatzdienst getragen werden da der Gesetzgeber davon ausgeht das ein Produkt mit Zulassung Mängelfrei ist!
    Ob diese Stiefel aber nun wirklich Mängelfrei sind, oder einfach die Mängelexemplare so durchgerutscht sind, das ist eine Frage des Vertrauen in die Arbeit des Herstellers der PSA.
    Vor allem aber die Frage was mit den Stiefeln ist, die vor dem genannten Zeitraum produziert wurden ist hier die Frage. Denn eine Zulassung wird erst entzogen wenn Fehler gefunden wurden. Und wer weiß wie lange bereits mangelhafte Stiefel verkauft wurden bis der erste überprüft wurde...

    Und hier (sowie in anderen Foren) schreiben einfach viele das sie das Vertrauen in den Hersteller verloren haben, vor allem aufgrund seiner ***** Öffentlichkeitsarbeit und auftreten. So dass diese Personen, obwohl sie es dürften, keine Stiefel dieses Herstellers im Einsatzdienst mehr anziehen wollen da sie kein Vertrauen in seine sonstige Arbeit bei der QS haben.

    Persöhnlich sehe ich die Gründe warum die Zulassung entzogen wurde nich als so schwerwiegend das ich grundsätzlich dagegen währe ein vorhandenes Stiefelpaar aufzutragen. (Neubeschaffung ist natürlich etwas völlig anderes!)
    Aber der Gesetzgeber sieht das einfach anders!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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  6. #36
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    Hallo Zusammen!
    Nach dem ich einen Kameraden auf diese Problematik aufmerksam gemacht habe, hat er sich versucht im Internet noch etwas zu informieren.
    Bei einem Anruf bei Hanrath bekam er nur gesagt: " Da kann ich nichts zu sagen."

    Ich weiß nicht wie man als Firma so schlechte Öffentlichkeitsarbeit machen kann.

    Gruß
    Reissdorf

  7. #37
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    Also ich muss sagn, ich hab dort angerufen und ganz frech danach gefragt. Die Dame war sehr freundliche und hat sich dazu auch geäussert. Sie hat im wesentlichen das wieder gegeben, was sonst schon als Grund pupliziert wurde. Ich fand es ein sehr angenehmes Telefonat.

  8. #38
    Saniteuter Gast
    Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008
    Untersagungsverfügung Bezirksregierung Köln

    Feuerwehrstiefel, Typ Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U
    In der Veröffentlichung durch das BAUA versucht die Bezirksregierung Köln zu Unrecht
    und rechtswidrig den Eindruck zu erwecken, unserem Unternehmen seien im Rahmen von Untersagungsverfügungen 2007 Herstellung und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln
    wegen festgestellter Mängel und wegen Fehlens gültiger Zertifikate unbefristet
    untersagt worden. Diese Behauptung ist nachweislich falsch und entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist lediglich, dass die Bezirksregierung Köln sich am 12.02.2007 veranlasst sah, uns den Verkauf von Feuerwehrstiefeln vorübergehend zu untersagen,
    weil angeblich sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden, die die Absatzhöhe
    und die Antistatik betrafen. Mit Prüfbericht vom 19.03.2007 hat das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. (PFI) die von uns hergestellten Feuerwehrstiefel vorbehaltslos wieder zertifiziert. Zwischen dem 25.07. und 03.08.2007 wurden sodann die von uns hergestellten Einzelmodelle entsprechend EN 15090 durch das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (CTC), Lyon, zertifiziert. Ab 12.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln weder Grund noch Veranlassung gehabt, die von uns hergestellten
    Produkte zu beanstanden und erst recht keine Untersagungsverfügungen zu erlassen.
    Alleine die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln sich als zuständige Behörde veranlasst sieht, im April/Mai 2008 durch das BAUA die beanstandeten Veröffentlichungen
    zu veranlassen, dürfte für sich selbst sprechen.
    Es besteht daher kein Grund zur Verunsicherung unserer Kunden: Die von uns vertriebenen
    Produkte sind zertifiziert und mängelfrei.
    Sollte dennoch bei Ihnen ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, bitten wir um Terminvorschläge
    zwecks Besuchen bei den Feuerwehren, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Alle Stiefel, die die Hanrath Schuh-GmbH vertreibt, können weiterhin bedenkenlos
    gekauft und genutzt werden.
    Wir haben zwischenzeitlich anwaltlichen Rat eingeholt, um für eine Klarstellung durch die Bezirksregierung Köln Sorge zu tragen.



    gruß Georg!!!

  9. #39
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    Und weiter geht es...

    Ok, der Text klingt schon besser als das was man bisher gehört hat!
    Aber:

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008
    Untersagungsverfügung Bezirksregierung Köln

    Feuerwehrstiefel, Typ Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U
    In der Veröffentlichung durch das BAUA versucht die Bezirksregierung Köln zu Unrecht
    und rechtswidrig den Eindruck zu erwecken, unserem Unternehmen seien im Rahmen von Untersagungsverfügungen 2007 Herstellung und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln
    wegen festgestellter Mängel und wegen Fehlens gültiger Zertifikate unbefristet
    untersagt worden.
    Naja, Ich kann nichts von den oben geschilderten Tatsachenbehauptungen in der Veröffentlichung wiederfinden! Aus der Veröffentlichung geht hervor, das die Stiefel in einem bestimmten Produktionszeitraum nicht in Ordnung wahren! Nicht mehr und nicht weniger!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Diese Behauptung ist nachweislich falsch und entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist lediglich, dass die Bezirksregierung Köln sich am 12.02.2007 veranlasst sah, uns den Verkauf von Feuerwehrstiefeln vorübergehend zu untersagen,
    weil angeblich sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden, die die Absatzhöhe
    und die Antistatik betrafen.
    Wie kann eine Behauptung, die es so gar nicht gibt, falsch sein?
    Ob die vorhandenen Mängel nun "tatsächlich" oder nur "angeblich" vorhanden waren mag jeder für sich selbst entscheiden...

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Mit Prüfbericht vom 19.03.2007 hat das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. (PFI) die von uns hergestellten Feuerwehrstiefel vorbehaltslos wieder zertifiziert.
    Hinsichtlich WELCHER Richtlinie wurde zertifiziert?

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Zwischen dem 25.07. und 03.08.2007 wurden sodann die von uns hergestellten Einzelmodelle entsprechend EN 15090 durch das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (CTC), Lyon, zertifiziert.
    Naja, spätestens ab diesem Zeitpunkt ist also davon auszugehen das die Stiefel wieder alle Anforderungen erfüllt haben!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Ab 12.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln weder Grund noch Veranlassung gehabt, die von uns hergestellten Produkte zu beanstanden und erst recht keine Untersagungsverfügungen zu erlassen.
    AB dem 12.02 hat sie keinen Grund mehr gehabt? Es wurde doch erst laut Aussage von Hanrath selber die Entscheidung getroffen den Verkauf zu untersagen. Und ebendfalls laut Aussage von Hanrath wurde erst am 19.03 erneut zertifiziert! Und wenn die Bezirksregierung tatsächlich AB dem 12.02 keinen Grund mehr gehabt hätte, was war vorher?

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Alleine die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln sich als zuständige Behörde veranlasst sieht, im April/Mai 2008 durch das BAUA die beanstandeten Veröffentlichungen
    zu veranlassen, dürfte für sich selbst sprechen.
    Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dürfte andere Gründe haben. Es darf ja nicht immer sofort Veröffentlicht werden! Manchmal verzögert sich die Veröffentlichung!
    Zum Beispiel mit dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn es wg. einer solchen Entscheidung zu einem Wiederspruch kommt kann es schon mal dauern bis das endgültig Unanfechtbar ist!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Es besteht daher kein Grund zur Verunsicherung unserer Kunden: Die von uns vertriebenen
    Produkte sind zertifiziert und mängelfrei.
    Für die aktuelle Produktionsreihe kann man annehmen das es korrekt ist. Dies ändert nichts an der Tatsache das die in dem in der Untersagungsverfügung veröffentlichen Zeitraum hergestellten Stiefel bis auf weiteres immer noch kein Zulassung für den Einsatzdienst haben.
    Sollte diese Verfügung doch noch zurückgezogen werden so würde sich das wieder ändern. Bis dahin aber steht das Geschriebene.

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Sollte dennoch bei Ihnen ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, bitten wir um Terminvorschläge
    zwecks Besuchen bei den Feuerwehren, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Alle Stiefel, die die Hanrath Schuh-GmbH vertreibt, können weiterhin bedenkenlos
    gekauft und genutzt werden.
    Wir haben zwischenzeitlich anwaltlichen Rat eingeholt, um für eine Klarstellung durch die Bezirksregierung Köln Sorge zu tragen.
    Sich anwaltlichen Rat einholen steht jedem Frei. Sowohl wenn man im Recht ist wie auch wenn man im Unrecht ist.


    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    gruß Georg!!!
    Aber es soll sich jeder seine eigene Meinung bilden!

    Gruß
    Carsten
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  10. #40
    Registriert seit
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    1.737
    Die sind drollig, stellen sich einfach hin und sagen, die Bezirksregierung Köln lüge. Wenn ihr also mal von der Polizei angehalten werdet: "Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Das stimmt nicht. Die Polizei lügt aus irgendwelchen Gründen. Ich war immer innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit." ;)

    Aus dem Text geht nicht hervor, ob es jetzt für jeden Zeitraum ein gültiges Zertifikat gab. Wenn nicht: Ohne Zertifikat kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein Verkauf in der EU. Das war simpel.
    Falls es doch gültige Zertifikate gab und gibt, sollte man nicht mehr als ein Jahr brauchen, um das mit der Aufsichtsbehörde zu klären. Aussitzen und Leugnen im oberen Sinne ändert nämlich nichts an der Rechtslage mit dem Vertrieb ohne CE-Zeichen, auch wenn das noch so ungerecht sein mag.

  11. #41
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    265
    ehrlich, mir ist es mittlerweile egal ob und wie die zugelassen sind , ich kaufe einfach woanders und fertig.
    mein Geld nimmt jeder gern ;)

  12. #42
    Josef123 Gast
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die sind drollig, stellen sich einfach hin und sagen, die Bezirksregierung Köln lüge. Wenn ihr also mal von der Polizei angehalten werdet: "Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Das stimmt nicht. Die Polizei lügt aus irgendwelchen Gründen. Ich war immer innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit." ;)

    Aus dem Text geht nicht hervor, ob es jetzt für jeden Zeitraum ein gültiges Zertifikat gab. Wenn nicht: Ohne Zertifikat kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein Verkauf in der EU. Das war simpel.
    Falls es doch gültige Zertifikate gab und gibt, sollte man nicht mehr als ein Jahr brauchen, um das mit der Aufsichtsbehörde zu klären. Aussitzen und Leugnen im oberen Sinne ändert nämlich nichts an der Rechtslage mit dem Vertrieb ohne CE-Zeichen, auch wenn das noch so ungerecht sein mag.
    Das hab ich mir auch gedacht! hehe

    Ich finds auch lustig, dass auf HAIX nun garnichtmehr eingegangen wird. Erst wurde alles auf die Konkurrenz abgeschoben, Sabotage usw... und jetzt ist plötzlich das baua schuld.


    Es wird/bleibt spannend ;)

  13. #43
    Hesse Gast
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

  14. #44
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

    Hi, So ganz unrecht hast du nicht...
    Das CE Zeichen als solches hat im allgemeinen nicht viel wert da alle Produkte ein CE Zeichen haben müssen um verkauft zu werden...
    Es gibt aber Produktgruppen, für die ist Zertifizierung durch eine dafür ZUGELASSENE Stelle vorgeschrieben um das CE Zeichen tragen zu dürfen... Für diese Produkte kann der Hersteller NICHT einfach selbst einen Wisch zusammenlügen!

    Gruß
    Carsten
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  15. #45
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ob toll oder nicht, das Zeichen ist bei bestimmten Produktgruppen (unter anderem persönlichen Schutzausrüstungen) schlicht vorgeschrieben. Ohne darf es nicht in Verkehr gebracht werden.

    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Es bürgt dafür, dass das Produkt grundlegende Anforderungen an die Produktsicherheit einhält.

    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen.
    Dann solltest du dich nochmal informieren. Freiwillig ist da nichts, wenn für eine Produktgruppe solche Mindestanforderungen bestehen, muss der Hersteller /Inverkehrbringer die Konformität nachweisen und das CE-Zeichen anbringen.

    Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Das CE-Zeichen bringt immer der Hersteller in Eigenregie (und -verantwortung) an. Die Konformitätsbewertung muss ggf. unter Hinzuziehung einer benannten, unabhängigen Stelle erfolgen (Baumusterprüfung).

    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.
    Die Zertifizierung ist bei PSA der Kategorien II und III Grundlage für das Anbringen des CE-Zeichens.
    Sie sind zumindest von den Grundsätzen her sicher, da sie mit den in EG-Richtlinien gestellten Anforderungen übereinstimmen, das CE-Zeichen ist aber nicht vergleichbar mit irgendwelchen TÜV-Zeichen oder dem GS-Zeichen, die in der Tat freiwillig sind, es garantiert auch keine bestimmte Qualität des Produktes (zum Beispiel Haltbarkeit).
    Dadurch dass der Hersteller das Zeichen selbst anbringt besteht natürlich die Gefahr der missbräuchlichen Anbringung, wenn das Produkt nicht den Anforderungen entspricht. Was dann passiert, sieht man ja im hier diskutierten Fall. Insofern ist das CE-Zeichen nicht wertlos.

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