Funken im Wald, aber bitte nicht bei Waldbrandgefahr!!!
SCNR,
Sebastian
Die Genehmigung bekomme ich natürlich nicht auf dem Kanal, auf dem die Alarmierungen laufen, aber die FW hat mindestens 5 Kanäle (50, 51, 53, 55, 56) Der RD mindestens nochmal 2 (49, 52), es gibt noch weitere Kanäle, die mir auf grund der seltenen Nutzung z.Zt. entfallen sind. Nur auf einem Kanal läuft der Digitalalarm (meist 55 OB), die anderen werden auf Anfrage innerhalb von 1 Stunde für bGU-Relais freigegeben. Natürlich NUR für Berechtigte und nicht für AFU oder so!
Bei Bedarf (den ich hier wohl unterstellen darf!) wird evtl. sogar ein Kanal zur Dauernutzung zugewiesen... (Beispiel ist der Kanal 31, der diese Dauergenehmigung hat --> Zusammenarbeit zw verschiedenen Diensten!)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich weis ja nicht, was ihr euch immer über ungelegte Eier aufregt ^^
Wir haben hier vom DRK eine Relaisstelle auf 49, die zur gemeinsamen Nutzung im Stadtgebiet für die 3 HiOrgs (DRK-MHD-JUH) vorgehalten wird.
Das einzige, was jetzt noch zu klären ist, dass wir im W-Betrieb der FuG bei örtlich begrenzten Einsätzen, im OB funken dürfen...
(Hat ganz praktische Gründe, die ich jetzt hier nicht näher erläutern werde *g*)
Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^
MfG Fabsi
Das was du mit mal eben meinst und einen der 90 Kanäle einfach nehmen, hab ich dann wohl ins rollen gebracht.
Allerdings hast du mich kpl. falsch verstanden, ich habe nirgendswo gerschrieben, mal eben einen raussuchen, nach dem motto Zufallsprinzip und dann machen wa mal.
Das eine Relaisstelle erst genehmigt werden muss und dann noch der zu nutzende Kanal frei und zugeteilt wird ist denke ich auch klar. Und natürlich das die inbetriebnahme der Relaisstelle nur durch dafür ausgebildetes Personal geschehen darf sollte auch klar sein.
Hoffe das das für dich jetzt nen bischen verständlicher rübergekommen.
Mfg
Hallo Zusammen,
Es stimmt schon, da die meisten den NPOL-BOS zugewiesenen 2m Kanäle IN DER REGEL nicht für Relaisbetrieb vorgesehen sind! Die Begründung liegt hier in der gesonderten Nutzung des Oberbandes (Digitalalarm, Atemschutzüberwachung).
Natürlich kann aber trotzdem ein (temporäres) Relais auf diesen Kanälen genehmigt werden, sofern keine nutzung des Kanals als Alarmierungskanal im OB dem entgegensteht.
Darüberhinaus gibt es ja noch genügend andere Kanäle.
Ob eine entsprechende GEnehmigung erfolgt und wie schwer diese zu bekommen ist, hängt sehr vom Bundesland ab. Wo es in Hessen wohl kaum eine Chance gibt, ist das in NRW bei guter Begründung überhaupt kein Problem.
Für den entsprechend verantwortlichen i.d.R. nur ein Telefonanruf!
(HAbe ich selbst mehr als einmal gemacht!)
Wer die genehmigung erteilt ist klar geregelt:
Die entsprechende Stelle des Landes. In NRW das LZPD (ehemals ZPD).
Das LZPD besitzt auch für den großteil der Kanäle die absolute Entscheidungsgewalt!
Natürlich wird man nicht -einfach so- einen Kanal bekommen der in der selben Region einem anderen Nutzer zugeteilt ist. Aber es gibt ja noch "Reservekanäle" ggf. wird aber auch ein eigendlich im Einsatzgebiet zugeteilter Kanal nach Rücksprache (oder auch nur dessen information) mit dem eigendlichen Nutzer zugewiesen werden.
Alternativ kann man (je nach Bedarfsträger) sich auch noch an das ZS-IuK wenden, welches dann entweder einen Kanal aus "Bundesbestand" freigibt oder mit der jeweils veranwortlichen Landesstelle einen Kanal zuteilt.
Oder halt auf dem kurzen Dienstweg die anfrage an einem Nutzer eines Relais, ob man dieses "Mitnutzen" kann.
Welcher Weg nun eingeschlagen wird ist Sache des entsprechenden Fernmeldesachbearbeiters/S6/Fernmeldeführers.
Der "Normale" Feuerwehrmann/Helfer hat damit NICHTS zu tun!
Wie kommst du denn auf den Zweig, das dem THW der Kanal 49 gehört?
Das ist NICHT der Fall, auch wenn es -teilweise immer noch- FALSCH ausgebildet wird!
Leider ist es so, das etwas als "Wahr" angesehen wird, nur weil ein kleiner Mann aus Lehrte (NDS) den Mist predigt! (K49 &51 THW Bundesweit !!!)
Zugegeben, ich weiß nicht, wie das in NDS jetzt genau ist, aber in den meisten anderen Bundesländern ist das THW ebend keine HiORG.
In NRW stehen die KatS-Kanäle zur Mitbenutzung zur Verfügung (wovon vom THW hauptsächlich K20 & 25 genutzt werden) in RLP zb steht dem THW der K25 exklusiv zur Verfügung! Und so geht es dann weiter...
FALSCH!
Die BnetzA HAT IMMER NOCH DIE VOLLE ÜBERWACHUNGSKOMPETENZ für diese Frequenzen und macht davon auch gebrauch! Nur gibt es in einigen Bundesländern noch ZUSÄTZLICH die polizeiliche Funküberwachung, welche sich zusätzlich undgleichberechtigt zur BnetzA um diese Dinge kümmert!
WIEDER FALSCH!!!
Der Großteil der Kanäle wurde nicht durch das BMI zugeteilt, sondern von der BnetzA nach absprache mit der vom jeweiligen LMI beauftragten Stelle.
Für Kanäle des Landes hat das LMI die absolute Hoheit und kann damitmachen was es will.
Wenn dem LMI jetzt in dem Sinn kommt der FW-Musterstadt die Kanäle 50-56 zu entziehen und stattdessen dieser die Kanäle 90-92 zuzuteilen, dann ist das so!
Da hat das BMI NICHTS zu melden.
Lediglich ein KLEINER Teil der Kanäle wird von der BnetzA nach Rücksprache mit derZS-IuK zugewiesen. Für diese Kanäle hat der BUND dann die Entscheidungskompetenz.
Hier würde ich dir Zustimmen, Kanalpiraterie geht nicht, auch wenn ich beim Elebeinsatz 2002 von höchster Stelle entsprechende Rückmeldungen bekommen habe!
Zitat: "Wir haben den Überblick verloren- Sucht euch einen Freien Kanal und nutzt diesen!"
Allerdings ist mir nicht aufgefallen das hier im Threat jemand Kanalpiraterie gefordert hat!
Gruß
Carsten
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also ich habe bisher für uns als Betriebsfunk am besten mit Relais am Auto als sinnvollste Lösung rausgelesen. Was brauch ich denn für Technik um so ein Relais auf die Beine zu stellen??
Wenn ich nicht so ein Sparfuchs wäre, wäre wohl auch noch BOS 2m mit 5 Watt eine Alternative, oder?
Bei dem anderen Thema bin ich wohl fachlich etwas minderbemittelt um da mitreden zu können.
MfG
Micha
Du kannst dir auch Batteriehalterungen von alten AEG-"Handys" besorgen... neue Akkus rein und dann 2m oder sogar 4m Teledux-9 dranpappen ;)
MfG Fabsi
Hi,
also ob das die "günstigste" Lösung ist???
Also was ihr Braucht:
Als erstes eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA mit Relais...
Ob Ihr überhaupt eine Relaisfrequenz bekommen könnt, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf dem Flachen Land sicher leichter als in der Großstadt! (freie Frequenzen)
ABER: Im Betriebsfunk werden nur ORTSFESTE RElais genehmigt.
Mobile Relais sind immer nur Ausnahmefälle- Wenn überhaupt nur mit spezieller Kurzzeitgenehmigung nutzbar!
Damit scheidet diese Möglichkeit eigendlich schon aus...
Aber machen wir mal weiter:
Angenommen Ihr bekommt eine solche Zuteilung (Oder beantragt einfach zwei Frequenzen die entsprechend auseinandeliegen und betreibt das Relais -Schwarz- auf diesen beiden Frequenzen), dann braucht Ihr:
1. Die Relaisstelle
Hier würde sich ein umgerüstetes KF164D anbieten (Legal und billig)
Incl. Umrüstung und Programmierung 100-150 Euro
2. Die Handfunkgeräte
Hier würde ich gute Programmierbare Geräte vorziehen, also zb. Motorola MTS2000
wenn es günstiger werden soll evtl. auch noch GP300 usw.
Ich würde hier auf Geräte mit großer Schaltbandbreite achten, ausserdem auf Qualität!
Preis je Gerät 100-200 Euro gebraucht!
Gruß
Carsten
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Was ist hier denn los?
"S6 WARS - Der Fernmeldeführer schlägt zurück"? :-D
@Carsten: nicht nur Lehrte, auch BuSH und BuSN lehren da teilweise wundersame Dinge...
Um das jetzt nich unnötig zu verkomplizieren werde ich jetzt mal auf eine weitere HErauszitierung verzichten und das ganze als zusammenhängenden Text abhandeln:
Nur das hier:
Dazu möchte ich sagen:
Wer im Glashaus sitzt...
Wer hat den hier die Forennutzer, die hier die tatsächlichen Verhältnisse in ihrem Bereich (NRW & RLP) beschrieben haben, zurechtgewiesen?
Und nun zu deinen Aussagen:
Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen, denn es ist nun einmal Formal so das Frequenzen ausschließlich durch die BnetzA zugeteilt werden!
Als Sonderregelung gibt es jedoch die Möglichkeit das Nutzer einer BOS-Frequenz auch andererBOS Frequenzen KURZZEITIG nutzen können.
Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle. Und diese KÖNNEN und WERDEN Notfalls auch in bestehende Kanalverteilungen eingreifen. Eine evtl. stattgefundene Nutzergruppeneinteilung durch das BMI hat für die Länder KEINE,aber wirklich überhaupt keine rechtliche Bindung!
Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
Alle Länder haben DASSELBE Kanalkontigent!
Lediglich bei Streitfällen zwischen zwei Bundesländern kann die ZS-IuK vermittelnd eingreifen.
Es ist auch in der Tat so, das alle BOS grundsätzlich den selben Bedarf haben. Aber diesem Bedarf wird halt durchaus eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Allerdings wird es in der Tat nicht passiern, das z.B. jemand auf die Idee kommt und den FWen den 50,53,55,56 wegnimmt. Das währe Hirnrissig. ABER: Wenn es gemacht würde, währe dieses 100% rechtens! UND: ZUR WM2006 wurden Kanäle ENTZOGEN!
(Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)
Zu der K49 sache:
Wer ist der Herausgeber deiner Liste?
Die ZS-IuK? Oder jemand anderes?
Welchen Stand hat diese Liste?
Fakt ist der K49 ist ausschließlich Ländersache, insofern gibt es theoretisch 16 verschiedene Regelungen. Für NRW ist der K49 (&51) definitiv nicht dem THW zugeteilt! Auch nicht zur Mitbenutzung (Aussage ZPD). Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe sieht es für RLP ähnlich aus (Der Verantwortliche dort ist übrigends ein "Blauer"). Und in den meisten anderen BL ist es ähnlich. Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen. Genausowenig wie von der Aussage das ALLE dienstlich ausgelieferten Geräte diese Kanäle hätten. Was ebendfalls von höchster Ebende dementiert wurde.
Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land! Darüberhinaus brauche ich keinen expliziten Reservekanal!
Wenn ein Kanal an Ort A vergeben ist, so wird der Mir durchaus je nach geographischer Lage evtl. in einigen KM entfernung (Kurzzeitig) wieder zugeteilt.
Und nochmal zur BnetzA:
Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.
Davon abgesehen ist die "Funkstörung" ja nicht das einzige Aufgabengebiet der ex-OPD.
Es gibt ja auch noch die Kontrollen der eingesetzten Geräte.
Allerdings ist es auch hier so, das diese bei den BOS nur sehr sporadisch stattfinden.
Die Gründe hierfür sind einmal (laut inoffizieller Aussage der entsprechenden Mitarbeiter) der Behördenbonus sowie manchmal auch die Unlust sich mit den Besonderheiten der BOS auseinanderzusetzen.
Und in dem letzten von dir zitierten Teil kann ich KEINE Aufforderung zur Piraterie erkennen:
Nur eine logische Schlussfolgerung zur Zahl der mir möglicherweise (temporär)zuteilungsfähigen Kanäle. Christian hat lediglich versucht vorzurechnen, das in der RElaisreichweite ca. 90 Kanäle "frei" währen. Davon die Bundeskanäle abgezogen kann die verantwortliche Stelle des LAndes dann einen Kanal frei Zuteilen.
Die Entscheidung welcher Kanal dann zugeteilt wird,wird oftmals mit einem Blick auf die KArte getroffen! (Wie gesagt - NATÜRLICH NUR FÜR KURZZEITNUTZUNG)
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Guten Morgen,
richtig erinnert. Die Berliner Feuerwehr nutzt 60iger Kanäle, Brandenburg wie weit verbreitet die 50iger (auch nicht alle, da Polen nebenan).
Daher müssen alle Brandenburger und Berliner Geräte ebenfalls Kanal 31 WU schalten können, aber leider habn einige Gemeinden Ihre HFG teilweise noch anders programmiert (fällt immer dann auf, wenn BE und BB im Einsatz und erst der ELW 2 von Berlin zur gemeinsamen Kommunikation anfahren muss ;-)
Für den Rettungsdienst sind in BB die 49 und 27 WU zugewiesen, darüber hinaus in BE 25, 54 etc.
Daher stammt das Problem, dass 25 und 54 WU KatSch/Reserve-Kanäle sind, duch die Gleichwellen-/Relaisnutzung der DLRG/WaWa in BE aber im angrenzenden Raum nicht genutzt werden können.
Übersicht nichtpolizeiliche Kanäle BRB:
31 WU, 25 WU, 27 WU, 46 WU, 49 WU, 53 WU, 54 WU, 55 WU, 90 WU, 90 G/U
Die Nutzung der Funkkanäle 37, 42, 50, 51 und 56 ist seit dem 01.04.2004 in Folge der Frequenzharmonisierung mit Polen untersagt.
Gruß
Knut
ist das noch zum Thema Funken im Wald??
MfG
Gruß
Micha
Ja das gehört noch dazu, geht noch um die Reichweite, allerdings ist das ein bischen abegschweift n Richtung betrieb und Genehmigungsverfahren von Relaisstellen.
Kurze zusammenfassung für dich: Relaisstellen für Betriebsfunk nur Ortsfeste Anlangen in Ausnahmefällen nur kurzzeitge Relaisstellen die gesondert Gneehmigt werden müssen. Das heisst wenn Ihr eine Genehmigung für eine Ortsfeste Relaisstelle habt dann braucht Ihr für die temporäre Relaisstelle (mobile) eine zweite Genehmigung)
Für den BOS-Bereich sieht es ähnlich aus, nur das du im Einsatzfall wesentlich schneller deine Genehmigung bekommst.
[Und auch malauf eurem eigenen Betriebskanal den du ja in und auswenig kennen solltest ein Relais schalten kannst ohne das je nach örtlicher gegebenheit dir sofort einen übern deckel haut. (nicht gesetzliche Regelung)]
Hoffe ich habe alles in sehr kurzer Form und richtig wiedergegeben.
Mfg
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