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Thema: Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.
    Tjoar, bei uns läuft gerade teilweise diese Diskussion...

    Ein Veranstallter bekommt immer nur zur Auflage "1 KTW" oder "1 RTW" und dazu nie weitere Helfer ausser der Besatzung...

    Tja, nur was soll mit der RTW dann bringen? Das ich ein EKG dabei hab? Supi, dann würd mich bei 2 Helfern auch ein AED reichen...
    Weil Transportieren kann ich ja nicht, da dann ja die Veranstalltung unbesetzt wäre...

    Allerdings muss man auch sagen, dass unsere Lst bei genügend Personal auch schonmal unseren RTW der gerade am San-Ort angekommen ist, zu nem Notfall gleich um die Ecke schickt, bevor deren RTW einmal quer durch die Stadt muss...

    MfG Fabsi

  2. #2
    cyp3a4 Gast
    Hallo,

    ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen. So habe ich es zumindestens immer verstanden.
    Letzlich gehe ich aber mal davon aus, dass der Veranstalter bei größeren Sachen von der Ordnungsbehörde Auflagen bekommt die er auch zu erfüllen hat. Und da müsste doch drin stehen ob es sich um eine sanitätsdienstliche Absicherung geht oder um eine Entlastung des Regelrettungsdienstes. Oder irre ich mich da jetzt sehr?

    Gruß,

    Fabian

    PS: Hab als ich mich mal damit beschäftigt habe noch in Hessen gewohnt.

  3. #3
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    Genau so ist es cyp3a.

    Was nützen einem 4 RTW auf einem veranstaltungsgelände, welches ich besser und schneller zu Fuß durchquere wenn ich damit nicht auch TP´s durchführe? Dann tuts auch genügend Personal mit dementsprechender Ausstattung. Als Halterung fürs EKG oder Defi brauch ich keinen RTW.

    Bei uns ist es z.B. so, daß die BF die Aufgabe der Bewertung der Veranstaltung und die Forderung der Rettunsgmittel, Personal und Material übernimmt. Die BF sagt bei uns halt auch: Wenn da Rettungsmittel stehen, dann werden die auch benutzt. Die rettungsmittel stehen ja nicht da, damit´s schön aussieht, sondern damit sie im Notfall auch genutzt werden und nicht extra der Regel-RD anrücken muss, der mitunter auch eine längere Anfahrtszeit hat.

    @fabpicard: Aha bei euch braucht der Veranstalter nur Fahrzeuge zu ordern? Mh eigenartige Praxis. Bei uns sind es immer die Kombinationen aus Rettungsmitteln und Personal. So sieht es der Maureralgo ja auch vor.

    @Bergwacht: aha und was ist, wenn der Patient durch einen extrem verzögerten TP schwere Schäden davonträgt oder gar stirbt? Da möchte ich mal sehen wie da vor dem Richter argumentiert wird. Anklage vermutlich: "schwere Körperverletzung durch Unterlassung" ???
    Ich denke da mal an Verabstaltungsorte wie früher das Bizarre-Festival in Weeze, wo der nächste RTW was weiß ich wie weit weg steht. wie lange soll das denn dauern bis der vor Ort ist? dafür ist der SWD doch da, den RegelRD zu entlasten und schneller kompetent vor Ort zu sein.

  4. #4
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    @fabpicard: Aha bei euch braucht der Veranstalter nur Fahrzeuge zu ordern? Mh eigenartige Praxis. Bei uns sind es immer die Kombinationen aus Rettungsmitteln und Personal. So sieht es der Maureralgo ja auch vor.
    Tja, das gesamte Personal von uns auch, nur das Ordnungsamt hats wohl irgendwie noch nicht verstanden... ;)

    Aber wir sitzen ja am längeren Hebel :D
    (Wobei es auch geil ist, 1 RTW ohne Helfer gefordert und als man ankommt, erfährt man, dass 9000 Karten schon im Vorverkauf weggegangen sind und vom "Kartenabreißer" das von den 3000 die schon drin sind mindesten 2000 über 1,5 Promill haben ^^)

    Wie du allerdings schon richtig erkannt hast, sitzt man da als SanD von vorn herrein schon fast im Knast :)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    510
    Da gibts bei uns ne klare Regelung:
    Veranstalter beirufen, Sache erklären und klar machen, dass mman SO die Verantwortung ablehn.
    Dann gibts zwei Möglichkeiten:
    Bestätigung über Verantwortungsübernahme duch Veranstalter oder Nachalarmierung mit Kostenübernahme durch Veranstalter.
    Sollte er sich weigern:
    Info an RLST, wobei der Sachverhalt auf " Band" gessprochen wird.
    Danach werden dann klärende Worte gesprochen.
    Am Besten Vertrag machen, wo die Besucherzahlen von Seiten des Veranstalters bestätigt wird.

  6. #6
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    Tja, was will man als kleiner helfer denn großartig machen?

    Ok, über Lst dann Bereitschaftsleiter dazupiepen lassen und die Brandsicherheitswache der FW informieren...

    Das dumme ist halt nur, wenn der BL dann zwar die Verantwortung dafür übernimmt, aber man selbst die ganze zeit mit einem mulmigen Gefühl rumläuft ^^

    Aber das wird jetzt zu OT ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    148
    Es gibt doch das schöne Sprichwort bei der BW: "Melden macht frei"

    Also einfach dem Vorgesetzten/Leitstelle/Feuerwehr/Ordnungsamt melden. Den Rest machen die dann schon. Bei uns ist die Feuerwehr auf sowas richtig heiß. Sobald da was seitens des veranstalters was aus dem Ruder läuft steht sofort jemand von der oberen Etage parat, der dem veranstalter schon auf seine Pflichten hinweißt und damit droht die ganze Veranstaltung abzublasen. Das wirkt Wunder. Vor allem bei den veranstaltern die aus Angst vor Kosten ihre Veranstaltung viel kleiner und harmloser einstufen, als sie dann letztlich ist.

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