Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.
Und genau das ist die Frage? Wenn ich eine Großveranstaltung in einer Halle betreue, nach Maurer ein oder zwei RTW vorhalten sollte, welchen Sinn soll das dann haben, wenn nicht wegen eines avtl. anfallenden Transports?