Ergebnis 1 bis 15 von 33

Thema: Bürgermeister nimmt Wehr Fahrzeug weg!

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Dann schau doch mal zum Rettungsdienst rüber.
    DRK, JUH, MHD, GARD, usw. sind alles private Anbieter die vom Landkreis mit der übernahme des Rettungsdienstes verpflichtet werden.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Klar, warum nicht? Vgl. Abfallbeseitigung, Wasser- und Abwasserversorger, z.T. RD... Alles hoheitliche Aufgaben.
    Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Siehe auch ehemalige große deutsche Bundesbehörden mit ehemaligen hoheitlichen Aufgaben:

    Deutsch Bundespost => Deutsche Post AG -> DHL/Schenker
    => Deutsche Telekom -> mit all ihren Unterfirmen

    Deutsche Bundesbahn => Deutsche Bahn AG mit all ihren Unterfirmen

    ...usw. usw. usw. - Warum sollte es also bei einer Instiution wie Feuerwehr nicht möglich sein??? Erste Denkansätze dazu sind nicht nur in Planung sondern auch schon umgesetzt, z.B. Betreiber von Feuerwehrtechnischen Einrichtungen
    Ganz einfach: Weil bei jetzigem Aufgabengebiet die von Dir genannten Institutionen nicht mit einer FW vergleichbar sind.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    28.02.2008
    Beiträge
    106
    Hallo,
    unsrer Feuerwehr ist auch kurz over. Wir haben 18 aktive, davon 4 AGT, ein TSF, das zweite gebrauchte Fahrzeug in 10 Jahren

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)


    Ganz einfach: Weil bei jetzigem Aufgabengebiet die von Dir genannten Institutionen nicht mit einer FW vergleichbar sind.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Dann siehe z. B. mal hier => http://www.bundespost.de/
    ...das war einmal und genauso kann es in Zukunft auch mit der Fw kommen.
    Auch wenn viele hier davor natürlich gerne die Augen verschließen.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)
    StVO? Nicht wirklich. Nimm die Gemeindeordnungen und Brandschutzgesetze der Länder. Erstere sagen, was für Aufgaben eine Kommune hat, letztere sagen, das die örtliche FW Sache der Kommunen ist.
    Gleiches Spiel kannst du mit den Entsorgungsgesetzen o.ä. machen.

    Davon ab: Gesetze kann man ändern. Beispiele dafür finden sich schon in manchen heute privaten Bereichen, die früher mal als hoheitliche Aufgabe explizit staatlichen Einrichtungen zugewiesen waren...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •