kann mir jemand aus dem Stehgreif sagen, wo ich nachlesen kann, was in einem Gerätehaus an 4m und 2m (FuG9) Festeinbauten erlaubt ist, was genehmigt werden muss usw.
Geht im Moment hauptsächlich um einen 2m Festeinbau im Gerätehaus und 2m Festeinbau in einem Elw1.5
Das ganze in NRW.
ich weiß das es da mal einen thread zu gab im Forum. Aber scheinbar bin ich heute zu doof für die Forumssuche. Finde ihn nicht mehr.
Vielleicht kann mir hier jemand auf die Schnelle weiterhelfen
@DG3YCS
DEIN POSTFACH IST VOLL *g
Geändert von tower911 (19.08.2008 um 23:05 Uhr)
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".