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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

  1. #76
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Ich möchte jetzt nicht sagen das der Arzt den ich bisher wegen der G26 besucht habe keine Ahnung hat, aber hier musste bislang auch jeder bei jeder Untersuchung sich den Thorax röntgen lassen.

    Gibt es die G26 Richtlinien irgendwo, das ich die mal ausdrucken kann und dem Arzt an die Hand geben kann ? Denn der hat die ganz bestimmt nicht !
    Und jetzt bitte keine schlauen Sprüche wie " dann muß sich der Arzt mal drum kümmern"
    Einfach auf meine Frage antworten bitte :-)
    Wenn der Arzt mehr macht, als das geforderte, muss das nicht unbedingt heißen er kennt die Richtlinien (!) nicht. Würde er weniger machen, würde ich mir mehr Gedanken machen.
    Andersrum würde ich mir als Arzt Gedanken machen, wenn ein zu Untersuchender mir solche Richtlinien unter die Nase hält und eine Einschränkung auf das dort geforderte Mindestmaß anmahnt...

  2. #77
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    Folgendes Beispiel ist natürlich rein erfunden.

    Vielleicht könnte man einem Arzt die Richtlinien unter die Nase halten, weil er manches nur macht, um mehr Leistungen abrechnen zu können und manches nicht macht, was er machen müsste, weil er gar nicht weiß das er es machen muss.
    Und wieso sollte jemand freiwillig öfter zum Röntgen gehen als notwendig ??
    Ist laut Röntgenverordnung ausserdem nicht erlaubt und meine Gesundheit wollte ich nicht mehr als notwendig belasten.

    Aber wie schon gesagt, ich will hier nicht diskutieren sondern handfeste Unterlagen haben wo das drin steht. Nix anderes.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #78
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Folgendes Beispiel ist natürlich rein erfunden.

    Vielleicht könnte man einem Arzt die Richtlinien unter die Nase halten, weil er manches nur macht, um mehr Leistungen abrechnen zu können
    Geht nicht ... Denn es gibt eine Gebührenordnung...
    Mehr kann der Arzt nicht für diese Untersuchung abrechnen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #79
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    Ja ist schon klar. Aber es steht keine langzeit Blutdruckmessung in den G26 Richtlinien.
    Und wenn aufmal alle die in einem Jahr hin gehen urplötzlich an Bluthochdruck leiden sollen und jeder nen 24 Blutdruckmessgerät bekommt, kann er das abrechnen. So ist das gemeint ;-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #80
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    Klappt aber doch auch so net. Also ich muss für die G26 zum Betriebsarzt einer Stadt. Dieser meinte gesundheitliche Bedenken gefunden zu haben -> Brief für den Hausarzt mitbekommen -> der hat dann die Untersuchungen gemacht. Also das mein D-Arzt das macht...hätt ich jetzt noch net gehört. Wenns jetzt der Hausarzt (mit BG-Zulassung) machen würd, dann vielleicht. Gut, is nimmer mein Problem.

  6. #81
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    Nein der BG Arzt ist nicht der Hausarzt der Feuerwehrleute und doch, er macht die Untersuchung selber und rechnet sie ab.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #82
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    machste dir angst um deine blutwerte mit diversen inhaltsstoffen oder wie?? ;)
    Ja mache ich mir....auf was Untersuchen die mein Urin und Blut?

  8. #83
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    Zitat Zitat von Matze1200 Beitrag anzeigen
    Ja mache ich mir....auf was Untersuchen die mein Urin und Blut?
    ... mal abgesehen, dass der Beitrag mittlerweile über 5 (!) Jahre alt ist....
    Die Untersuchung geht auf die üblichen Werte wie z. B. quantitative und qualitative Blutbestandteile, Drogenkonsum, Infektionszeichen, ...
    Brauchst übrigens keine Angst haben, auch diese Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #84
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    Nach Drogen darf genauso wie HIV nur mit Zustimmung des "Patienten" im Blut oder Urin gesucht werden.

  10. #85
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    Hallo!

    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Nach Drogen darf genauso wie HIV nur mit Zustimmung des "Patienten" im Blut oder Urin gesucht werden.
    Moment mal...das kann ich nicht nachvollziehen.

    Ein Feuerwehrmann kann ähnlich wie auch vorrangig Sanitäter auf Einsätzen mit verletzten Patienten zu tun haben.
    Für den "Arbeitgeber" im Sinne von "verantwortlichen Entscheidungsträgers" ist es daher äusserst wichtig zu wissen ob in einem solchen Mitarbeiter etwas schlummert was problematisch werden könnte. Da zähle HIV ebenso zu wie TBC und viele andere Sachen.

    Alleine schon aufgrund der Gefahrenreduktion sollte der Entscheidungsträger über solche Sachverhalte informiert sein.

    Und was Drogen angeht:
    Bei einem Bluttest geht es nicht darum ob man vor Monaten mal auf ner Party Extasy oder LSD genommen, oder vor ner Woche bissel Gras geraucht hat.
    Das geht auch gar nicht über eine einfache Blutanalyse, eben weils sich "gelegentlicher Konsum" im Blut keine langzeitspuren hinterlässt.
    Bekannte "Langzeitspeicher" die analysierbar wären sind da eher Haare, Fingernägel und Fettgewebe wo man nur mittels Biopsie ran kommt.
    Über das Blut geht es nicht.

    Hingegen: Massiver, regelmässiger Konsum, egal ob nun illegale Drogen oder auch Medikamentenabhängigkeit fallen freilich auch über das Blut auf.

    Ich kann mir vorstellen das für den Arzt der sowas feststellt dieser Sachverhalt ziemlich Kopfschmerzen bereitet.
    Denn ob es der Schweigepflicht unterliegt, oder aber schwerwiegend für die Dienstausführung ist, kann man nicht mal eben so pauschal sagen.

    Auf der einen Seite will man bei der Feuerwehr niemanden haben der im Brandeinsatz oder gar bei einer Blaulichtfahrt kurzfristig einen Flashback erleidet und rosa Straßenbahnen und Lila Elefanten sieht.
    Auf der anderen Seite ist der Konsum zunächst einmal eine persönliche Entscheidung des Patienten. Und wenn er troz dem bisher unauffällig durch's Leben kam, festen Job, problemlose Schulabsolvierung, soziale Kontakte hat, bleibt es meißt unter dem Deckel der Schweigepflicht.

    Und ganz ehrlich: Währe es anders, sähe es düster aus in Deutschland.
    Die gesamte Notfallmedizin, von Notärzten bis zu ehrenamtlichen Rettungsdienstlern ist Medikamentenabhängigkeit, Alkoholmissbrauch und "illegale Substanzen" ein heftig verharmlostet und verschiegendes Problem.
    Übrigens auch...man höre und staune...bei der POL.

    Wenn man als unbedarfter Externer mal durch die weniger "öffentlichen" Etagen mancher großer Polizeireviere muss, lohnt ein Blick auf diverse Plakate und Flyer doe dort massenhaft ausliegen.
    Massive Aufforderungen und Beschwichtigungen das man bei Drogenproblemen beim internen Drogensachbearbeiter vorsprechen solle und keine Angst vor beruflichen Kosequenzen haben müsste. Und Aufklärung dazu das zahlreiche Kollegen im Dienst weiter arbeiten dank der Betreuung der internen Drogenberatung...

    Generell: Wer in den Bereichen arbeiten will wo regelmässige Gesundheitscheckt inklusive Blutuntersuchung gefordert werden, sollte sich dadurch nicht beirren lassen.
    Es geht dort nicht darum wovor man Angst haben könnte.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  11. #86
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    Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
    Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.

    Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.

  12. #87
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    Hallo!

    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
    Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.
    Nun, ich weis nicht wie das bei der Feherwehr gehandhabt wird.
    Anders als z.b. bei medizinischen Personal oder der Lebensmittelbranche, werden medizinische Untersuchungen bei der Feuerwehr weniger auf einzelne Details abziehlen.
    Sondern eher auf ein medizinisches Gesamtbild wonach ein Arzt urteilen kann ob jemand "robust" genut für den Dienst ist, ohne bei jedem kleinen Rauchgaswölkchen gleich komplett aus den Schuhen zu kippen..:-)

    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.
    Genau das habe ich, allerdings für Drogen, oben ausgeführt.
    In der Realität gibt es bis zum Tod kein KO-Kriterium für einen Job.
    Allerdings gibt es da zwei schwerwiegende Problemfelder die juristisch nicht auf einen Nenner zu bringen sind:

    Zum einen was einleuchtet, z.B. in der Lebensmittelindustrie sowie auch im medizinischen Bereich: Hier soll durch regelmässige Pflichtuntersuchungen eben aufgrund der deutlich erhöhten Infektionsgefahr eine frühzeitige Erkennung sichergestellt sein.
    Nicht nur um eine unwissentliche Verbreitung der Infektion aus zu schließen (ist eh nur eine Wunschvorstellung), als auch das Personal frühzeitig genug (wenn möglich) zum eigenen Schutze zu therapieren.

    Das andere, kompliziertere Problem:
    Unsere gesammte Zivilisation basiert auf Geld und Schuld. Passiert etwas, wie eben eine Infektion von mehreren Patienten durch einen Infektionsträger im Rettungsbereich oder Krankenhaus....Anwälte, Gerichte, Behörden, Versicherungen. Alle suchen nach jemanden der es hätte bemerken müssen, hätte verhindern müssen...derjenige muss zahlen.
    Und da rede ich nicht von "halbwegs kontrollierbaren" Gefahren wie HIV-Übertragung, sondern eben die wirklich fiesen Sachen...Hep-C, TBC, resistente Multistämme usw.

    Mal ganz abgesehen das man als Infektionsträger zum schutze des selben nicht mehr unbedingt von "Arbeitsfähigkeit" im Sinne des Arbeitsrechtes reden kann.
    Weiterarbeiten in bestimmten bereichen und mit der Gewissheit wie man sich verhalten muss um eine Infektion anderer weitestgehend aus zu schließen, ist selbst mit den heftigsten Sachen möglich.
    In der Realität wissen aber Infektionsträger noch garnich was sie haben.
    Gerade heute wo sich viele noch halb tod zur Arbeit schleppen aus Angst vor zuviel Fehlstunden.

    Wie gesagt, die Problematik im ganzen ist so heftig, das ich beim besten willen nicht verstehen kann wie jemand solche Bedenken und Ängste gegen eine Blutuntersuchung haben kann.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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