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Thema: Sprechfunkausbildung DRK

  1. #1
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    Sprechfunkausbildung DRK

    Hallo,

    Kann mir einer sagen ob die Sprechfunkausbildung beim DRK in BaWü strak von der der Feuerwehren in BaWü abweicht?
    Und wenn ja, in welchen Punkten?
    Gibt es evtl. irgendetwas im Bezug auf die Ausbildung im Netz?

    Und:
    Ein vom Landratsamt ausgestelltes Sprechfunkzeugnis für die Feuerwehr, ist das im DRK gültig oder nicht?

    Vielen Dank schonmal.
    goergi

  2. #2
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    Da sprech mal den marka an. Der ist Funkausbilder bei der Feuerwehr.
    Aber meiner Meinung nach sollte das eigentlich keinen Unterschied machen.
    Denn die Funkerei ist ja bundesweit gleich, was die physikalischen Grundlagen etc. angeht.
    Das einzige was anders sein wird, ist die Regelung der Funkrufnamen. Das ist ja leider nicht
    bundesweit einheitlich geregelt. Gut es gibt vlt. noch die eine oder andere Sonderregelung,
    wie z.B. das Motorola GP300 in einigen Ländern für den BOS Funk zugelassen ist.
    Aber solche Regelungen sollte eigentlich nicht relevant sein, wenn es darum geht,
    ob man beispielsweise mit einem FW-Funkschein aus SH beim BRK in BY funken darf.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
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  3. #3
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    Hallo,

    generell gibt es zwischen dem Ausbildungsleitfaden DRK und den Feuerwehren keine großen unterschiede. Allerdings erkennen Feuerwehren häufig keine Ausbildungen anderen Organisationen an. In meinen DRK-Landesverband (Oldenburg) werden die Sprechfunkausbildungen der Feuerwehr voll anerkannt. Gibt es den bereits eine Aussage der Verantwortlichen im DRK, dass der Feuerwehrlehrgang nicht anerkannt wird?

    Gruß Björn

  4. #4
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    Eigentlich sollte die Ausbildung überall gleich sein. Geregelt wird alles letztendlich durch die PDV/DV810.3

    Ich habe seinerzeit meinen Lehrgang an der BKS Heyrothsberge in Sachsen Anhalt gemacht (von Niedersachsen aus) und hatte nie Probleme.

  5. #5
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    Zitat Zitat von hvo112 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    generell gibt es zwischen dem Ausbildungsleitfaden DRK und den Feuerwehren keine großen unterschiede. Allerdings erkennen Feuerwehren häufig keine Ausbildungen anderen Organisationen an. In meinen DRK-Landesverband (Oldenburg) werden die Sprechfunkausbildungen der Feuerwehr voll anerkannt. Gibt es den bereits eine Aussage der Verantwortlichen im DRK, dass der Feuerwehrlehrgang nicht anerkannt wird?

    Gruß Björn
    Ich habe meine Sprechfunker damals bei der DLRG gemacht.
    Und der wurde auch anstandslos beim DRK anerkannt.

    @ Björn: LV Oldenburg? In welchem OV bist Du denn?
    mfG Christian

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  6. #6
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    Ich weiß nur aus eigener Erfahrung und von Kollegen aus dem Landesverband Niedersachsen, dass DRK Lehrgänge nicht anerkannt worden sind. Richtig das BOS-Funk in allen Organistionen gleich und die Ausbildungen eigentlich auch...

  7. #7
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    @ carpe diem: Kreisverband Ammerland / Bereitschaft Apen
    stv. Fernmeldebeauftragter Kreisverband / Ausbilder im Sprechfunk für den Landesverband

  8. #8
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    Zitat Zitat von hvo112 Beitrag anzeigen
    @ carpe diem: Kreisverband Ammerland / Bereitschaft Apen
    stv. Fernmeldebeauftragter Kreisverband / Ausbilder im Sprechfunk für den Landesverband
    Na das ist ja auch nicht soo weit weg. Rest per PN--> gehört hier nicht hin...
    mfG Christian

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  9. #9
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    Bisher gibt es nur eine Aussage die lautet: Ich glaube, das wird nicht anerkannt..." Ist wohl sinnvoll ich frage bei entsprechender Stelle im KV mal nach.

    Prinzipiell ist ja, wie hier auch bestätigt wird und wie sollte es auch anders sein, bis auf die Rufnamen alles identisch.
    Die Grundlagen für Sprechfunk ändern sich ja nicht. Sprechfunk bleibt Sprechfunk.

    Mir geht es nur darum dass Kameraden aus dem OV jetzt zur Ausbildung gehen und die relativ "bammel" davor haben und mit mir etwas üben wollten.

    Aber dann kann ich das ja beruhigt tun ;-)

    Danke euch schonmal.
    Sollte der ein oder andere noch Infos und Argumente haben, ich bin für alles offen.

  10. #10
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    Dank an Christian für seine hohe Meinung über mich.

    Letztendlich ist es aber Ländersache und ich kann nur sicher über die Situation in SH sprechen.

    Wenn das "Sprechfunkzeugnis" vom Landratsamt ausgestellt wurde, was ja in anderen BuLä dem Landkreis bzw. Amt entspricht würde ich behaupten, dass das als behördlich ausgestelltes Dokument für alle HiOrgs gilt. Aber das nur aus meinem Bauchgefühl heraus, im Zweifel bei der ausstellenden Behörde nachfragen (um verbindliche, schriftliche Antwort bitten!).
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #11
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    Danke marka für die Antwort.

    Ich werde jetzt einfach mal bei der ausstellenden Behörde und beim DRK KV nachfragen.

    Zur Not mach ich die Ausbildung halt nochmal.
    Was solls denn, so schwer ist das schließlich auch nicht. Ausserdem machts ja Spaß.

    Danke.

  12. #12
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    Wie immer gern geschehen.

    Wir haben in unserem Sprechfunklehrgang auch schon Kameradinnen und Kameraden anderer HiOrgs ausgebildet.

    Letztendlich müssen wir ja auch bei Großschadenslagen "eine Sprache sprechen", sprich, die selben Regeln beherrschen.

    Von daher gehe ich davon aus, dass das auch bei Dir keine Riesenhürde darstellen sollte, von welcher HiOrg Du ausgebildet worden bist. Wichtig ist, dass Du das "Sprechfunkzeugnis" hast.

    Wir haben so ein Zeugnis nicht, bei uns gibt es nur die Lehrgangsbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem technischen Lehrgang "Sprechfunker/in"
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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