Hallo,
Ja, da soll nur eine Nummer hin.
Hallo,
Ja, da soll nur eine Nummer hin.
Fräs doch die Nummer ganz fein in die Metallöse oder in den Karabiner vom Haltegurt, so ist es bei uns auch.
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/ <Radom> \
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\.. Meister../
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Ich würde die Zahl einschlagen: http://www.karlmenge.de/site/schlagz_b/schlagzahlen.htm
Felix
felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de
Hallo,
bei uns werden die Gurte durch die FTZ mit Schlagzahlen gekennzeichnet.
Ähm *hust* wenn wir jetzt über das Richtig Gurtzeug reden, dann würde ich sagen:
Alle, die jemals mit Edding oder ähnlichem einen Gurt beschriftet haben, schmeißen diesen mal gaaaaanz schnell zerschnitten in die Mülltonne...
Gleiches gilt für: Einritzen, "Gravieren" in Nieten, Karabiener o.ä. oder auch Schlagzahlen ^^
JEDE Veränderung am Gurtzeug ist ABSOLUT Unzulässig...
Das Einzige was man DARF ist:
Mit Wasserfestem Stift die Nummer auf das Typenschild schreiben UND das NUR wenn man die Seriennummer noch lesbar bleibt...
Nur zur Info: Auch die Feuerwehr (usw.) haben sich an die geltenden Gesetzgebungen und UVVs zu halten, und in der öfter kontrollierten Wirtschaft wurde Gurtzeug schon aus weit weniger schlimmen Dingen Entsorgt...
Falls es jemand braucht, um die "entsorgung und neubeschaffung" seinem Vorgesetzten klar zu machen, kann ich demjenigen gerne die entsprechenden Passagen aus meinen Lehrgangsunterlagen "Befähigte Person zum Prüfen von Absturzsicherunsgeräten" raussuchen...
So, damit dürfte jetzt so ziehmlich das gesamte Specktrum abgedeckt sein, was es zu dem Thema zu sagen gibt...
(Abgesehen, von der extrem teuren Möglichkeit, sich vom Hersteller eine Kennzeichnung in solche Gurte einbringen zu lassen ^^)
MfG Fabsi
P.S.: Und bevor jetzt wieder jemand meckert, noch der wohl wichtigste Merksatz für solche Dinge: "Hey, überlegt mal, ist doch alles halb so wild, es hängt ja NUR euer LEBEN dran" ;)
Genau richtig..... ich hab beim Gerätewartlehrgang mal gelernt das weder einschlagen noch beschriften mit z.B. Edding (außer auf dem Typenschild) zulässig sind. Das Problem beim einschlagen liegt bei der schwächung des Metalls und bei der beschriftung mittels Edding oder ähnliches, das das Materials des Gurtes mit der Zeit hart wird und somit auch brüchig.
Wir hatten beim Lehrgang solche Gurte als anschauungs Objekt, die waren nicht mehr einsetzbar, obwohl die aussonderungsfrist noch lange nicht erreicht war.
Auch die Methode mit dem Schildchen wurde angesprochen, hierbei lag die begründung darin das man sich durch hängenbleiben verletzen kann.
Nun lässt es sich natürlich streiten was Zweckmäßig ist und was total übertrieben ist.
Aber die Vorgaben kommen von der Unfallkasse... immerhin geht es ja hierbei auch um Schadenserstatzansprüche (die dann evtl. nicht bezahlt werden weil da grobe fehler gemacht wurden)
Also bei uns sind alle Gurte auf dem "Typenschild" also da wo die Altersangabe (Herstellungsdatum) und Größe des Gurtes eingestanzt ist mit einem Dünnen Edding beschriftet. Also es steht ne Zahl drauf.
Und anhand einer Liste kann man dann nachverfolgen, wem der Gurt gehört!
Und da der Gerätewart ja eh mindestens einmal im Jahr die Gurte und vieles andere prüfen muss, sieht man gleich wenn die Zahl nimmer ganz leserlich ist, dann kann man sie nachschreiben mit Edding.
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