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Thema: Betriebsfunk 2m – Kathrein Sperrtopf vs. 5/8 λ Groundplane

  1. #1
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    Betriebsfunk 2m – Kathrein Sperrtopf vs. 5/8 λ Groundplane

    Hallo!

    Zu 90% werden im 2m-Betriebsfunk die bekannten Kathrein Sperrtopfantennen (K 55 26 26 – K 55 26 27 – K 55 26 28) eingesetzt.
    Ich denke mal aus gutem Grund!

    Allerdings frage ich mich, ob eine optimal abgestimmte 5/8 λ Groundplane eventuell nicht DIE „bessere“ Lösung wäre?

    Vor zig Jahren (ist bestimmt schon 6 bis 7 Jahre her) meinte ein Funktechniker zu mir: 5/8 λ Strahler wären im Betriebsfunk gar nicht zulässig.

    Stimmt dies überhaupt bzw. hat diese Vorschrift heute noch Gültigkeit?


    Thanks....

  2. #2
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    Hallo!

    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Zu 90% werden im 2m-Betriebsfunk die bekannten Kathrein Sperrtopfantennen (K 55 26 26 – K 55 26 27 – K 55 26 28) eingesetzt.
    Ich denke mal aus gutem Grund!
    Hauptgrund: Bissel billiger - wenn man niemalsnie auf eine andere Frequenz umziehen muss.
    Und vonwegen 90%...:
    Meine Erfahrung beläuft sich da eher auf höchstens 60% der Betriebsfunkanwender.
    Der Rest nutzt sowas wie K51262 bzw. 711530.

    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Allerdings frage ich mich, ob eine optimal abgestimmte 5/8 λ Groundplane eventuell nicht DIE „bessere“ Lösung wäre?
    Will man niemalsnie die Frequenz wechseln - ja, freilich!

    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Vor zig Jahren (ist bestimmt schon 6 bis 7 Jahre her) meinte ein Funktechniker zu mir: 5/8 λ Strahler wären im Betriebsfunk gar nicht zulässig.
    Ähm...ja, so vor 20 Jahren oder so galt das mal - aber ausschließlich für Feststationen.

    Stimmt dies überhaupt bzw. hat diese Vorschrift heute noch Gültigkeit?[/QUOTE]

    Schon lange nicht mehr, denn inzwischen ist man dazu gekommen physikalisch sinnvolle Sachverhalte nicht mehr zu verbieten.
    So sind Gewinnantennen gerne gesehen bei den Behörden, weil sie halt die Feldstärke dahin bringen wo sie gebraucht wird, und nicht mehr ein Großteil der Sendeleistung steil oben in den Himmel schießen.
    Das führt eben zu unnütiger Frequenzknappheit (Intermodulation) im Flugverkehr sowie im Satellitenbereich. Mit flach strahlenden Sachen eliminiert man solche Effekte, was wiederrum zur ökonomischen Nutzung der Frequenz beiträgt.
    So wird es z.B. für 70cm Betriebsfunk bei manchen Anlagen immer "üblicher" zu sowas wie die K7515221 oder gar K7516231 zu greifen.

    Wichtig ist nur, das die genehmigte Sendeleistung / abgestrahlte Effektivleistung nicht überschritten wird. Man muss bei der Installation also Kabeldämpfung berücksichtigen und die Sendeleistung des Funkgerätes entsprechend drosseln.
    Die Sende-Reichweite bleibt dann in etwa gleich zu einem 0dB-Strahler, bietet aber den nicht zu unterschätzenden Vorteil das auch weiter entfernte Fahrzeuge noch erstklassig an der Zentrale verstanden werden können, was mit dem alten 0dB-Strahler nicht ginge.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  3. #3
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    Lambda 5/8 Antennen unzulässig...

    Das stimmt nicht. Es ist richtig, dass 0 dB Strahler im 2m-Betriebsfunk üblich sind. Das heißt aber nicht, dass Gewinn bringende Antennen verboten wären. Man muss aber immer alle relevanten Parameter bei einer Frequenzzuteilung gesamthaft berücksichtigen. Grundsätzlich ist z. B. der Funkversorgungsbereich auf einen 15 km Radius um die ortsfeste Funkstelle herum mit höchstens 6 Watt ERP beschränkt (gilt für das 2m-Band; im 70 cm-Band sind es maximal 12 Watt ERP). Dafür werden Sendeleistung, Antennengewinn und Antennenhöhe in der Frequenzzuteilung festgeschrieben. Würde eine 3 dB Antenne (also oben genannte 5/8) anstelle der üblichen 0 dB Antenne genutzt werden, müsste die Sendeleistung, respektive die Antennenhöhe reduziert werden.
    Das Thema Frequenzzuteilung ist recht komplex, ich empfehle bei Interesse die Lektüre des entsprechenden Regelwerks. Die Bundesnetzagentur stellt die "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL)" in ihrem Downloadbereich für den geneigten Leser kostenlos bereit.

  4. #4
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    Hallo!

    1.
    Auf eine Antwort von Dir, (Jürgen - DG7GJ) zu meinem o.g. Thema, habe ich irgendwie schon „gelauert“! J

    Deine fachkompetenten Erklärungen sind absolut hilfreich für mich; auch wenn ich selbst kein Funktechniker bin, und ich mit manchen „Fachausdrücken“ teilweise nicht viel anfangen kann, umschreibst du auch diese sehr gut und ausführlich.

    Vielen Dank erst einmal dafür!

    Ich beschäftige mich schon seit zig Jahren mit dem Thema „Funk“; habe mir aber fast alles autodidaktisch angeeignet! Sprich: Aus Fachliteratur und aus „Funkselbstversuchen“! Somit denke ich schon, dass ich in Sachen „Funk“ ein wenig versiert bin. Möchte mich aber niemals auf die „Stufe“ eines Funktechnikers stellen, und dann so „tun“, als wäre ich wirklich vom Fach!


    2.
    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hauptgrund: Bissel billiger - wenn man niemalsnie auf eine andere Frequenz umziehen muss.
    Ein sehr guter Freund von mir besitzt ein alteingesessen Taxiunternehmen, warum sollte „er“ auf eine andere Frequenz umziehen bzw. „umziehen“ müssen?


    3.
    Ich werde in Zukunft bestimmt noch einige Fragen, in Sachen Funktechnik zu tagen bringen....

    Zähle dann auf deine Antworten!

    Vielen, vielen Dank!

  5. #5
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    Hallo!

    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Deine fachkompetenten Erklärungen sind absolut hilfreich für mich; auch wenn ich selbst kein Funktechniker bin, und ich mit manchen „Fachausdrücken“ teilweise nicht viel anfangen kann, umschreibst du auch diese sehr gut und ausführlich.
    Danke, danke..:-)
    Ne, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Meinen Kunden darf ich auch kein Fachchinesisch um die Ohren ballern. Da ist es halt hilfreich wenn man auch komplizierteste Sachverhalte mit einfachen vergleichen erklärt.
    Die sache mit VSWR und warum man nicht ohne Antenne funken sollte, erkläre ich z.B. immer zunächst mit Leistungsreflektion. Wenn ich dann schon merke das "Leistungsanpassung" für mein Gegenüber ein Fremdwort ist, schwenke ich direkt über zum Wasserrohrprinzip: Keine Antenne = komplette Rohrverstopfung, mieses VSWR = leichte Rohrverstopfung. Mit Wasserdruck und platzenden Rohren kann dann jeder wieder was anfangen.


    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Ein sehr guter Freund von mir besitzt ein alteingesessen Taxiunternehmen, warum sollte „er“ auf eine andere Frequenz umziehen bzw. „umziehen“ müssen?
    Nun, normal ist das halt nicht - kenne auch viele Betriebsfunkanwender die seit teilweise 40 Jahren schon auf ihrer Frequenz sitzen.
    Im Gegenzug gibt es aber auch einige Firmen, die schon ein oder zwei mal umziehen mussten - meißt im Zuge von Neugerätemeldungen und erreichen von Kanalauslastungsgrenzen.

    Es gibt halt Richtlinien, wie viele Funkgeräte in einer FZG-Wabe je Frequenz genutzt werden dürfen. Wird diese Gerätezahl überschritten, legt die BnetzA einen "freieren" Kanal fest wo noch nicht ganz soviele andere Nutzer drauf sind.
    Ab einer gewissen Größe des Funknetzes (liegt bei vielen hundert Geräten eines Benutzers (z.B. große Taxizentralen, Nahverkehr usw.) gibt's dann Exklusivkanäle die man sich nicht mehr gemeinschaftlich mit anderen Anwendern (in der gleichen FZG-Wabe!) teilen muss.

    Und auch ganz andere Sachen können zu Massenumzügen führen.
    Der für Ermes angedachter Bereich um 169MHz war ursprünglich für Gemeinschaftsfrequenzen und Taxifunk vergeben, als die EU von einem europäischen Funkrufsystem träumte.
    Also wurden kurzerhand alle dort laufenden Zuteilungsinhaber informiert das sie innerhalb von xx Wochen diese Zuteilung zurückgeben müssen - und eine neue Frequenzzuweisung benötigen.
    Inzwischen ist die Idee mit Ermes gestorben - nun ist es ein europäisches ISM-Band.

    Zitat Zitat von sozusagen Beitrag anzeigen
    Ich werde in Zukunft bestimmt noch einige Fragen, in Sachen Funktechnik zu tagen bringen....

    Zähle dann auf deine Antworten!
    Keine Frage...immer her damit..:-)

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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