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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

  1. #61
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    Ein 'Verfahren' gibt es schon. Derjenige ist nämlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Somit greift § 81a StPO.
    http://www.kanzlei-breidenbach.de/Ko...ung.509.0.html

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    1. Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!
    2. Die Polizei darf nur
      • im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
      • als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)

      tätig werden
    Lies Dir mal Absatz 2 des § 81a durch:
    Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

    Und nun mal Quote wikipedia: "Jedenfalls kann man als Bürger davon ausgehen, dass alle Dienstgrade vom Polizeimeister bis zum Polizeihauptkommissar diese Eigenschaft haben"

    Und wieder Du:
    In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!
    Wenn der Polizist will, behauptet er, du wärst Schlangenlinien gefahren...

    Langsam hat die Diskussion aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun.
    Ich würde aber raten, sich nicht auf solche 'Urban Legends' aus dem Internet zu verlassen und dann zu versuchen bei der nächsten Polizeikontrollen den Beamten mal zu zeigen wo der Hammer hängt. Das kann sehr schnell nach hinten losgehen.

    Denkt doch mal vernünftig, Leute:
    Wenn ich wirklich 0,00 Promille habe und das auch weiss, dann puste ich doch mal eben ins Röhrchen und kann in zwei Minuten weiterfahren. Wenn ich einen auf Oberschlau mache und mich mit den Beamten anlege (auch wenn es freundlich aber bestimmt ist), dann kann es mir passieren dass ich mit auf die Wache muss, Blutentnahme, etc. Ein Haufen Streß und Ärger.
    Wenn ich dann nachher wie in dem oben geschilderten Fall vor Gericht Recht bekommen sollte (was ich immer noch bezweifle) dann ist das zwar toll und ich habe am Stammtisch eine klasse Geschichte zu erzählen, aber den Ärger und die vergeudete Zeit (Gerichtstermin, etc.) habe ich trotzdem.

    Gruß

    ahk

  2. #62
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
    Fein. Freut mich für dich!

    Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
    1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
    Korrekt. Dabei geht es allerdings lediglich um die Atemalkoholkontrolle. Diese ist freiwillig und kan nicht mit Zwang durchgeführt werden. Wie denn auch?

    2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
    Korrekt. Das tut ja auch niemand und keiner der hier schreibenden Kollegen würde auf solch eine groteske Idee kommen. Aber darum geht es hier auch gar nicht!

    3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
    Das behauptet hier ebenfalls niemand.

    4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
    Nein. Das ist mitnichten so. Das würde ggf. eine "einfache" KV gem § 223 (1) StGB darstellen und in der Qualifikation für den Polizeibeamten eine KV im Amt gem. § 340 StGB bedeuten. Eine gef. KV wird hier nicht erfüllt da alle medizinischen Handlungen und Behandlungen als § 223 StGB abgehandelt werden.

    Ich frage mich jetzt hier nur ernsthaft auf welcher Grundlage wir hier eigentlich diskutieren? Nur weil irgendjemand von irgendeinem Kumpel, Bekannten oder befreundeten Staatsanwalt mal irgendwas gehört hat - was vermutlich zu einem gänzlich anderen Sachverhalt gehörte - wird sich jetzt angemasst über die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu urteilen?

    Schon mal erlebt dass sich die Polizei über die Richtigkeit der Feuerwehrtaktik auslässt? Wohl kaum. Und warum? Weil sie nix davon versteht! Und genauso sehe ich das hier auch...
    Gruß,
    Borsti

  3. #63
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    1. Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!
    1. Die Polizei wird auch kaum einen Richter dazu befragen - hätte sie die Zeit, würde der Richter die Anordnung wohl kaum noch unterschreiben - dann wäre der Proband nämlich spätestens bereits vollkommen ausgenüchtert!

    2. Die Polizei darf nur
      • im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
      • als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)

      tätig werden

In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!

*Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, daher habe ich die allgemeine Form gewählt!
Nochmals: Der Regelfall sieht nunmal so aus, dass der Polizist Alkoholgeruch wahr nimmt. Um dem Probanden die BE und alles andere zu ersparen, wenn dieser eben ganz sicher ist nur ein Bier getrunken hat, wird ihm ein Alkoholtest vor Ort angeboten. Nimmt er dieses Angebot an und pustet unter 0,5 o/oo - dann setzt er seinen Weg unvermittelt fort. Weigert er sich, so ist die Polizei nunmal gehalten von sich aus weiter zu ermitteln. Und das heißt in diesem Fall BE. Kommt im Ergebnis ein Wert von weniger als 0,5 o/oo raus ist alles gut, das Verfahren wird eingestellt und aus.
Gruß,
Borsti
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  • #64
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ...Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
    Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.

    Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  • #65
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    War auch mehr überspitzt dargestellt ;)

    OT: Hab übrigens ne neue LED-Pupillenleuchte von nem anderen Aussteller auf der FireExp. geschenkt bekommen, die sogar als solche zulässig ist *g*

    MfG Fabsi

  • #66
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)
    Falsch:

    siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:

    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

    Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
    Richtig zitiert, aber...:

    Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"

    So, noch weitere Fragen!

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!

  • #67
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.

    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  • #68
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.
    Mag so sein! Letzendlich sind die Rechtslücken aber deutlich kleiner als bei dem Ottonormalbürger, der seine Kenntnis aus Zeitungsartikeln, dubiosen Fernsehserien oder vom Hörensagen hat!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Und auch das könnte im Einzelfall den Tatbestand erfüllen; es sei denn ich erwecken von vorn herein den Eindruck, ich bin nicht im Hause. Mache ich den Durchsuchungskräften vor der Nase die Tür zu sind wir genau da, wo die Kommentierung des § 113 StGB einsetzt.

    Zitat Zitat von überhose
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Ich möchte allen Ernstes einmal wissen, ob die jenigen die der Meinung sind polizeiliches Fachwissen mit bedingter Unwissenheit auf eine Ebene zu stellen, sich im normalen Leben auch so verhalten und beim Einkaufen dem Bäcker sagen, wie er sein Brot uns seine Brötchen herzustellen hat!

    Mich würde einmal brennend interessieren, wie sich ein RDler fühlen würde, wenn ein Polizeibeamter ihm nach einem Einsatz fragen würde, warum er einen Beatmungsbeutel benutzt hat und keine Intubation durchgeführt hat. Oder einen FWler, wurum er mit C-Rohr einen Innenangriff gemacht hat und kein Kleinlöschgerät benutzt hat.

    Vielleicht mal kurz drüber nachdenken!

    In diesem Sinne einen schönen Tag noch!
    Geändert von Poli (01.04.2008 um 15:26 Uhr)

  • #69
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Manche denke ich bei deinen Postings, daß einzigste was dich interessiert ..
    "Hauptsache ich hab auch mein Senf dazugegeben"

    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  • #70
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Ich weiß zwar jetzt nicht genau, wen Du ansprichst, aber ich antworte jetzt trotzdem mal:

    Es ist ein, ich wiederhole, EIN Beispiel für eine vielleicht nicht korrekte Antwort eines Mitarbeiters meiner Zunft! Und Dein Resume ist, dass der Kollege offensichtlich für seinen Beruf nicht geeignet ist!

    Toll! Zeugt in meinen Augen von einer ausgeprägten Voreingenommenheit und einem gestörten Verhältnis zur Polizei. Pauschalisieren ist dabei offensichtlich eine der leichtesten Übungen. Du bist wahrscheinlich in Deiner Tätigkeit der vollkommene Mitarbeiter, ohne Fehl und Tadel. Machst wahrscheinlich auch keine Fehler!

    Man, man, man! Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Da kommt es eventuell zu Falschauskünften! Und das in allen Berufsgruppen! Und keiner kann sich von Fehlern freisprechen. Das ganze aber in der Art zu formulieren, wie Du es hier machst, halte ich für absolut anmaßend, nahezu schon beleidigend!

  • #71
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    Das is mir klar das du dein Kollegen in Schutz nimmst, ist auch kein Problem.
    Ich hab ganz sicher kein gestörtes Verhältnis zur Polizei.
    Ich bin ganz sicher auch nicht fehlerfrei in meinen Beruf.
    Es gibt aber einfach Unterschiede welche Fehler man macht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  • #72
    Registriert seit
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    @Alex22

    Bei aufmerksamen Lesen meines Beitrages wirst Du erkennen, dass ich niemand in Schutz genommen habe.

    Ich denke, wir können diese Diskussion hier auch beenden. Auf einen gemeinsamen Nenner werden wir beide nicht kommen. Dafür gehen unsere Meinung doch zu sehr auseinander!

  • #73
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    wo war denn eigentlich der Funkscanner?????

    ihr redet euch ja langsam um Kopf und Kragen , ;)

  • #74
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    Zitat Zitat von Sirenenkiller Beitrag anzeigen
    Na ja, es gibt aber auch Polizeikontrollen wo du den netten Herren in Grün erklärst wofür du den Scanner nutzen tust. Mit einem passend dazu vorgelegtem Dienstausweis sieht das dann alles schon ganz anders aus. Alles schon vergekommen und es hat auch geklappt ! Gute Weiterfahrt sag ich nur ;-p
    OK, wie schon gesagt, mit einem Scanner ist mir das ganze noch nicht passiert, auch nich direkt in einer Kontrolle. Die grünen Herren standen halt an der Tankstelle auf einmal neben mir. Das Handfunkgerät welches in ner Ladehalterung im Beifahrerfußraum hing ist denen natürlich sofort aufgefallen. Die erste Frage war, "was ist das den?" Die zweite war, "Darf ich mir das mal anschauen?" Und die dritte, "Kann man mit so was auch nen Status senden?" Was danach kam, kann man wohl als Smalltalk bezeichnen. Nach nem Ausweiß oder der Gleichen hat niemand gefragt. Vielleicht muß man noch erwähnen, dass meine Dienstjacke daneben lag, keine Ahnung. Einem Kollegen der mal in einer ähnlichen Situation war, musste genau so wenig erklären. Vielleicht kommt es auch auf die Gegend an, wie streng man so etwas sieht oder auch auf die Situation. Kann mich aber nicht erinnern, dass in meinem näheren Umfeld irgend wann mal jemand wirklich ärger für so was bekommen hat. Zumal ja auch eigenrtlich jeder BOS Funker weiß das Gott und die Welt mit hört und sich dem endsprechend verhällt oder verhalten sollte. (... kommst du über Draht)

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