Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)
Ganz einfach: Weil bei jetzigem Aufgabengebiet die von Dir genannten Institutionen nicht mit einer FW vergleichbar sind.
Gruß, Mr. Blaulicht