Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die das Photographieren an Einsatzstellen ausdrücklich verbietet. Ausnahme: Der Einsatzleiter stimmt im individuellen Fall zu. Grund dafür war damals die Unart der (hauptamtlichen) Kräfte, wirklich jeden Scheiss für das weitere Leben zu dokumentieren.

Sollte es eine ähnliche Dienstanweisung bei Euch geben, sehe ich darin den einzigen verwundbaren Punkt.

Den Schutz der Geheimsphäre, der das Recht auf die Entfaltung der persönlichen Freiheit (=Photographieren) einschränken würde, sehe ich in Deinem Fall nicht gegeben.

Der kalte Krieg ist - offiziell - immerhin auch schon ein paar Tage her.

C-Elfe
Dienstanweisungen könne aber nur für einen bestimmten Personenkreis Geltung haben und nicht für die Allgemeinheit. Wenn ich in einer anderen Stadt bin und dort als Privatmann ein entsprechendes Bild aufnehmen will, kann es mir vollkommen egal sein, ob es bei der tangierten Institution eine entsprechende Dienstanweisung gibt.

So wie ich es hier bislang herausgelesen habe, kann ich mir lediglich vorstellen, dass die hier nicht näher beschriebene Situation eventuell für die beteiligten Personen so peinlich gewesen ist, dass sie daher das Fotografieren untersagten.