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Thema: Funkübung Jugendfeuerwehr

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moment einmal

    die hier genannten Verstöße gegen irgendwelche Gesetze und die Relevanz einer Verschwiegenheitserklärung liegen nur vor wenn ein Jugendlicher z.B. auf dem Weg zu einer Übung Ausfahrt meldet. Wenn die Jugend aber geschlossen auf einem Übungskanal funkt, ist das keine Sendung die nicht für Sie ( da keine Verschwiegenheitserklärung) bestimmt ist, denn der Funkspruch wird ja auch nicht von einem BOS Berechtigten ausgestrahlt.

    Das einzige was Probleme geben könnte ist das Nutzen des Übungskanals da ja darauf keine BOS Sendung stattfindet
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Moment einmal

    die hier genannten Verstöße gegen irgendwelche Gesetze und die Relevanz einer Verschwiegenheitserklärung liegen nur vor wenn ein Jugendlicher z.B. auf dem Weg zu einer Übung Ausfahrt meldet. Wenn die Jugend aber geschlossen auf einem Übungskanal funkt, ist das keine Sendung die nicht für Sie ( da keine Verschwiegenheitserklärung) bestimmt ist, denn der Funkspruch wird ja auch nicht von einem BOS Berechtigten ausgestrahlt.

    Das einzige was Probleme geben könnte ist das Nutzen des Übungskanals da ja darauf keine BOS Sendung stattfindet
    Hier gehts um die Benutzung von BOS Funk, hier spielt es keine Rolle auf welchem Kanal du funkst, sobald du auf einem BOS Kanal funkst mußt du dich an die Spielregeln der PDV 810 halten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hier gehts um die Benutzung von BOS Funk, hier spielt es keine Rolle auf welchem Kanal du funkst, sobald du auf einem BOS Kanal funkst mußt du dich an die Spielregeln der PDV 810 halten.
    Ähm hab ich was verpasst?

    Seit wann ist die DV 810 ein Gesetz?
    nirgens stehe eine Altersbeschränkung drin. Dort werden zwar mehrere Gesetze zitiert, aber die handeln meist von Geräten und ähnlichem.

    Das einzige was ich gefunden hab ist diese Stelle

    Zitat Zitat von DV 810
    1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die
    sich aus der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
    Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
    Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
    Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle
    Form je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.

    1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes-
    und landesrechtlichen Vorschriften.
    und das ist in meinen Augen zu vernachlässigen, denn die Kids nehmen ja nicht am gesamten Sprechfunk teil, sondern sind auf einem separaten Kanal untergebracht.
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  4. #4
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    Servus!

    Auch wenn die (P)DV810 nicht zu vernachlässigen ist, so sagt sie ja nur aus, dass die Teilnehmer der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
    Wenn ich jemanden dann auch noch förmlich verpflichte sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten mit heranzuziehen. Mit Eintritt der Volljährigkeit ist diese förmliche Verpflichtung nachzuholen.
    Wenn dies rechtlich unhaltbar wäre würden bei mir jedes Jahr mehr als die Hälfte der Teilnehmer am Sprechfunklehrgang nicht teilnehmen dürfen. Hier gelten aber als Teilnahme-Voraussetzungen (Bayern) die abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil I (bei FW) bzw. eine ähnliche Ausbildung bei anderen HiOrg. Das Mindestalter zur Teilnahme am Truppmann-Lehrgang wird mit 15 Jahren angegeben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Also ich meld mich nochmal.
    Habs gestern mal durchgeführ mit dem Stuhkreis bzw gegenübersitzen und dann Funksprüche absetzen,es hat gut geklappt.
    Naja und da das ja hier ein bisschn kritisch gesehen wird distanziere ich mich mal davon: Ich hab meine Kids nicht über irgendeinen BOS Kanal funken lassen. Weder über 2m noch über 4m.
    Krümel

    ___________________

  6. #6
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    Zitat Zitat von Krümel Beitrag anzeigen
    Also ich meld mich nochmal.
    Habs gestern mal durchgeführ mit dem Stuhkreis bzw gegenübersitzen und dann Funksprüche absetzen,es hat gut geklappt.
    Naja und da das ja hier ein bisschn kritisch gesehen wird distanziere ich mich mal davon: Ich hab meine Kids nicht über irgendeinen BOS Kanal funken lassen. Weder über 2m noch über 4m.
    Wie fanden deine Kids das?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
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    Die fandens ganz gut. Haben sich zwar teilweise nicht immer ganz getraut aber lief zum schluss gut. Das Ziel einen Funkrspruch absetzen zu können ,die Leitstelle rufen und Von Fahrzeug zu Fahrzeug zu rufen habn wir erreicht.
    Hab anfangs ein bisschen Theorie gemacht über Funkrufnamen ,Zusammensetzung und so und dann sind wir langsam damit eingestiegen. Sie haben auf jedenfall gut mitgespielt und das System was dahinter steckt auch verstanden.
    Krümel

    ___________________

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