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Thema: Funkübung vs. Mobiler 2m Mast

  1. #1
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    Funkübung vs. Mobiler 2m Mast

    Hallo zusammen,

    Da ich in nächster Zeit mal wieder eine Funkübung durchführen muss habe ich eine Frage an euch.
    Gilt ein 2m Handfunkgerät,(GP 900) das in einer Aktivhalterung sitzt, welche mit einer Groundplane auf einem 4,5 m hohen Scheinwerfer Stativ als Feststattion?
    Sprich muss ich das ganze anmelden, oder kann ich das ganze für die Übung ca. 8 Stunden auch so betreiben.
    Im 4m Bereich ist alles schon von der Leitstelle abgesegnet.

    Schreibt mir doch mal eure Erfahrungen.
    Bevor ich es vergesse, ich komme aus NRW.

    Gruß
    Firehunter
    Freiwillige Feuerwehr
    Alle rennen raus, wir rennen rein

  2. #2
    Registriert seit
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    737
    Viele ELW(1) besitzen doch ähnliche Lösungen, Groundplane für 2mFUG in Aktivhalterung.

    Frage doch mal in deiner Nachbarschaft herum ob jemand sowas hat und welche Genehmigungen notwendig waren.

  3. #3
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    Was meint Ihr denn mit Groundplane?

  4. #4
    Registriert seit
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    476
    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Was meint Ihr denn mit Groundplane?
    Groundplane ist eine Antenne ;-)

    Die Antenne wo 3 strahler seitlich in einem Winkel nach unten stehen,

  5. #5
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    51
    Danke für eure Antworten.
    Das mit dem ELW ist irgenwie einleuchtend.
    In unseren ELW1 ist auch eine Aktivhalterung dann aber mit ner KFZ verbaut.
    Im Prinzip wäre das ja genau das gleiche, was ich auch vorhabe.
    Ich weiß, jetzt kann man auch wieder mit der Abschirmung des Fahrzeuges argumentieren.
    Wobei ich sitze bei der Übung auch in einer Betonfestung. Da komt HF-technisch auch nichts raus.

    Ich werde mich mal bei meinen Nachbarwehren umhöhren.

    Gruß
    Firehunter
    Freiwillige Feuerwehr
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  6. #6
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    172
    Nach meiner unbedeutenden Auffassung sollte solch ein Mast als Ortsveränderbar gelten und somit genehmigungsfrei sein.

    Gruß PelBB

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