Zitat von
Fabpicard
@Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)
Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^
MfG Fabsi
so sehe ich das auch. Aus diesem Grunde verfahren wir so wie beschrieben. Vorrausetztung für einen Transport ist natürlich, das das Rettungsmittel adäquat besetzt ist.
@Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.