bei uns hat der Kreis vor einigen Jahren eine Dienstanweisung rausgegeben in der es heißt, das die Höchstgeschwindigkeit bei Alarmfahren nicht höher als 50 % der vorgeschriebenen Höchstgewindigkeit überschreiten darf. Das heißt innerorts wo 50 ist max. 75 usw. ich komm mit dieser Regelung gut aus und man erwischt sich selbst dabei wie man ab und zu doch auf den Tacho schaut und sich gedanken macht.

Gruß Udo