Also ich muss mir ja etz ned von dir sagen lassen das unser Lehrgang schlecht ist..!! Und was bitte schön hat das mit eigenverantwortung zu tun, ich bin doch kein Arzt und ich werd dem auch ned sagen was er machen muss. Zudem intressiert des keinen ob ich am Wochendene 2 oder 3 Bier trinke oder gar keinen Alkohol trinke.
was soll den bitteschön noch groß ein grund dafür sein?? der nächste grund wäre, der arzt kann mehr geld verlangen aber des wars auch scho. Aber ich glaub du verstehst mein problem nich ganz mir is des eig. egal was die da in meinem blut sehn es geht nur darum, das jetz alle diese untersuchung neu machen sollten bloß weil sie im nov - dez 07 beim doc warn. und des kanns ja ned sein. die machen des halt as nächste mal mit.
Ihr tut ja alle gerade so, als wäre die G26.3 bis zum 31.12.07 nichts wert.
Verstehen tue ich das auch nicht.
Auch ich würde abwarten, ob was bei der Wehrführung von den Unfallkassen (die stellen schließlich solche Forderungen auf) oder von der nächst höheren Feuerwehrebene. Man kan ja nach einer gewissen Zeit mal bei seiner Wehrführung nachfragen. Oder beim zuständigen Arzt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Spare Deine Zeit, denn ich glaube FME 29854 ist noch etwas jung und versteht das noch nicht so richtig. Lassen wir ihn noch ein paar Jahre und er wird dann mit Sicherheit etwas mit mehr Weitsicht durch das Leben gehen.
Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.
Abschließend möchte ich noch etwas zu ihm sagen:
@FME 29854
Ich denke das hier Leute wie Überhose usw. etwas mehr Erfahrung mit solchen Sachen haben als Du. Nimm doch einfach das was sie Dir sagen zu Herzen und nicht so persönlich. Keiner will Dich mit irgendwas ärgern sondern helfen
Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“
Ich glaub ihr versteht mein problem immer noch nicht, ich seh das so wie Mr. Blaulicht, ihr tut echt alle so als wär wenn ich meine G26.3 im Jan. 08 gemacht habe ohe Blutentnahme ungültig, für solche Änderungen muss es doch Übergangsfristen geben z.B. von einem Jahr.
Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so? Oder seit ihr solche Wehrführungsschleimer die immer gleich alles erzählen und des neuste wissen?
@Gampi: Ich glaub ich hab doch schon etwas Erfahrung um solche Dinge für mich so zu entscheiden..;-)
Mfg Alex
das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...
Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...
Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
Es macht ja auch Sinn, wenn er bei der Untersuchung speziell auf meine Krankengeschichte eingehen kann.
mein Name ist Programm
Klar kannst du...
Es gibt jedoch fälle, wo die Gemeinde mit einem Arzt einen Vertrag hat, wenn du zu ihm gehst, werden die Kosten auch übernommen...
Wenn du dann zu einem anderen Arzt gehst, musst du selbst zahlen...
Ob das aber auch so bei euch ist, müsste man im Einzelfall klären...
Da es in D nunmal gesetzlich die Freie Arztwahl gibt, bist du auch bei einer G-Untersuchung nicht gezwungen, zu einem dir vorgeschriebenen Arzt zu gehen, weil dir einfach keiner den Arzt vorschreiben kann ;)
MfG Fabsi
Das ist jetzt aber eine böse Unterstellung!
Schon mal überlegt, dass sich die Vorschriften mit den Jahren geändert haben?
Ich kenne Kameraden, die brauchten zu Beginn ihrer AGT-tauglichkeit nicht einmal eine ärztliche Untersuchung.
Aber da warst du noch im großen runden Froschteich ;-)
mein Name ist Programm
Zur Information,
Hier ein Auszug Aus Niedersachsen aus der FUK-News1/2008 Seite 17. Und das neuste Infoblatt der FUK.
Gruß Andreas
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