Dein GBI, StBI oder der GW könnte ja auch mal bei VW anrufen und frageb, ob das so seine Richtigkeit hat.
Schlecht find ich das nicht unbedingt. Es sei denn man will eben ohne Martinshorn fahren, aus Einsatztaktischen Gründen.
Wenn die zwei Leitungen gequetscht sind, müßte es beim Blinken ja auch Hupen und umgekehrt...
Zulässig ist das, wie Fabsi schon sagte, nicht.
Entweder ist das gewollt oder ungewollt falsch angeklemmt.
Martinshorn darf nur bei Eigeschalteter Zündung und Rundumkennleuchten (RKL vorne links ist die Freigabe RKL) Funktionieren.
Auslöser darf dann nur noch ein Schalter (Dauerton) oder die Hupe (Eine Tonfolge) sein.
Die Fußtaster bei Fzg mit Automatikgetriebe (also wo das Kupplungspedal wegfällt) werden auch noch gerne genommen und sind mit der Hupe parallel geschaltet.
Interessant wäre, ob es auch Funktioniert bei
- Blinker links und rechts oder nur eine Seite
- Warnblinker
- Hupe
Gruß
Torsten
Hallo Torsten,
wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, dann kommt das Martinshorn beim Betätigen der Blinker (recht & links) und der Hupe. Beim Warnblinker passiert nix .
Das Blaulicht funktioniert allerdings auch OHNE Zündung, wobei das Martinshorn sich erst dazu schalten lässt wenn die Zündung eingeschaltet ist. Aber ich denke das dieses so wohl auch normal ist.
Wenn man sich nachts mal mit Blaulicht durch die Strassen "schleichen" will, klappt das immer nur bis zur nächsten Kreuzung :-) ... spätestens DANN wissen die Anwohner das die Feuerwehr unterwegs ist.
Das kann so nicht gewollt sein !!!
Da hat VW wohl etwas falsch angeklemmt !!
Wird so eine Schaltung auch beim nächsten TÜV kontrolliert ??
Denn spätestens dann werden wir wohl Probleme bekommen :-)
Ja, genau so soll es auch sein.
Sehe ich auch so. Komisch, das das nur beim "Blinken" ist und nicht beim Warnblinken.
Wie neu ist denn neu? Wenn da noch Garantie drauf ist, dann aber ab zum Ausbauer, wobei die nächste frage ist, wer hat das Auto ausgebaut?
VW selbst oder ein von VW beauftragtes Unternehmen?
Würde ich auf jeden Fall reklamieren.
Kommt auf den TÜV-Beamten drauf an, wie gut er die Vorschriften kennt und wie genau er solche Dinge prüft.
Andererseits hätte es auch schon bei der Abnahme beim Aufbauhersteller auffallen müssen, aber die werden ja auch nicht alle möglichen Kombinationen von Schalterstellungen austesten...
Der MTW (VW T5) ist erst letztes Jahr im Herbst als Neufahrzeug angeschafft worden.
Der Blaulichtbalken wurde erst im Januar eingebaut. Geliefert wurde er von Bosch und eingebaut von VW.
Ich geb das mal an die Wehrführung weiter, dann können die sich wegen Garantie an VW wenden.
Das ist wohl der einfachste Weg.
Aber danke an alle die hier geholfen haben !! Denn uns war nicht klar ob diese "Schaltung" nicht evtl. gewollt war (von VW) und zugelassen ist.
Ich werde dann berichten wie es weiter gegangen ist und was VW dazu gesagt hat.
So wie Du das Schilderst, hat da jemand das Steuerrelais, falsch angeklemmt, bzw., ein Kabel falsch mit angeklemmt. Kann aber auch ein Masse-fehler im Blinkerschalter, oder dem Blinkerrelais sein.Also ab in die Werkstatt,denn so ist das nicht in Ordnung.
Oder vielleicht selbst dran rumgeschraubt? Wir hatten mal ein Fahrzeug, wo das Blaulicht beim Drücken der Sendetaste am FuG anging! Das war auch so ein "selbstaufgebautes" Modell...
Gruß, Mr. Blaulicht
Gar nicht unbedingt so komisch. Denn denkbar ist, dass der falsch abgegriffene Impuls wird entweder vom Blinkerhebel abgegriffen sein (Dann könnte man theoretisch sogar zwischen links und rechts unterscheiden) oder von der Blinkerkontrolllampe im Tachobereich.
Wenn von den Blinkern selbst der Impuls käme wäre das Horn logischerweise auch beim Warnblinker an.
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