Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Ob du da irgendwelche Mitwirkung zeigst, um deinem Wehrleiter/Leiter Atemschutz das Leben zu erleichtern, hat mit der Gültigkeit der G26.3, die du im ersten Beitrag definitiv bejahst, nix zu tun.

Und das man mal "am Schlauch steht", ist ja bei uns nicht das schlimmste, gell ;-)
Ich wollte damit sagen, das ich dem Arzt nicht nachlaufen werde, und wenn das jetzt vorschrift ist das eine blutabnahme auch zwischen den 3 jahren gemacht werden muss, dann muss die manschaft vom wehrleiter/leiter atemschutz darauf hingewiesen werden, aber es muss sich da nicht jeder selbst erkundigen.

Mfg Alex