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Thema: Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen

  1. #16
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    Hallo Mr. Blaulicht!

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
    Das geht rein organisatorisch schon nicht. Bei einem mehrtägigen Festival oder Großveranstaltung kann das nur mit ehrenamtlichen Personal funktionieren.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
    Normalerweise stellt man einen Einsatzplan auf und der legt fest wieviel Personal und Material sowie Rettungs-/Sanitätsfahrzeuge auf dem Festival oder der Großveranstaltung VOR ORT sein müssen. Demnach können Transporte nur von Fahrzeugen durchgeführt werden, die "überher" vor Ort stationiert sind. Ferner dürfen Transporte nur nach Rücksprache mit der Leitstelle durchgeführt werden oder man klärt das vorher mit dem entsprechenden Landkreis ab damit man eine Transportgenehmigung für diesen Zeitraum bekommt. Aber wie gesagt, das sollte im Vorfeld geklärt werden, da diese Transporte über die Kostenträger abgerechnet werden können/müssen.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband?
    Für entsprechende Sanitätsdienste gibt es Ausschreibungen, wo jede HiOrg ihr entsprechendes Angebot abgeben kann. Der Veranstalter kann sich dann für den jeweiligen Anbieter entscheiden. Wobei es zum Beispiel auf Seiten des DRK´s Absprachen gibt, in den man vereinbart hat, dass man nicht in anderen Kreisverbänden "wildert" und sich gegenseitig die "Aufträge" wegnimmt. Aber dies ist eine interne Regelung.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?
    Wenn ein entsprechender KV nicht genug Personal und Fahrzeuge zur Verfügung hat, was bei Großveranstaltungen wie Festivals die Regel ist, kann er natürlich auf "Nachbarschaftshilfe" der anderen KV´s zurückgreifen. Will der "zuständige" KV den Sanitätsdienst nicht durchführen oder kann es nicht, dann können natürlich die anderen KV´s sich um diesen bewerben.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Falls du weitere Fragen haben solltest - ich hab einige Erfahrungen machen dürfen ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #17
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Normalerweise stellt man einen Einsatzplan auf und der legt fest wieviel Personal und Material sowie Rettungs-/Sanitätsfahrzeuge auf dem Festival oder der Großveranstaltung VOR ORT sein müssen. Demnach können Transporte nur von Fahrzeugen durchgeführt werden, die "überher" vor Ort stationiert sind. Ferner dürfen Transporte nur nach Rücksprache mit der Leitstelle durchgeführt werden oder man klärt das vorher mit dem entsprechenden Landkreis ab damit man eine Transportgenehmigung für diesen Zeitraum bekommt. Aber wie gesagt, das sollte im Vorfeld geklärt werden, da diese Transporte über die Kostenträger abgerechnet werden können/müssen.
    Zitat Zitat von cyp3a4 Beitrag anzeigen
    ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen.
    Siehst du Etienne, und genau darum geht es ja hier ;)

    2 Meinungen, die beide irgendwie ihre Wahrheit haben...

    Eigentlich kann das hier nur jemand klären, der die Entscheidungen "Was muss zur jeweiligen Veranstalltung" als Auflagen für die Veranstallter raus gibt und sich vorher gut genug damit beschäftigt hat :)

    MfG Fabsi
    Geändert von Fabpicard (23.04.2008 um 10:20 Uhr) Grund: Ups is es gerade Früh, schlechtes Deutsch im 2. Satz ;)

  3. #18
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    Hallo Fabsi,


    stimmt ;-)

    @ Mr. Blaulicht

    Geht es um eine konkrete Veranstaltung? Hast du für uns Eckpunkte damit wir wissen um welche Größenordnung es geht. Wir haben mit einer Großveranstaltung (>50.000 Besucher) jahrelange Erfahrung sammeln können.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
    Ausschließlich von ehrenamtlichen, unter denen aber auch einige hauptamtlichen sind.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
    Es bleibt immer der georderte SAN Dienst vorort. Erwarten wir (meistens erfahrung) das es mehrere Transporte zu fahren gibt dann erweiteren wir den georderten SAN Dienst ohne Berechnung um ein Transportmittel (RTW,KTW) plus die adäquate Besatzung. So können Transporte gefahren werden ohne den SAN Dienst unterbesetzt vorort zu lassen

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?
    Fahrzeuge werden bei uns vom zusändigen Ortsverein / Kreisverband gestellt. Sollte es nicht ausreichen werden Fahrzeuge von umliegenden Ort / Kreisverbänden geordert. Dabei wird abr die möglichkeit eingeräumt das die aushelfenden Verbände Ihre Fahrzeuge selbst Besetzen.
    Abgerechnet werden die Fahrten wie im Normalen Rettungsdient über unseren Kreisverband.( alles in der Hand der roten Plus )


    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Es bleibt immer der georderte SAN Dienst vorort. Erwarten wir (meistens erfahrung) das es mehrere Transporte zu fahren gibt dann erweiteren wir den georderten SAN Dienst ohne Berechnung um ein Transportmittel (RTW,KTW) plus die adäquate Besatzung. So können Transporte gefahren werden ohne den SAN Dienst unterbesetzt vorort zu lassen
    Ich muss da ja mal nachharken...

    Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
    2 RTW
    2 KTW
    1 UHS
    mind. 16 Sanis

    Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...

    Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?

    (Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)

    MfG Fabsi

  6. #21
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Geht es um eine konkrete Veranstaltung? Hast du für uns Eckpunkte damit wir wissen um welche Größenordnung es geht. Wir haben mit einer Großveranstaltung (>50.000 Besucher) jahrelange Erfahrung sammeln können.
    Es geht um den Heidelberger Herbst - das größte Strassenfest in Baden. Der Dienst beginnt (für die Helfer) um ca. 8.00 Uhr mit dem Aufbau und endet gegen 3,4,5.00 Uhr je nach Einsatzlage.
    Die Erfahrung (wir machen den Dienst jetzt schon seit ein paar Jährchen) hat gezeigt, dass wir zwei Unfallhilfsstellen haben, dennen jeweils zusätzlich zu einem Stationsteam zwei bis drei Fußstreifen à zwei Helfern, ein RTW und ein KTW zugeordnet sind. Zusätzlich haben wir eine mobile Einsatzleitung und ein NEF ab 18.00 Uhr. Die Besetzung wird den Tag über hochgefahren. Der oben erwähnte Status ist ab ca. 16.00 Uhr erreicht.
    Die erwartete Besucherzahl schwankt - je nach Wetterlage zwischen 50 und 100.000 Besuchern innerhalb 24 h.
    Aufgrund der Lage übernimmt der Sanitätsdienst auch die komplette rettungsdienstliche Versorgung des ganzen Stadtteils, da dieser größtenteils für den Rettungsdienst nur eingeschränkt zugänglich ist.
    Im Mittel (über die letzten Jahre) haben wir zwischen 10 und 25 Transporten durchgeführt.

    Der Grund meiner Frage: Einem bisher noch unbestätigten Ger+ücht zufoplge sollen in Zukunft die Transporte ausschließlich vom hauptamtlichen RD durchgeführt werden. Dies betrift wohl auch die Transportbegleitung durch den Notarzt. Da ich "das Retten" von zwei verschiedenen Teams für gefährlich halte (Kommunikation in Notfallsituationen, Informationsverlust etc) und deswegen eine Argumentationshilfe benötige.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ich muss da ja mal nachharken...

    Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
    2 RTW
    2 KTW
    1 UHS
    mind. 16 Sanis

    Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...

    Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?

    (Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)

    MfG Fabsi
    Nein natürlich nicht. Diese Taktik wenden wir nur dann an wo ein normaler SAN Dienst geordert wurde wie z.B bei Konzerten in Hallen / Open Air , Sportveranstaltungen usw....
    Werden sowieso mehrere RTW / KTW o.ä. geordert, dann ist ja schon von vorneherein klar das diese auch Transporte übernehmen. Allerdings ist das ganze manchmal Schwierig, weil wenn der Veranstalter z.B. 1 RTW bestellt hat, auch 1 RTW vor Ort haben will... Meines erachtens sollte Klar geregelt sein wozu der RTW verwendet werden soll. Weil als mobiler Behandlungsplatz ist er sicher nicht zu verstehen....
    Gibt z.B Situationen bei denen die Veranstaltung nicht fortgesetzt wird wenn das georderte Fahrzeug nicht wie vorgesehen vor Ort ist. ( Reitturniere, Motorsortveranstaltungen...)
    In diesem Fall wird dann ( wenn Zeitlich relevant) der Reg.Rettungsdienst hinzugezogen. Hier ist es auch schon vorgekommen das im RTW des SAN Dienst der Patient versorgt wurde und nach hinzukommen des Rett.D mit NA so verfahren wurde das die kurzerhand der nicht umgeladen wurde, sonder der SAN Dienst transportierte und der RTW des Rett.Dienstes solange vor Ort blieb. ( Abrechnungstechnisch kein Problem da selber KV )

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  8. #23
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    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi

  9. #24
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi
    so sehe ich das auch. Aus diesem Grunde verfahren wir so wie beschrieben. Vorrausetztung für einen Transport ist natürlich, das das Rettungsmittel adäquat besetzt ist.

    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Uff da bin ich jetzt überfragt ;)

    Ich kenn das lediglich von Kollegen von mir, die in dem betreffenden BL (Saarland) als San-Unterstützung waren, ist aber auch schon ein paar Jahre her... Also keine Ahnung, obs heute noch so ist :)

    MfG Fabsi

  11. #26
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    Das ist Sache des Landesrettungsdienstgesetzes.
    Dort ist i.d.Regel beschrieben, wer KT`e durchführt.
    Wobei es auch hier, wie immer ausnahmen gibt. (z.B. RLS gibt die Übernahme duch ein SEG- bzw. OV-FZG frei)
    Ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.

  12. #27
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    Naja, wenn ich nach LRettG mit meinen Fahrzeugen keine Transporte durchführen darf, steht das ja nicht zur Diskussion ;)

    MfG Fabsi

  13. #28
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    Da die Vergabe von Transporten ja an HiOrg deligiert wurde, und unsere Fahrzeuge vom DRK zur Verfügung gestellt wurden, wir auch vom DRK sind, sehe ich da kein Problem.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
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    also ich habe auch schon mitbekommen, dass auf einer großveranstaltung der patient samt RTW übergeben wurde an den regel RD
    DITO:
    Regel RD kommt an veranstaltungsort, steigt aus seinem RTW aus, und nimmt den wieder mit, in dem sich der patient befindet.
    So wurden die RTW`s an diesem abend 2 mal getauscht.

  15. #30
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    Also bei uns (Saarland) ist die Situation folgende:
    KT können nach Rücksprache mit der RLS von SEG/OV-Fahrzeugen transportiert werden.
    Notfallpatienten werden vom RD übernommen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

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