Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Dann schau doch mal zum Rettungsdienst rüber.
DRK, JUH, MHD, GARD, usw. sind alles private Anbieter die vom Landkreis mit der übernahme des Rettungsdienstes verpflichtet werden.
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Klar, warum nicht? Vgl. Abfallbeseitigung, Wasser- und Abwasserversorger, z.T. RD... Alles hoheitliche Aufgaben.
Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)
Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
Siehe auch ehemalige große deutsche Bundesbehörden mit ehemaligen hoheitlichen Aufgaben:

Deutsch Bundespost => Deutsche Post AG -> DHL/Schenker
=> Deutsche Telekom -> mit all ihren Unterfirmen

Deutsche Bundesbahn => Deutsche Bahn AG mit all ihren Unterfirmen

...usw. usw. usw. - Warum sollte es also bei einer Instiution wie Feuerwehr nicht möglich sein??? Erste Denkansätze dazu sind nicht nur in Planung sondern auch schon umgesetzt, z.B. Betreiber von Feuerwehrtechnischen Einrichtungen
Ganz einfach: Weil bei jetzigem Aufgabengebiet die von Dir genannten Institutionen nicht mit einer FW vergleichbar sind.

Gruß, Mr. Blaulicht