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Thema: Rechtliches zu Heckblitzern

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  1. #1
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    Rechtliches zu Heckblitzern

    Hallo,


    ich suche Verordnungen und ähnliches zu Heckblitzer...

    Zum Beispiel: Dürfen die Heckblitzer nur gehen, wenn die Handbremse gezogen ist oder reicht ein einfacher Schalter???

    EDIT: Es geht um ein MZF bei einer bayrischen Freiweilligen Feuerwehr.

    Grüße aus Bayern...
    Geändert von felix000 (20.02.2008 um 22:43 Uhr)
    Felix
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  2. #2
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    was sind bei dir heckblitzer?
    die blauen oder die gelben?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    hab mal ne einsatzleitung auf einsatzfahrt gesehen, die hatte in der heckscheibe led-blitzer drinne

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    was sind bei dir heckblitzer?
    die blauen oder die gelben?
    Die strengere Regelung interessiert mich...

    Also sind beide Regelungen wichtig.

    Inzwischen hab ich ein PDF vom STMI gefunden...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
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    Warum "strengere Regelung"?
    Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.
    Dann will ich beide Regelungen wissen....
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
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    Hallo felix.

    Ich kann Dir zwar keinen Erlass oder eine gesetzes Vorlage geben, aber schau' mal auf folgender HP:

    www.feuerwehr-inzell.de

    Dort unter "Technik" und "MZF"

    Da ich selbst schon in dem beschaulichen Örtchen war, kann ich Dir sagen das diese blauen Rückblitzer auch während der Einsatzfahrt in Betrieb sind.

    Für Hessen kann ich nur sprechen das dies nicht zulässig ist.
    Wir hatten hier kürzlich erst das Problem in der Wehr.

    Grüße

    ZL
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