Hallo Mr. Blaulicht!

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Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Das geht rein organisatorisch schon nicht. Bei einem mehrtägigen Festival oder Großveranstaltung kann das nur mit ehrenamtlichen Personal funktionieren.


Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Normalerweise stellt man einen Einsatzplan auf und der legt fest wieviel Personal und Material sowie Rettungs-/Sanitätsfahrzeuge auf dem Festival oder der Großveranstaltung VOR ORT sein müssen. Demnach können Transporte nur von Fahrzeugen durchgeführt werden, die "überher" vor Ort stationiert sind. Ferner dürfen Transporte nur nach Rücksprache mit der Leitstelle durchgeführt werden oder man klärt das vorher mit dem entsprechenden Landkreis ab damit man eine Transportgenehmigung für diesen Zeitraum bekommt. Aber wie gesagt, das sollte im Vorfeld geklärt werden, da diese Transporte über die Kostenträger abgerechnet werden können/müssen.


Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband?
Für entsprechende Sanitätsdienste gibt es Ausschreibungen, wo jede HiOrg ihr entsprechendes Angebot abgeben kann. Der Veranstalter kann sich dann für den jeweiligen Anbieter entscheiden. Wobei es zum Beispiel auf Seiten des DRK´s Absprachen gibt, in den man vereinbart hat, dass man nicht in anderen Kreisverbänden "wildert" und sich gegenseitig die "Aufträge" wegnimmt. Aber dies ist eine interne Regelung.

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?
Wenn ein entsprechender KV nicht genug Personal und Fahrzeuge zur Verfügung hat, was bei Großveranstaltungen wie Festivals die Regel ist, kann er natürlich auf "Nachbarschaftshilfe" der anderen KV´s zurückgreifen. Will der "zuständige" KV den Sanitätsdienst nicht durchführen oder kann es nicht, dann können natürlich die anderen KV´s sich um diesen bewerben.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Falls du weitere Fragen haben solltest - ich hab einige Erfahrungen machen dürfen ;-)