Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Wenn eine Bereitschaft beauftragt wird, eine Großveranstaltung sanitätsdienstlich zu betreuen, wird ja in der Regel ein Einsatzplan erstellt. Oft wird dazu ein Algorhythmus nach Maurer verwendet - muss aber nicht.
Dieser Algorhythmus sieht unter anderem ab einer gewissen Veranstaltungsgröße die Vorhaltung verschiedener Rettungsdienstfahrzeuge - KTW, RTW und NEF - vor.

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Also was unsere Einsätze hier in Köln betrifft, werden die Fahrzeuge soweit es geht auf San.-diensten grundsätzlich ehrenamtl. besetzt.

Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Nein, die BF wünscht sogar daß wir die TP´s selber durchführen. Die RTW´s hier sind alle nach gleichem Kölner Standard ausgerüstet und logischerweise nach Rett.dienstgesetz mit Personal besetzt, also können sie auch im regelrettungsdienst eingesetzt werden. Die BF nimmt sogar von dem Angebot, daß da RTW´s/NEF stehen, regen Gebrauch und fordert regelmäßig Fahrzeuge für Einsätze im näheren Umfeld des veranstaltungsortes an, sofern die Fzge nicht anderweitig genutzt werden.

Ein beispiel: Summer Jam: Wir haben 3 RTW (früher 4), ein NEF, eine arztbesetze UHS mit 6 BHP und einem Intensivplatz (der Arzt aus der UHS kann im Notfall mit einem weiteren Fahrzeug ein "Hilfs-NEF" besetzen), dazu eine kleine UHS mit 3-4 San.-helfern. In "guten Jahren" fahren unsere RTW an den 2,5 tagen gut 100 Einsätze, wovon etwa 20% ins KH kommen. Mitunter auch häufig, daß alle 3 RTW am gondeln sind, so daß man manchmal schon einen RegelRD-RTW anfordern muss (äußerst selten). Die BF würde ne Krawatte bekommen wenn sie alle zur Verfügung stehenden RTW aus dem Gebiet für einen San.-dienst einsetzen müsste.

Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?
RTW und NEF laufen i.d.R. wie schon gesagt über die BF als Sonderbedarf zum normalen Regelrettungsdienst.
Falls ein Großeinsatz ansteht werden der BF natürlich erstmal die eigenen Fahrzeuge angeboten. Falls dann noch Kapazitäten benötigt werden, dann wird das schon im Vorfeld abgeklärt wer uns unterstützen darf. Wir haben z.B. einen sehr guten Draht zum DRK und helfen uns immer gegenseitig. So bekommt die BF dann das "Angebot": 3 RTW von der JUH, 1 RTW vom Kreuz, ein NEF von der JUH.....
Dies wird i.d.R. immer so übernommen, da die Herren sich ja nicht noch unnötig Arbeit machen wollen.
RD-Fahrzeuge werden nicht aus benachbarten KV/OV/RV eingesetzt, da es hier in Köln einen Doktor gibt, der sehr auf die "richtigen" Fortbildungen achtet (also werden nur die Fortbildungen anerkannt, die nach den Richtlinien der BF durchgeführt/besucht wurden). Alles arg kompliziert. Aber es gibt ja genug Fahrzeuge in Köln um auch 2-3 Großveranstaltungen gleichzeitig zu betreuen (Ist regelmäßig der Fall, da Summer jam mit 100-150000 Besuchern mit dem größten CSD Deutschlands auf denselben Tag fällt). Anders sähe das bestimmt aus wenn das hier ländlicher wäre.
Einsatzkräfte haben wir oft von anderen Verbänden aus dem ganzen Bundesgebiet (z.B. an Karneval) oder sogar ausgebildete Sanitäter und RS vom THW, die uns immer sehr tatkräftig an Summer Jam unterstützen. Von denen bekommen wir immer einen ELW3 geliehen, dazu kommen die dann mit 8-10 Kräften und eigenem San.-material und Funkausrüstung. Die können wir sehr autark alleine arbeiten lassen. Fähige und gut ausgebildete Leute. Und puckeln können die ja auch noch, falls was ansteht.
Also Zusammenarbeit mit DRK und THW klappt hier super.


Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht
Wie gesagt dies ist so im groben die regelung in Köln, aber in Köln ist ja bekanntlich alles anders. Wie das wonaders geregelt wird, sieht man ja an den anderen Beiträgen. Ob und wie sinnvoll manche Regelung ist (z.B. Transportverbot) lasse ich jetzt mal dahingestellt. Das muss jeder Kreis/Stadt selber wissen inwieweit die den Besatzungen zutrauen ihre Arbeit zu erledigen.