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Thema: Rechtliches zu Heckblitzern

  1. #1
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    Rechtliches zu Heckblitzern

    Hallo,


    ich suche Verordnungen und ähnliches zu Heckblitzer...

    Zum Beispiel: Dürfen die Heckblitzer nur gehen, wenn die Handbremse gezogen ist oder reicht ein einfacher Schalter???

    EDIT: Es geht um ein MZF bei einer bayrischen Freiweilligen Feuerwehr.

    Grüße aus Bayern...
    Geändert von felix000 (20.02.2008 um 23:43 Uhr)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #2
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    was sind bei dir heckblitzer?
    die blauen oder die gelben?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    hab mal ne einsatzleitung auf einsatzfahrt gesehen, die hatte in der heckscheibe led-blitzer drinne

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    was sind bei dir heckblitzer?
    die blauen oder die gelben?
    Die strengere Regelung interessiert mich...

    Also sind beide Regelungen wichtig.

    Inzwischen hab ich ein PDF vom STMI gefunden...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
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    Warum "strengere Regelung"?
    Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.
    Dann will ich beide Regelungen wissen....
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
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    Hallo felix.

    Ich kann Dir zwar keinen Erlass oder eine gesetzes Vorlage geben, aber schau' mal auf folgender HP:

    www.feuerwehr-inzell.de

    Dort unter "Technik" und "MZF"

    Da ich selbst schon in dem beschaulichen Örtchen war, kann ich Dir sagen das diese blauen Rückblitzer auch während der Einsatzfahrt in Betrieb sind.

    Für Hessen kann ich nur sprechen das dies nicht zulässig ist.
    Wir hatten hier kürzlich erst das Problem in der Wehr.

    Grüße

    ZL
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  8. #8
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    Also meines wissens waren die orangen Heckblitzer für kurze Zeit verboten, wurden jetzt jedoch wieder zur Verkehrsabsicherung erlaubt, also wenn das Fahrzeug steht (nicht während der Anfahrt)
    Leider kann ich dir mit keinem § weiterhelfen!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Luki Beitrag anzeigen
    Also meines wissens waren die orangen Heckblitzer für kurze Zeit verboten, wurden jetzt jedoch wieder zur Verkehrsabsicherung erlaubt, also wenn das Fahrzeug steht (nicht während der Anfahrt)
    Leider kann ich dir mit keinem § weiterhelfen!
    In Bayern darfst damit auch fahren. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,


    also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

    Für gelbe Leuchten gilt:

    - Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
    - nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
    - Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
    - maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
    - alle gleichzeitig synchron blinkend
    - kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
    - e-Zulassung erforderlich

    Für blaue Leuchten gilt:

    - nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
    - nur bei geöffneter Kofferraumklappe
    - als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
    - mind. 270° Sichtbarkeit
    - Schaltung mit Blaulicht erforderlich
    - unabhängig von der Handbremse
    - e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,


    also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

    Für gelbe Leuchten gilt:

    - nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
    Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
    Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
    Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

    Gruß
    Knut

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

    Gruß
    Knut

    Siehe "AUSNAHMEGEN.BAY.STMWIVT AZ 7320a357/8"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  14. #14
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?
    Naja, konkurrierende Gesetzgebung, der Bund hat da geregelt, weil es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse etc." notwendig war. Allerdings sagst du doch selbst, dass die Landesbehörden Ausnahmen genehmigen können, ich vermute mal, das Ganze beruht auf §70 StVZO.

  15. #15
    Registriert seit
    30.11.2005
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    Hi,

    ich hatte beim Überfliegen des Beitrages zuerst den Eindruck, die Bayernsache wäre ein Einschränkung der zuvor benannten Regelung, aber Nachlesen ist doch immer die bessere Sache ;-).

    Gruß
    Knut

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